So funktioniert Carsharing: Kosten, Parkplatz
So funktioniert das Autoteilen
- Carsharing: Stationsbasiert oder Free-floating
- Das bedeutet peer-to-peer Carsharing
- Das bieten Carsharing-Unternehmen
- So bei Carsharing-Anbietern registrieren
- Carsharing: Kosten/Preis und Bezahlung
- Carsharing: Vor der Fahrt auf Schäden/Mängel achten
- Unfall mit dem Carsharing-Auto
- Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge
Carsharing erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch was ist Carsharing überhaupt? Wie funktioniert es? Und was ist der Unterschied zu einem Mietwagen? Wir nennen die Kosten (Preise) und deren Berechnung. Außerdem erklären wir das Schild für Carsharing-Parkplätze.
Carsharing ist eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zum eigenen Auto für Menschen, die nicht täglich aufs Auto angewiesen sind. Denn bei einem eigenen Auto müssen sie alle Kosten – Anschaffung, Steuern, Versicherung, Werkstatt, TÜV, Winterreifen, Wertverlust – selber tragen, auch wenn sie gar nicht fahren. Hinzu kommen Ausgaben für Pflege, Reparaturen und Reifenwechsel. Ganz schön viel, wenn man bedenkt, dass ein Pkw in Deutschland durchschnittlich 95 Prozent seiner Lebenszeit ungenutzt an der Straße, im Hof oder in der Garage steht. Beim Carsharing besitzt man ein Auto nicht selbst, sondern teilt es sich mit anderen Nutzenden, bleibt somit flexibel und zahlt nur dann, wenn man das Auto auch wirklich fährt. Halter der Fahrzeuge ist einer der zahlreichen Carsharing-Anbieter, bei dem die Fahrzeuge rund um die Uhr selbstständig gebucht werden können. Im Gegensatz zum Carsharing gelten bei der Autovermietung andere Regeln und Konditionen: So müssen die Mietfahrzeuge meist zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Station abgeholt und wieder abgegeben werden. Zudem muss der Preis für die Miete pro Tag oder Stunde im Voraus gezahlt und der Wagen bei der Rückgabe vollgetankt werden. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Hauptuntersuchungs-Bericht mitführen (Video):
Carsharing: Stationsbasiert oder Free-floating
Beim Carsharing haben sich vor allem zwei Varianten etabliert. Zum einen wäre da das stationsbasierte Carsharing, bei dem die anzumietenden Autos auf einem festen Parkplatz stehen. Dort holt die Kundschaft den Wagen ab und bringen ihn nach der Fahrt auch wieder dorthin zurück. Es kann mehrere Wochen im Voraus reserviert werden. Genau das richtige Angebot für diejenigen, die auf ein eigenes Auto verzichten wollen und sich dennoch darauf verlassen können müssen, dass ein Fahrzeug in ihrer Nähe bereitsteht. Bei der zweiten Variante, dem Free-floating, haben die Fahrzeuge keinen festen Stellplatz: Die Carsharing-Autos stehen irgendwo in der Stadt. Über eine entsprechende App der jeweiligen Anbieter lassen sich die Fahrzeuge dann orten und buchen. Nach der Fahrt werden sie dann einfach irgendwo innerhalb eines definierten Nutzungsgebiets wieder abgestellt. Free-floating eignet sich daher besonders gut für spontane Fahrten, auch private One-Way-Fahrten sind so machbar. Reservierungen im Voraus sind bei dieser Carsharing-Variante allerdings nicht oder nur innerhalb sehr kurzer Zeiten möglich. Mittlerweile gibt es auch Carsharing-Anbieter, die sowohl Autos mit festem Standort als auch Free-floating-Fahrzeuge in ihrer Flotte haben.
Das bedeutet peer-to-peer Carsharing
Aus dem Carsharing-Prinzip haben sich bereits weitere Formen der geteilten Autonutzung entwickelt. Etwa das sogenannte peer-to-peer Carsharing, eine private Carsharing-Variante, bei dem das Fahrzeug einer Privatperson zum Teilen angeboten wird. Beim Ridesharing hingegen bieten private Nutzer:innen ihren eigenen Pkw für einzelne Fahrten als Mitfahrgelegenheit an. Bei beiden Varianten fehlen allerdings die rahmenvertragliche Regelung sowie die Zusicherung der Buchbarkeit einer freien Fahrt.
Das bieten Carsharing-Unternehmen
Wie aus den Statistiken des Bundesverbands CarSharing e.V. hervorgeht, haben Carsharing-Anbieter in Deutschland 2022 rund 14.300 stationsbasierte (27 % im öffentlichen Raum) und 15.900 Free-floating-Fahrzeuge in ihren Flotten angeboten. Stationsbasierte Anbieter haben Fahrzeuge vom Kleinstwagen bis zur oberen Mittelklasse im Programm. Die Flotten von Free-floating-Anbietern bestehen zu großen Teilen aus kleinen Autos, die Auswahl wird jedoch immer weiter nach oben hin ergänzt. Der Anteil an E-Autos und Plug-in-Hybriden betrug Anfang 2022 23,3 Prozent, 2021 waren es 18,5 Prozent. Insgesamt sind Carsharing-Fahrzeuge in 935 deutschen Kommunen nutzbar, darunter 79 Großstädte. Die größte Flotte bietet der Free-floating-Anbieter ShareNow, gefolgt von Miles, ebenfalls ein Free-floating-Anbieter, der im November 2022 zudem WeShare übernommen hat. Zu den weiteren großen Carsharing-Anbietern in Deutschland zählen außerdem Stadtmobil (Station & Free-floating), Sixt share (Free-floating), Cambio (Station & Free-floating), TeilAuto (Station & Free-floating), Book-n-drive (Station & Free-floating) sowie Scouter und Stattauto München, die beide stationsbasiert arbeiten. Laut dem Bundesverband CarSharing eV. gab es Anfang 2022 in Deutschland 239 Anbieter für stationsbasiertes und kombiniertes CarSharing und vier für Free-floating-Fahrzeuge. Auf 30.200 angebotene Autos kommen rund 3,4 Millionen Nutzende. Die meisten Carsharing-Autos pro 1000 Einwohner finden sich in Karlsruhe (4,34), gefolgt von München (2,02) und Berlin (1,98). (Stand: Januar 2023).
So bei Carsharing-Anbietern registrieren
Um die Fahrzeuge eines Carsharing-Anbieters fahren zu können, muss ein persönlicher Account beim anbietenden Unternehmen vorhanden sein. Bei der Registrierung verlangt der Anbieter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um die Identität zu überprüfen und die Daten mit denen auf dem Führerschein abzugleichen. Daraufhin wird ein Vertrag über die gebührenpflichtige Nutzung der Fahrzeuge geschlossen. Nachdem die Fahrt mit dem Carsharing-Auto dann über die Internetseite, eine Smartphone-App oder die Telefonzentrale eines Anbieters gebucht wurde, kann das Fahrzeug mit einer elektronischen Karte oder dem Handy geöffnet werden. Den Autoschlüssel finden Nutzende dann im Wagen. Auch Schlüsseltresore, die direkt neben dem Fahrzeug stehen, werden von einigen Anbietern verwendet.
Carsharing: Kosten/Preis und Bezahlung
Beim Carsharing nach dem Free-floating-Prinzip wird nur die tatsächliche Nutzungsdauer pro Minute oder Kilometer abgerechnet. Stationäre Carsharing-Anbieter hingegen rechnen pro gebuchte Stunde und Kilometer ab. Bei beiden Angeboten sind dann aber auch alle Kosten im Fahrpreis inbegriffen – inklusive Benzin oder auch Strom für E-Autos. Häufig gibt es eine Tankkarte an Bord oder die Unternehmen betanken die Fahrzeuge selbst. Auch die anfallenden Kosten für Versicherung, Hauptuntersuchung, Wartung, Reifenwechsel, Werkstatt und Autopflege sowie alle anderen Pflichten übernimmt das Carsharing-Unternehmen. Variieren können die Tarife zur Buchung eines Carsharing-Autos je nach Fahrzeugkategorie und Uhrzeit. Beispiel: Eine Stunde im ShareNow-Auto kostet bis zu neun Euro, bei vielen anderen Anbietern unter fünf Euro. Auch beim Kilometerpreis oder einer Wochenmiete unterscheiden sich die Tarife teils sehr voneinander. In der Regel senden Carsharing-Unternehmen der Kundschaft unmittelbar nach der Fahrt eine E-Mail mit den entstandenen Kosten. Bezahlt wird dann in den meisten Fällen direkt per Abbuchung vom Konto (Lastschrift) oder mit Kreditkarte. Manche Carsharing-Betreiber verlangen eine Schufa-Auskunft zur Prüfung der Bonität, andere die Zahlung einer Kaution oder Anmeldegebühr. Einige verlangen zudem eine monatliche Grundgebühr. Eine zusätzliche Gebühr kann zudem bei einigen Carsharing-Anbietern anfallen, wenn die Fahrt mit dem Wagen in Gebieten beendet wird, die sich etwas außerhalb der Stadt oder des jeweiligen Geschäftsgebiets befinden. Da es häufig Preisänderungen oder neue Tarife oder Gebühren gibt, sollte man sich auf den Webseiten der Carsharing-Anbieter immer über die genauen Konditionen informieren und entscheiden, welches Konzept am besten zu den persönlichen Anforderungen und Wünschen passt. Beachten sollte man auch die Selbstbeteiligung der Versicherung. Der kann bei 300 bis 450 Euro liegen oder bei 1500 Euro. Sehr hohe Selbstbeteiligungen lassen sich dann oft durch die Buchung von kostenpflichtigen "Sicherheitspaketen" senken.
Carsharing: Vor der Fahrt auf Schäden/Mängel achten
Vor der Fahrt sollte man das Carsharing-Auto sicherheitshalber auf Schäden und Mängel kontrollieren. Diese müssen meist direkt dem Anbieter gemeldet oder in ein Handbuch im Auto eingetragen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Zustand des Carsharing-Fahrzeugs vor und nach der Fahrt mit der Handykamera dokumentieren. So kann vermieden werden, dass bereits vorhandene Schäden unentdeckt bleiben und einem später zu Unrecht angelastet werden. Auch falls nachfolgende Nutzer:innen einem ihre Schäden anlasten wollen oder in der mietfreien Zeit Schäden auftauchen, hat man im Notfall etwas in der Hand. Außerdem sollte man vor dem Losfahren checken, ob sich alle wichtigen Dokumente – Tankkarte, Parkkarte, Parkausweis, Fahrzeugpapiere – im Fahrzeug befinden und der Versicherungsschutz gegeben ist.
Unfall mit dem Carsharing-Auto
Wer mit einem Carsharing-Auto einen Unfall hat oder der Wagen anderweitig zu Schaden kommt, sollte anschließend immer die Polizei hinzurufen. Das gilt auch, wenn nur am gemieteten Fahrzeug selbst ein Schaden entstanden ist und keine anderen Verkehrsteilnehmenden am Unfall beteiligt sind. Fahrenden, die sich ohne die Feststellung ihrer Personalien vom Unfallort entfernen, droht nämlich Ärger wegen Unfallflucht. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Bei einem größeren Schaden am Carsharing-Auto – etwa durch einen Unfall – droht bei unberechtigter Entfernung vom Unfallort sogar Führerscheinentzug, wie ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten zeigt. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einen Unfall mit einem Carsharing-Auto. Auf einer Stadtautobahn streifte er an der rechten Leitplanke entlang und entfernte sich ohne Feststellung seiner Personalien durch die Polizei vom Unfallort, obwohl er den Schaden bemerkt hatte. Die Leitplanke wurde zwar nicht beschädigt, an dem Carsharing-Auto entstand aber ein Sachschaden von über 8000 Euro. Daraufhin sollte dem Beschuldigten wegen Unfallflucht der Führerschein entzogen werden, wogegen er sich vor Gericht wehrte. Ohne Erfolg: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entzog dem Mann vorläufig die Erlaubnis zum Führen von Kfz wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Unfallflucht liege immer dann vor, wenn ein Schaden "an fremden Sachen" bei einem Unfall entsteht und man sich entfernt. Nutzende von Carsharing-Autos unterliegen daher den Feststellungspflichten gegenüber dem Vermieter des Wagens. Das gelte insbesondere für Carsharing, weil die Fahrzeuge hierbei an beliebigen Orten zurückgegeben werden können. Anders als etwa bei Mietwagen kann daher bei der Rückgabe keine Kontrolle des Carsharing-Autos erfolgen.
Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge
Mit Inkrafttreten einer angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO) 2021 gibt es ein neues Symbol, das Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht. Das Piktogramm auf dem Schild zeigt vier menschliche Silhouetten und ein in der Mitte geteiltes Auto. Wer dort unerlaubt seinen Wagen abstellt, muss 55 Euro Strafe zahlen. Eine Plakette an der Windschutzscheibe soll gemeinsam genutzte Autos kennzeichnen.
Von Victoria Zippmann & Christina Finke