Winterreifenpflicht in Deutschland & Ausland: Das gilt!

Grundsätzlich besteht in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Was das genau bedeutet und welche Regeln in Nachbarländern wie etwa Österreich, Schweiz oder Italien gelten, erklären wir hier!

Ein Verkehrszeichen mit einer Schneeflocke, dahinter sieht man einen Ausschnitt eines Autoreifens auf Schnee.
Winterreifenpflicht Rein rechtlich sind als Winterreifen zugelassene Pneus in Deutschland nur auf winterlichen Straßen erforderlich, weil hierzulande eine sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt. Foto: Imago
Auf Pinterest merken

Winterreifenpflicht in Deutschland

Dass in Deutschland grundsätzlich eine situative Winterreifenpflicht besteht, wissen wohl die meisten Autofahrer:innen. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 (3a) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt: Wintertaugliche Pneus sind nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Pflicht. Ein spezieller Zeitraum ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Spätestens, wenn Glatteis, Schneeglätte oder -matsch sowie Reifglätte – so bei Glätte richtig verhalten – eintreten, sollte das eigene Fahrzeug also auf Winterreifen oder auf geeigneten Ganzjahresreifen stehen.

Die besten Pneus im Winterreifen-Test 2025:

Dabei gilt es zu beachten, dass ab Januar 2018 produzierte Reifen, die als Winterreifen gelten (also auch entsprechende Ganzjahresreifen) das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen müssen. Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, müssen lediglich mit dem M+S-Symbol versehen sein und dürfen seit dem 30. September 2024 nicht mehr als Winterreifen genutzt werden. Seit Oktober 2024 gelten ausschließlich Reifen mit Alpine-Symbol als wintertauglich. Darüber hinaus ist für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgeschrieben.
Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon 

Erklärung zur Winterreifen-Kennzeichnung im Video:

Video Platzhalter
Video: TargetVideo

Strafen: Bußgelder bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wird wegen der falschen Bereifung der Verkehr behindert, werden 80 Euro fällig und wenn es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden kommt, erhöht sich der Betrag auf 100 Euro. Noch mal 20 Euro mehr sind es, wenn es durch Reifen ohne Alpine-Symbol zum Unfall kommt. Wichtig: Die Strafe bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht droht nur dann, wenn das Auto auch tatsächlich gefahren wird. Bei parkenden Fahrzeugen mit Sommerreifen haben Autobesitzer:innen nichts zu befürchten (Stand: November 2025).

Allerdings gilt seit 2017, dass nicht nur die Person am Steuer, sondern auch Fahrzeughalter:in bestraft wird: Für letztere wird ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig, wenn das eigene Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen mit unangepasster Bereifung unterwegs ist. Darüber hinaus droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro, wenn die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht eingehalten wird.

Die besten Pneus im Ganzjahresreifen-Test 2024:

Testsieger
Goodyear Vector 4Seasons Gen-3 - 215/55R17 98W
Goodyear Vector 4Seasons Gen-3 - 215/55R17 98W
Sehr empfehlenswert
Allwetterreifen Michelin CROSSCLIMATE 2 215/55 R17
Allwetterreifen Michelin CROSSCLIMATE 2 215/55 R17
Kléber Quadraxer 3 215/55 R17
Kléber Quadraxer 3 215/55 R17
Pirelli Cinturato Allseason SF2 215/55 R17
Pirelli Cinturato Allseason SF2 215/55 R17
Vredestein Quatrac Pro+
Vredestein Quatrac Pro+
Firestone Multiseason2 (Gen02)
Firestone Multiseason2 (Gen02)
Uniroyal Allseason Expert 2
Uniroyal Allseason Expert 2
Nexen N’Blue 4 Season 2 - 215/55 R17
Nexen N’Blue 4 Season 2 - 215/55 R17

Ab wie vielen Grad sollte man auf Winterreifen wechseln?

Als Faustregel gilt: Unter sieben Grad Celsius ist es Zeit für Winterreifen. Bei diesen Temperaturen wird die Gummimischung von Sommerreifen hart und verliert an Haftung. Winterreifen bleiben flexibel, bieten besseren Grip, kürzere Bremswege und mehr Sicherheit – nicht nur bei Schnee, sondern auch bei Nässe und Kälte.

Winterreifenpflicht bei Motorrädern, Lkw & Anhängern: Das gilt

Für Motorräder, Lkw und Anhänger ist die Winterreifenpflicht in Deutschland noch einmal gesondert geregelt. Motorräder unterliegen der Vorschrift seit 2017 nicht mehr und auch für Anhänger besteht keine Pflicht für Winterreifen. Lkw und Transporter über 3,5 t technisch zulässigem Gesamtgewicht benötigten seit 2020 allerdings nicht mehr nur Winterreifen für die Antriebsachse, sondern auch für die Lenkachse.

Winterreifenpflicht im Ausland: Das im europäischen Ausland beachten

Eine Winterreifenpflicht gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern Europas. Das gilt in den deutschen Nachbarländern bei Glatteis, Schneematsch & Co.:

  • Österreich & Serbien: In Österreich und Serbien etwa müssen Pkw und Lkw bis 3,5 t bei mit Eis und Schnee bedeckten Straßen vom 1. November bis zum 1. April (Serbien) beziehungsweise 15. April (Österreich) mit wintertauglichen Pneus bestückt sein. In Österreich sind auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist. In Serbien müssen Schneeketten mitgeführt und im Bedarfsfall montiert werden.
  • Slowakei: In der Slowakei gilt die Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne konkrete Zeiteinschränkung. Eine Vorschrift zu Schneeketten gibt es nicht.
  • Tschechien & Finnland: In Tschechien und Finnland braucht man keine Schneeketten, die allgemeine Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 31. März. Eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern ist empfohlen, erlaubt sind aber auch drei Millimeter.
  • Slowenien: Zwischen 15. November und 15. März sowie außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Straßenverhältnissen herrscht in Slowenien Winterreifenpflicht. Es sind Winterreifen bis zu einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern und Sommerreifen in Verbindung mit Schneeketten erlaubt.
  • Frankreich: In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, mit Ausnahme einiger Bergregionen, in denen eine Winterreifenpflicht von 1. November bis 31. März gilt. Schneeketten oder Winterreifen können jedoch auch in anderen Gebieten durch Schilder vorgeschrieben werden. Darf man statt mit Schneeketten auch mit Winterreifen fahren, wird das Schild durch den Zusatz "Pneus neige admis" oder "Pneus hiver admis" ergänzt. Die Schilder werden allerdings kurzfristig, je nach Wetterlage, aufgestellt. Mindestprofiltiefe für Winterreifen ist in Frankreich 3,5 mm.
  • Niederlanden, Norwegen, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Polen und Schweiz: In den Niederlanden, Norwegen, Großbritannien, Dänemark, Belgien und Polen gibt es wie in der Schweiz keine Winterreifenpflicht. In den genannten Ländern mit Ausnahme der Niederlande können stattdessen Schneeketten benutzt werden, wenn die Straße durchgehend mit Eis oder Schnee abgedeckt ist. In der Schweiz können Schneeketten zudem durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
  • Schweden: In Schweden müssen Pkw von 1. Dezember bis 31. März mit Winterreifen fahren. Auch Spikereifen sind erlaubt. Mindestprofiltiefe ist drei Millimeter.
  • Italien: In Italien schreiben Verkehrszeichen, Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor. So gilt etwa im Aosta-Tal vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht. Auf der Brennerautobahn in Südtirol gilt vom 15. November bis zum 15. April eine Winterausrüstungspflicht, die mit Winterreifen erfüllt ist.
  • Kroatien: In Kroatien wird die Winterreifenpflicht mit Schildern gekennzeichnet und ist witterungsabhängig. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt in Kroatien bei vier Millimeter.

Mit dpa