EU-Urteil zu Euro-6-Norm (Grenzwerte) EU-Gericht erklärt Abgaswerte für nichtig
Das EU-Gericht hat die Lockerung neuer Grenzwerte der Euro-6-Norm gekippt. Paris, Brüssel und Madrid hatten geklagt. Europäische Großstädte dürfen die Werte nun anfechten und im Zweifel Fahrverbote verhängen!
Das EU-Gericht hat die Lockerung von Grenzwerten für die Euro-6-Norm gekippt. Hintergrund ist der, dass die EU-Kommission die Werte bei der Einführung des neuen Abgastests RDE im Jahr 2016 gelockert hat. Dagegen hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid Klage eingereicht. Zu Recht sagen die Luxemburger Richter und erklären die entsprechende Verordnung für nichtig. Grund dafür: Der Regulierungsvorschlag gehe über die Befugnisse der EU-Exekutive hinaus und verletze zudem Menschenrechte sowie weitere Gesetze der EU. Für europäische Großstädte bedeutet das, dass sie die Grenzwerte der Euro-6-Norm anfechten und im Zweifel sogar Fahrverbote gegen moderne Dieselfahrzeuge verhängen dürfen – auch wenn sie offiziell zugelassen wurden. Mehr zum Thema: Paris sperrt alte Dieselautos aus
Blaue Plakette für Dieselfahrzeuge (Video):?
EU-Gericht kippt neue Grenzwerte der Euro-6-Norm
Nach der nun durch das EU-Gericht verworfenen Grenzwert-Regelung der Euro-6-Norm dürfen Autos im realen Straßenverkehr mehr NO2 ausstoßen als auf dem Prüfstand. Die EU-Kommission hatte dies mit Messungenauigkeiten bei Prüfungen im realen Straßenverkehr begründet und dazu auch bestimmte Umrechnungsfaktoren festgelegt. Statt der im Euro-6-Regelwerk festgelegten 80 mg Stickstoffdioxid pro Kilometer dürfen Dieselfahrzeuge während einer Übergangszeit 168 mg/km und später 120 mg/km ausgestoßen. Die Automobilhersteller waren mit dieser Regulierung ganz zufrieden – die Städte hingegen weniger. Für sie war es durch die neuen Grenzwerte für die Euro-6-Norm schwerer, die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten, wenn Autos mehr Reizgas ausstoßen dürfen. Mehr zum Thema: Das sind die Euro-Normen
Fahrverbote für Euro-6-Diesel ab 2020 möglich
Trotz der Entscheidung des EU-Gerichts, die neuen Grenzwerte für die Euro-6-Norm zu kippen, ändert sich bis mindestens Februar 2020 erst einmal nichts. Damit soll die Rechtssicherheit gewahrt bleiben: Auf diesem Weg wolle man sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt. Wie es nach Ablauf der 14-monatigen Frist mit der Handhabung der Euro-6-Grenzwerte weitergeht, ist allerdings noch unklar. Grundsätzlich aber könnten europäische Großstädte dann auch Fahrverbote für Euro-6-Diesel aussprechen. Aktuell haben Euro-6-Halter aber noch keine unmittelbaren Auswirkungen zu befürchten.
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Reaktionen auf das Urteil des EU-Gerichts
Das Urteil des EU-Gerichts zu den Grenzwerten der Euro-6-Norm kann in der Regel auch noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Verschiedene Organisationen begrüßen die Entscheidung jedoch. Neben dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sprechen sich auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie die Bundestagsfraktion der Linken und die grüne Europafraktion dafür aus, dass die zuvor für Laborbedingungen bestimmten Grenzwerte auch auf der Straße gelten müssten. "Das Urteil nimmt den Automobilunternehmen die Lizenz zum Verschmutzen", sagte etwa Rebecca Harms, die Klimaexpertin der Grünen im Europaparlament. Greenpeace sieht vor allem die Hersteller in der Pflicht: "Für die Autoindustrie gibt es nur einen Ausweg: Schnell und konsequent raus aus Diesel und Benzin und sich auf abgasfreie Alternativen konzentrieren", sagte der Verkehrsexperte der Umweltschutzorganisation Benjamin Stephan.
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