Dieselfahrverbot: Betroffene Städte/Aufhebung
Hamburg schafft Dieselfahrverbot ab
Dieselfahrverbote gibt es in Deutschland aktuell in nur drei Städten, denn Hamburg hat das Fahrverbot wieder aufgehoben. Wo das Fahrverbot für Dieselautos gilt und wo es diskutiert wird, erklären wir hier.
(Letztes Update: Aufhebung Hamburg,19.09.2023)
In Stuttgart, Darmstadt und München gelten Dieselfahrverbote, in Hamburg wurde es im September 2023 hingegen wieder aufgehoben. Dieselfahrverbote werden beschlossen, da in Städten und Ballungszentren der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter immer wieder deutlich überschritten wird. Es ist den Städten und Kommunen überlassen, wie sie Dieselfahrverbote einrichten und kontrollieren. Sie können ganze Gebiete oder aber nur einzelne Straßen für bestimmte Dieselfahrzeuge sperren. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
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Dieselfahrverbot wieder aufgehoben
Hamburg
Seit Mai 2018 gab es in Hamburg Durchfahrtsbeschränkungen für bestimmte Dieselfahrzeuge. Das Dieselfahrverbot galt auf der Max-Brauer-Allee im Abschnitt von Julius-Leber-Straße/Max-Brauer-Allee bis Holstenstraße/Max-Brauer-Allee auf einer Gesamtlänge von rund 580 m und auf der Stresemannstraße im Abschnitt von Kaltenkircher Platz/Stresemannstraße bis Neuer Pferdemarkt auf einer Gesamtlänge von rund 1600 m. Im September 2023 wurde das Durchfahrtsverbot aufgehoben und die entsprechenden Hinweisschilder entfernt. "Die im Jahr 2018 eingeführten Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße sind zur Grenzwerteinhaltung nicht mehr erforderlich und werden aufgehoben", lautet die offizielle Mitteilung der zuständigen Umwelt- und Innenbehörde. Die Grenzwerte der Stickstoffdioxid-Belastung würden nur noch an wenigen Stellen in Hamburg überschritten.
Berlin
Die Dieselfahrverbote in Berlin wurden in zwei Schritten Mitte 2021 und 2022 aufgehoben. Es waren acht Teilabschnitte der Straßen Leipziger Straße, Alt-Moabit, Hermannstraße und Silbersteinstraße betroffen, die Dieselfahrzeuge mit Euro 5/V oder schlechter nicht befahren durften. Anwohner:innen, dort arbeitende Menschen, Handwerksfahrzeuge und dort ansässige Ärzt:innen waren nicht betroffen.
In diesen Städten gibt es Dieselfahrverbote
Dieselfahrverbot in München
Seit 1. Februar 2023 gilt in München ein Dieselfahrverbot. Die Einführung erfolgte in mehreren Stufen. Erste Stufe: Verbot von Euro 4/IV-Diesel und schlechter ab 1. Februar 2023. Betroffen ist der Mittlere Ring, auf den die bestehende Umweltzone erweitert wird. Falls nötig startet ab 1. Oktober 2023 Stufe 2: Verbot von Diesel-Kfz der Emissionsklassen Euro 5/V und schlechter, die dann nicht mehr in die erweiterte Umweltzone einfahren dürfen. Von den ersten beiden Stufen sind Lieferverkehr und Anwohner:innen generell ausgenommen. Gegebenenfalls wird ab dem 1. April 2024 Stufe 3 aktiv: Verbot für alle Dieselfahrzeuge.
Es besteht jedoch auch dann noch die Möglichkeit eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung. Zudem bedarf es für folgende Personen, Fahrten oder Fahrzeuge keine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung: Handwerks-Fahrzeuge mit Münchner Handwerker-Parkausweis, medizinische Notfälle, Bestattungsfahrzeuge, schwerbehinderte Menschen, Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr und sonstige Fahrzeuge mit Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (befristet bis 31.03.2024), Kraftfahrzeuge im Linienverkehr sowie zur Zufahrt des ZOB (befristet bis 31.03.2024), Quell- und Zielfahrten von Reisebussen (befristet bis 31.03.2024), zur Zufahrt von Fahrzeugen zur Großmarkthalle über den Mittleren Ring und den Korridor "Schäftlarnstraße" und zur Zufahrt von Fahrzeugen zum Autoreisezug (München-Ostbahnhof) über den Mittleren Ring.
Dieselfahrverbot in Stuttgart
Das Dieselfahrverbot in Stuttgart gilt seit Januar 2019 für Autos mit der Euro-Norm 4/IV und schlechter im gesamten Stadtgebiet. Seit Juli 2020 sind zudem um Stuttgarter Talkessel, Feuerbach, Bad Cannstatt und Zuffenhausen Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter verboten. Ausgenommen vom Fahrverbot sind die Abschnitte Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer Straße, Heerstraße, Mittler Filderstraße, Neuhauser Straße entlang der A8, und die B10 sowie B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim. Außerdem sind der geschäftsmäßige Lieferverkehr, Menschen mit bestimmten Behinderungen, medizinische Notfälle, Pendelfahrten zu und von P+R-Parkplätzen sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen. Zudem können für Wohnmobile, Reisebusse oder Arztbesuche Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Bei einem Verstoß gegen das Dieselfahrverbot droht ein Bußgeld von 80 Euro plus Gebühren und Auslagen.
Dieselfahrverbot in Darmstadt
Seit dem 1. Juni 2019 gelten Dieselfahrverbote auf zwei Straßen in Darmstadt, um den europäischen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) zu erreichen. Darauf haben sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Kläger mit dem Land Hessen Mitte Dezember 2018 geeinigt. Die Fahrverbote gelten für Dieselfahrzeuge der Euro-5-Norm und schlechter sowie für Benziner bis Euronorm 2 in der Hügelstraße zwischen östlicher Tunnelausfahrt und Karlstraße und in der Heinrichstraße im Abschnitt zwischen Heidelberger Straße und Karlstraße. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge nach § 35 StVO (z.B. Rettungswagen, Feuerwehr, Katastrophenschutz und weitere), schwerbehinderte Personen, Fahrzeuge mit nachgerüstetem Abgasfilter und entsprechendem Nachweis. Auch individuelle Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Wer gegen das Fahrverbot verstößt, muss 80 Euro zahlen.
Dieselfahrverbote zur Diskussion in diesen Städten
Bonn
Bonn bleibt ein drohendes Dieselfahrverbot auf der Reuterstraße und Belderberg vorerst erspart. Im Kampf gegen hohe Stockstoffdioxid-Werte muss die Stadt am Rhein aber Tempo 30 auf der betroffenen Reuterstraße einführen (gilt seit 1. Januar 2020) und die Einhaltung in der Anfangszeit intensiv überwachen. Darüber hinaus soll der Verkehr in Richtung Bad Godesberg nicht mehr über diesen Bereich geleitet werden. Dazu soll die Beschilderung auf der Autobahn geändert werden und eine Ampelsteuerung im Bereich der Autobahnabfahrt Poppelsdorf den Zufluss regeln. Darauf einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH), wie das Oberverwaltungsgericht in Münster Ende Januar 2020 mitteilte. Damit haben die Streitparteien ein mehrstufiges Verfahren beschlossen – bei einem Misserfolg bei der Senkung der Schadstoffe müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung etwa auf weitere Teile der Reuterstraße ausgedehnt werden.
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main führte am 1. Januar 2021 ein Tempolimit von 40 km/h in der Innenstadt ein. Auf diese Weise sei es möglich, drohende Fahrverbote zu verhindern. Das Land Hessen habe die für ein Tempolimit notwendige Genehmigung erteilt. Im Dezember 2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass die Stadt zur Reduzierung des Stickstoffdioxid-Ausstoßes Fahrverbote in kleinen Zonen oder auf bestimmten Strecken prüfen und umsetzen muss. Das Gericht war damals zu der Überzeugung gelangt, dass die bisher geplanten Vorhaben der Stadt nicht geeignet seien, die Grenzwerte einzuhalten. Künftig ist ein Dieselfahrverbot zwar "möglich, aber unwahrscheinlich", informiert die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
Mainz
In Mainz war ab Juli 2020 ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro-5-Diesel und schlechter sowie Euro-2-Benziner und schlechter geplant. Es sollte auf einem Abschnitt der sogenannten "Rheinachse" gelten. Durch anderweitige Maßnahmen wie einer Umweltspur für ÖPNV, Taxis und Radfahrende konnte eine Fahrverbotszone in Mainz jedoch vorerst vermieden werden.
Kein Dieselfahrverbot in diesen Städten
Die Städte Aachen, Backnang, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Gelsenkirchen, Hagen, Halle (Saale), Hannover, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg, Ludwigsburg, Mainz, Marbach, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach, Oldenburg, Paderborn, Passau, Regensburg, Reutlingen, Wiesbaden, Würzburg und Wuppertal haben zwar die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten, doch hier stehen zum Teil noch Entscheidungen aus oder die Stadt konnten sich entweder außergerichtlich durch Vergleichsgespräche oder durch entsprechend andere Maßnahmen mit der Deutschen Umwelthilfe einigen und Fahrverbote vermeiden.
Fahrverbote auch für Benziner
Bei der Diskussion um Dieselfahrverbote geht bisweilen unter, dass auch Benzinern davon betroffen sind. Das in Darmstadt geltende Fahrverbot inkludiert bereits Benziner, die maximal die Euro-2-Norm erfüllen. Fahrzeuge mit Euro-1-Norm kamen erstmals 1993 auf den Markt, Euro 2 wurde vier Jahre später eingeführt und erst um die Jahrtausendwende von Euro 3 abgelöst. Vom Oldtimer-Status, beziehungsweise vom H-Kennzeichen, das von Fahrverboten befreit, sind entsprechende Fahrzeuge zeitlich noch etwas entfernt. Grund für das Fahrverbot ist auch hier der erhöhte Stickoxid-Ausstoß, der bei Euro-1-Benzinern auf dem Niveau von Euro-4-Dieseln liegt. Erst ab Euro 3 gilt der NOx-Ausstoß als so niedrig, dass keine Verbote drohen. Nachrüstungen, um bessere Abgasnormen zu erfüllen, gelten als aufwändig und teuer.
Selbst E-Autos im Fokus
Durch eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom Dezember 2020 sind in der Diskussion um Dieselfahrverbote auch Elektroautos in den Fokus der Debatte geraten. Der Grund: Die Feinstaubfilterung der Abgase von Verbrennungsfahrzeuge ist mittlerweile derart fortgeschritten, dass Reifen-, Kupplungs- und Bremsabrieb 88 bis 96 Prozent der besonders gesundheitsschädlichen PM2,5-Emission ausmachen. Die in Mikrometer bemessenen Partikel gelten unterhalb der Grenze von 2,5 als besonders schädlich, da sie von der Lunge in den Körper übergehen können. Nicht nur, dass einer Schätzung der OECD zufolge ab 2035 Reifen-, Kupplungs- und Bremsabrieb Haupterzeuger des gesundheitsschädlichen Feinstaubs sein dürften. Das hohe Gewicht von Elektroautos verstärke zusätzlich den Reifen- und Straßenverschleiß. Dabei berücksichtigt die Studie bereits das Fehlen einer Kupplung und das Rekuperieren anstelle des herkömmlichen Bremsens. Die OECD schlägt vor, die Feinstaubmengen sowohl durch weniger belastende Materialien bei Bremsen, Reifen und Straßenbelag als auch durch die Verringerung des Verkehrsaufkommens etwa durch alternative Nahverkehrskonzepte oder Mautsysteme für die Innenstadt zu reduzieren.