Deutschland & Ausland: Dann gilt die Winterreifenpflicht!
Verpflichtet Kälte zu Winterpneus?
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Was das genau bedeutet und welche Regeln in Nachbarländern wie etwa Österreich, Schweiz oder Italien gelten, erklären wir hier.
Winterreifenpflicht in Deutschland
Dass in Deutschland grundsätzlich eine situative Winterreifenpflicht besteht, wissen wohl die meisten Autofahrer:innen. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Situative Winterreifenpflicht nach § 2 (3a) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt: Wintertaugliche Pneus sind nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Pflicht. Ein spezieller Zeitraum ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Spätestens, wenn Glatteis, Schneeglätte oder -Matsch sowie Reifglätte eintreten, sollte das eigene Fahrzeug also auf Winterreifen oder auf Ganzjahresreifen stehen.
Dabei gilt es zu beachten, dass ab Januar 2018 produzierte Reifen, die als Winterreifen gelten (also auch entsprechende Ganzjahresreifen) das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen müssen. Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, müssen lediglich mit dem M+S-Symbol versehen sein und dürfen noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen genutzt werden. Ab Oktober 2024 gelten ausschließlich Reifen mit Alpine-Symbol als wintertauglich. Darüber hinaus ist für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche Regelungen zur Winterreifenpflicht Autofahrende noch im Blick haben sollten. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Erklärung zur Winterreifen-Kennzeichnung im Video:
Strafen bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wird wegen der falschen Bereifung der Verkehr behindert, werden 80 Euro fällig und wenn es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden kommt, erhöht sich der Betrag auf 100 Euro. Noch mal 20 Euro mehr sind es, wenn es durch Reifen ohne Alpine-Symbol zum Unfall kommt. Wichtig: Die Strafe bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht droht nur dann, wenn das Auto auch tatsächlich gefahren wird. Bei parkenden Fahrzeugen mit Sommerreifen haben Autobesitzer:innen nichts zu befürchten. Allerdings gilt seit 2017, dass nicht nur fahrende Personen, sondern auch Fahrzeughalter:in bestraft werden: Für Halter:innen des Autos wird ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig, wenn sie es zulassen, dass ihr Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen mit unangepasster Bereifung unterwegs ist. Darüber hinaus droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro, wenn die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht eingehalten wird.
Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:
Das gilt bei Motorrädern, Lkw & Anhängern
Für Motorräder, Lkw und Anhänger ist die Winterreifenpflicht in Deutschland noch einmal gesondert geregelt. Motorräder unterliegen der Vorschrift seit 2017 nicht mehr und auch für Anhänger besteht keine Pflicht für Winterreifen. Lkw über 3,5 t benötigten Winterreifen nicht nur für die Antriebsachse, sondern seit 2020 müssen auch auf die Lenkachse Winterreifen gezogen werden.
Winterreifenpflicht im Ausland: Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien & mehr
Eine Winterreifenpflicht gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern Europas. Das gilt in den deutschen Nachbarländern bei Glatteis, Schneematsch und Co.:
Österreich & Serbien
In Österreich und Serbien etwa müssen Pkw und Lkw bis 3,5 t bei mit Eis und Schnee bedeckten Straßen vom 1. November bis zum 1. April (Serbien) bzw. 15. April (Österreich) mit wintertauglichen Pneus bestückt sein. In Österreich sind auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist. In Serbien müssen Schneeketten mitgeführt und im Bedarfsfall montiert werden.
Slowakei
In der Slowakei gilt die Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne konkrete Zeiteinschränkung. Eine Vorschrift zu Schneeketten gibt es nicht.
Tschechien & Finnland
In Tschechien und Finnland braucht man keine Schneeketten, die allgemeine Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 31. März. Eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern ist empfohlen, erlaubt sind aber auch drei Millimeter.
Slowenien
Zwischen 15. November und 15. März und außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Straßenverhältnissen herrscht in Slowenien Winterreifenpflicht. Es sind Winterreifen bis zu einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern und Sommerreifen in Verbindung mit Schneeketten erlaubt.
Frankreich
In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, mit Ausnahme einiger Bergregionen, in denen eine Winterreifenpflicht von 1. November bis 31. März gilt. Schneeketten oder Winterreifen können jedoch auch in anderen Gebieten durch Schilder vorgeschrieben werden. Darf man statt mit Schneeketten auch mit Winterreifen fahren, wird das Schild durch den Zusatz "Pneus neige admis" oder "Pneus hiver admis" ergänzt. Die Schilder werden allerdings kurzfristig, je nach Wetterlage, aufgestellt. Mindestprofiltiefe für Winterreifen ist in Frankreich 3,5 mm.
Niederlanden, Norwegen, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Polen & Schweiz
In den Niederlanden, Norwegen, Großbritannien, Dänemark, Belgien und Polen gibt es wie in der Schweiz keine Winterreifenpflicht. In den genannten Ländern mit Ausnahme der Niederlande können stattdessen Schneeketten benutzt werden, wenn die Straße durchgehend mit Eis oder Schnee abgedeckt ist. In der Schweiz können Schneeketten zudem durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Schweden
In Schweden müssen Pkw von 1. Dezember bis 31. März mit Winterreifen fahren. Auch Spikereifen sind erlaubt. Midestprofiltiefe ist drei Millimeter.
Italien
In Italien schreiben Verkehrszeichen Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor. So gilt etwa im Aosta-Tal vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht. Auf der Brennerautobahn in Südtirol gilt vom 15. November bis zum 15. April eine Winterausrüstungspflicht, die mit Winterreifen erfüllt ist.
Kroatien
In Kroatien wird die Winterreifenpflicht mit Schildern gekennzeichnet und ist witterungsabhängig. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt in Kroatien bei vier Millimeter.
Mit dpa