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Änderungen für Autofahrer 2020: Gesetze & Regeln

Das ändert sich 2020 für Autofahrer

Christina Finke
Inhalt
  1. Änderungen/Gesetze für Autofahrer ab 2020: Erhöhung der Bußgelder
  2. Parkplätze für Charsharing- und E-Autos
  3. Änderungen beim Führerschein mit Automatik-Autos
  4. Höhere E-Auto-Kaufprämie
  5. Änderungen für Autofahrer: Auch 2020 drohen weitere Dieselfahrverbote
  6. Strengere Verbrauchsmessung
  7. Änderungen bei Typklassen der Kfz-Versicherung
  8. Motorradfahren mit Autoführerschein
  9. Mindestalter für Rollerführerschein (Moped) gesenkt
  10. Gesetze/Änderungen: mehr Sicherheit und Grüner Pfeil für Radfahrer ab 2020
  11. Abbiegeassistent für Lang-Lkw ab 1. Juli 2020 Pflicht

Ob höhere Bußgelder, ein Grünpfeil für Radfahrer oder Änderungen der Führerscheinprüfung: Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche neuen Regelungen und Gesetze ab 2020 für Autofahrer im Straßenverkehr gelten!

 

Änderungen/Gesetze für Autofahrer ab 2020: Erhöhung der Bußgelder

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung  am 28. April 2020 werden Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen drastisch erhöht. Der Bundesrat hat dem Entwurf eines neuen Bußgeldkatalogs zugestimmt, der vorsieht, dass bis zu 100 Euro oder in gravierenden Fällen auch ein Punkt in Flensburg für solche Vergehen fällig werden. Bislang waren es höchstens 55 Euro. Auch das dreiminütige Halten auf Schutzstreifen ist künftig nicht mehr erlaubt. Außerdem müssen Autofahrer, die unerlaubt durch eine Rettungsgasse fahren, nach Inkrafttreten der verschärften Straßenverkehrsordnung mit einer Geldbuße zwischen 200 bis zu 320 Euro rechnen. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen künftig innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (sieben bis elf km/h) rechts abbiegen, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Mehr zum Thema: Rettungsgasse bilden

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Automatisierte Kennzeichenerfassung im Video:

 
 

Parkplätze für Charsharing- und E-Autos

Eine weitere Änderung für Autofahrer markieren ab dem 28. April 2020 die neuen Straßenschilder, die eigens für Carsharing- und Elektroautos vorbehaltene Parkplätze kenntlich machen.

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Änderungen beim Führerschein mit Automatik-Autos

Um Automatikautos und die Nutzung von Elektroautos in Fahrschulen zu fördern, plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine Änderung der Führerscheinprüfung. Demnach soll künftig eine zusätzliches Fahrtraining mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung ausreichen, um nach Bestehen des Automatik-Führerscheins auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Die bislang notwendige zweite amtliche Prüfung entfiele. Die EU-Kommission hat den geplanten Änderungen Anfang Dezember 2019 zugestimmt. 

 

Höhere E-Auto-Kaufprämie

Eine weitere Änderung für Autofahrer 2020 betrifft die "Umweltbonus" genannte Kaufprämie für Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro, die von 4000 auf 6000 Euro steigt. Bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreis bis 65.000 Euro wird der Zuschuss auf 5000 Euro erhöht. Bei Plug-in-Hybriden steigt der Zuschuss auf 4500 (Neupreis bis 40.000 Euro) beziehungsweise 3750 Euro (Neupreis bis 65.000 Euro). 

 

Änderungen für Autofahrer: Auch 2020 drohen weitere Dieselfahrverbote

Seit dem 1. April 2019 gilt in Stuttgart das deutschlandweit erste großflächige Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euro–Norm-4 – und zwar auch für die Bewohner der Stadt. Und auch in weiteren deutschen Großstädten gelten bereits Dieselfahrverbote. Im Laufe des Jahres 2020 könnten noch weitere hinzukommen, da die Deutsche Umwelthilfe auch weiterhin Klagen auf Luftreinhaltung plant.

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Strengere Verbrauchsmessung

Änderung bei der Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle: Für diese gilt ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FCM). Das heißt, bestimmte Verbrauchsdaten wie der Durchschnittsverbrauch oder die Häufigkeit elektrisch gefahrener Strecken wie beim Plug-in-Hybridauto müssen lebenslang gespeichert werden. Damit soll eine Abweichung des Typgenehmigungswertes und des realen Verbrauchs besser kontrolliert werden können.

 

Änderungen bei Typklassen der Kfz-Versicherung

Rund elf Millionen Autofahrer sind 2020 von einer Änderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung betroffen. 4,6 Millionen von ihnen profitieren dabei von einer Verbesserung, während sich 6,5 Millionen Fahrzeughalter mit höheren Beiträgen rechnen müssen.  

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Motorradfahren mit Autoführerschein

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer möchte das Fahren von leichten Motorrädern der 125er-Klasse unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Autoführerschein ermöglichen. Einzige Voraussetzung: der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Eine zusätzliche Ausbildung oder Prüfung soll demnach nicht notwendig sein – eine 90-minütige Theoriestunde und sechs praktische Fahrstunden sollen genügen. Der Bundesrat hat noch vor Weihnachten 2019 dem Vorhaben zugestimmt.

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Mindestalter für Rollerführerschein (Moped) gesenkt

Der Bundestag hat Ende Oktober 2019 beschlossen, das Mindestalter zum Mopedfahren dauerhaft zu senken. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt. 

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Gesetze/Änderungen: mehr Sicherheit und Grüner Pfeil für Radfahrer ab 2020

Ab dem 28. April 2020 gibt es ein neues Verkehrsschild, das Autos das Überholen von Zweirädern verbietet. Ist das Überholen doch erlaubt, muss innerorts künftig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Außerdem wird ein Grünpfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer eingeführt. Darüber hinaus ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ab April 2020 ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Außerdem ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je fünf Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten, sofern ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden oder eingezeichnet ist.

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Abbiegeassistent für Lang-Lkw ab 1. Juli 2020 Pflicht

Für neue Lang-Lkw (18,75 bis 25,25 Meter Länge) werden Abbiegeassistent und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli 2020 Pflicht. Abbiegeassistenten können dazu beitragen, schwere Unfälle an Kreuzungen mit Radfahrern zu verhindern. Für Bestandsfahrzeuge gilt eine Nachrüstpflicht ab 1. Juli 2022.

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