Pendlerpauschale/Entfernungspauschale: Berechnung & Höhe
Wie viel gibt es bei der Pendlerpauschale?
- Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
- Pendlerpauschale: So lautet die Definition
- Gilt die Pendlerpauschale nur für das Auto?
- Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
- Wann haben Beschäftigte keinen Anspruch darauf?
- Ab wann bekommt man die Pendlerpauschale?
- Für wie viele Arbeitstage kann man die Pendlerpauschale nutzen?
Für den Arbeitsweg können Autofahrende die Pendlerpauschale über die Steuererklärung im Rahmen der Werbungskosten angeben. Wir klären auf, welche Regelungen dafür gelten und wie hoch diese Pauschale aktuell ist.
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ist eine Möglichkeit, um Fahrtkosten für Berufspendler:innen zu reduzieren und die Kosten für ihren Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen. Doch wie hoch ist die Pendlerpauschale? Die AUTO ZEITUNG hat alle Infos!
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Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Höhe der Pendlerpauschale setzt sich pro Arbeitstag für jeden vollen Kilometer so zusammen: Pro Kilometer zum Arbeitsort werden 0,30 Euro angerechnet. Ist der Arbeitsweg länger als 20 km, gilt ab dem 21. km eine Kilometerpauschale von 0,38 Euro.
Diese Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel, sei es das Auto, Fahrrad oder auch öffentliche Verkehrsmittel. Allerdings gibt es für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine jährliche Obergrenze von 4500 Euro. Diese kann jedoch überschritten werden, wenn höhere tatsächliche Kosten nachgewiesen werden können. Aber die Pendlerpauschale gilt nur für die einfache Strecke, also entweder für den Hinweg oder Rückweg beziehungsweise jeweils die halbe Pauschale für beide Fahrten. Nicht inkludiert sind dabei Flüge.
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Pendlerpauschale: So lautet die Definition
Die Pendlerpauschale, auch als Entfernungspauschale bekannt, ist eine Regelung des Einkommensteuerrechts, die es den Arbeitnehmern:innen ermöglicht, die Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte pauschal steuerlich geltend zu machen. Mit der ersten Tätigkeitsstätte ist der Ort gemeint, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird.
Vorsicht: Die Pendlerpauschale ist nicht die Kilometerpauschale, der Fahrtkostenzuschuss oder die Wegstreckenentschädigung. Während die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg gilt, bezieht sich die Kilometerpauschale auf Fahrtkosten, die im Rahmen von Dienstreisen entstehen.
Gilt die Pendlerpauschale nur für das Auto?
Die Pendlerpauschale gilt nicht nur für das Auto. Sie gilt unter anderem auch für:
Motorradfahrten (auch Roller, Mofa & Co.)
Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrradfahrten
Fahrgemeinschaften
Fußwege
Wichtig: Wer mehrere Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nutzt, muss diese in der Steuererklärung einzeln ausweisen.
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Auf die Pendlerpauschale haben alle Arbeitnehmenden in Deutschland Anspruch. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese in Teil- oder Vollzeit arbeiten. Fahrtkosten geltend machen können auch Selbstständige und Unternehmer:innen, dann jedoch als Betriebsausgaben.
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Wann haben Beschäftigte keinen Anspruch darauf?
Keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale haben Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernimmt, einen Dienstwagen stellt oder die Fahrt nicht beruflich veranlasst ist (Tipps zur Dienstwagennutzung, hier).
Ab wann bekommt man die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale bekommt man ab dem ersten Kilometer.
Für wie viele Arbeitstage kann man die Pendlerpauschale nutzen?
Die Pendlerpauschale darf man nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage nutzen. Demnach gelten Wochenend- und Feiertage genauso wie Urlaubs- und Krankheitstage nicht. Auch Tage im Homeoffice dürfen nicht geltend gemacht werden.