Illegale Autorennen: Härtere Strafen für Raser (Mord)
BGH bestätigt Mordurteil gegen Berliner "Ku'damm-Raser"
Raser und Teilnehmer illegaler Autorennen müssen mit härteren Strafen rechnen: Das bundesweit erste Mordurteil in solch einem Fall – gegen einen der "Ku'damm-Raser" – hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Juni 2020 bestätigt. Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Juni 2020 das Mordurteil des Berliner Amtsgerichts aus dem März 2019 gegen den hauptangeklagten "Ku'damm-Raser" bestätigt. Er hatte 2016 an einem illegalen Autorennen teilgenommen, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer zu Tode kam. Das Landgericht habe rechtsfehlerfrei aus dem außergewöhnlich gefährlichen Fahrverhalten auf bedingten Vorsatz geschlossen, hieß es in der Urteilsbegründung. "Auch die Bewertung der Tat als Mord ist im Ergebnis nicht zu beanstanden", sagte Beate Sost-Scheible, die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats weiter. Der nun zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Mann war zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alt. Der Fall des zweiten Angeklagten, dessen Wagen nicht mit dem Auto des Unfallopfers kollidiert war, muss allerdings vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden. Seine Mittäterschaft sei nicht belegt und setze einen gemeinsamen Tatentschluss voraus, hieß es hierzu von Seiten Beate Sost-Scheible. Diesen habe das Landgericht nicht tragfähig begründet. Es sei jedoch auch eine "außerordentlich schwierige Aufgabe" für Gerichte, solche Fälle zu entscheiden. Der Haftbefehl des zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Mannes wurde nicht aufgehoben. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehen in der Bestätigung des Mordurteils eine wichtige Botschaft: "Das Urteil ist ein eindeutiges Signal an alle Raser. Ihnen wird klargemacht, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen kann, wenn sie bei illegalen Autorennen Menschen töten", so der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt. Mehr zum Thema: Wichtige Hinweise zur MPU
Raser in Hamburg gestoppt (Video):
Mord-Urteil gegen hauptangeklagten "Ku'damm-Raser" vom Bundesgerichtshof bestätigt
Bereits im März 2019 waren die beiden Angeklagten wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku'damm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer zu Tode kam, vom Berliner Landgericht zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das bundesweit erste Urteil wegen Mordes gegen die beiden nun 29 und 26 Jahre alten Männer aufgehoben, nachdem die Beschuldigten in Revision gegangen waren. Der Bundesgerichtshof sah den Vorsatz vom Landgericht nicht belegt. Dieser ist allerdings Voraussetzung für ein Mordurteil. Die beiden Angeklagten hatten sich am 1. Februar 2016 ein illegales Autorennen auf der Tauentzienstraße in Berlin geliefert haben. Die sogenannten "Ku'damm-Raser" waren mit Tempo 160 über mehr als zehn rote Ampel gerast. Das Rennen hatte erst geendet, als einer von ihnen den Jeep eines 69-jährigen Mannes gerammt hatte, der bei Grün über die Kreuzung gefahren war. Das Fahrzeug wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert, der Fahrer starb noch in seinem Auto. Seit November 2018 war der Fall vor dem Berliner Landgericht neu verhandelt worden. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt", begründete der Vorsitzende Richter das Mordurteil. Die Angeklagten gingen in Revision, weshalb der Fall erneut vor dem Bundesgerichtshof landete.
Härtere Strafen für Raser und bei illegalen Autorennen
Die Forderungen nach härteren Strafen für Raser und Teilnehmer illegaler Autorennen hat der Bundestag im Sommer 2017 mit einem neuen Gesetz beantwortet: Die neuen Maßnahmen sehen vor, die Autos der Beteiligten eines illegalen Autorennens bei der Strafe miteinzubeziehen. Das Strafmaß soll künftig bei der bloßen Teilnahme an illegalen Rennen bis zu zwei Jahren Haft betragen. Bisher wurde sie mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet. Auch Raser, die das Tempolimit erheblich, grob verkehrswidrig oder rücksichtslos überschreiten, können für zwei Jahre ins Gefängnis wandern. Gefährdet ein illegales Autorennen Menschenleben oder hohe Werte, dann drohen den Rasern bis zu fünf Jahre Haft. Bei Rennen mit schwerwiegenden Verletzungen oder Todesfällen kann die Strafe bis zu zehn Jahre Haft betragen. Seit einigen Jahren häufen sich illegale Autorennen und Raserei, bei denen Unbeteiligte zu Schaden kommen. Die aufgeheizte Diskussion führte zu einer lebhaften Debatte um härtere Strafen für Raser bei illegalen Straßenrennen. Rennen auf öffentlichen Straßen sind seit jeher verboten, wurden aber bis 2013 nur mit einer Geldstrafe und Punkten im Fahreignungsregister bestraft. Erst bei Gefährdung von unbeteiligten Personen oder Sachen von bedeutendem Wert wurde das Rasen als Straftat bewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedacht.
BGH hebt Raser-Urteil von Hagen auf
Das Raser-Urteil von Hagen wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2018 aufgehoben. Das Urteil wurde 2017 gesprochen, nachdem zwei Autofahrer im Jahr davor mit überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall in Hagen verursacht hatten. Die beiden Verurteilten waren mit mindestens 80 km/h unterwegs, als sie einer Rentnerin ausweichen mussten, die vom Parkstreifen auf die Straße biegen wollte. Bei dem Ausweichmanöver geriet ein Fahrzeug in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dabei wurde ein Sechsjähriger schwer verletzt, der in diesem Fahrzeug saß. Einer der Raser erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der andere beging sogar Fahrerflucht und wurde, weil bereits vorbestraft, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das BGH bemängelt nun dieses Urteil aus verschiedenen Gründen. Zum einen seie die Rolle der Frau, die vom Parkstreifen kam, nicht ausreichend berücksichtigt. Und zum anderen hat der mit der Bewährungsstrafe verurteilte Raser angegeben, dass er nach einem Krampfanfall seines Sohnes unter Stress gestanden habe. Nun muss das Landgericht neu verhandeln, während die Raser auf ein milderes Urteil hoffen dürfen.
Illegales Straßenrennen in Köln: Bewährung aufgehoben
Das Kölner Landgericht hat am 22. März 2018 die Bewährung auf eine verhängte Freiheitsstrafe gegen zwei Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens mit tödlichem Ausgang aufgehoben. Die beiden Männer hatten sich 2015 ein Rennen auf dem Auenweg in Köln-Deutz geliefert und eine unbeteiligte Radfahrerin tödlich verletzt. Die beiden Raser wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Bewährungsstrafe Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof die Bewährung kritisierte, das Urteil kassierte und das Verfahren an das Landgericht Köln zurückgab. Begründung: Die Kölner Richter hätten nicht berücksichtigt, dass sich das Urteil auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirkt. Zudem wären die Verurteilten mit einer aggressiven Fahrweise aufgefallen. Nun hat eine andere Kammer des Kölner Gerichts die Aufhebung der Bewährung bestätigt. Bedeutet: Die 24 und 25 Jahre alten Fahrer müssen für zwei beziehungsweise ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.