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Geht auch ganz einfach:

Stichtag verpasst: Kfz-Versicherung wechseln

So die Kfz-Versicherung nach dem Stichtag wechseln

Dominik Mothes Redakteur
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Kfz-Versicherung wechseln
Bei der Kfz-Versicherung kann durch einen Wechsel viel Geld gespart werden. Foto: iStock/ShutterOK

Für die meisten Kfz-Versicherungen ist es nun leider zu spät! Manche können jedoch auch noch im Dezember wechseln – aber nur unter Sonderbedingungen.

Ein paar Euro sparen, ohne an Leistungen einzubüßen? Das geht! Autofahrer:innen können mit einer neuen Kfz-Versicherung mehrere hundert Euro im Jahr sparen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist der Stichtag am 30. November – wer diesen verpasst hat, muss leider bis 2023 warten, um die bestehende Versicherung kündigen zu können. Die meisten Versicherungen sind nämlich an das Kalenderjahr angeglichen, heißt: das Versicherungjahr endet am 31. Dezember. Wer wechseln möchte, muss die Kündigung in der Regel bis zum 30. November übermittelt haben. Einige Versicherte können jedoch dank eines Sonderkündigungsrechts noch im Dezember zu einem günsitgeren Anbieter wechseln. Der Kfz-Versicherungs-Rechner von Tarifcheck.de zeigt, wie viel man bei einer neuen Versicherung sparen kann:

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Kfz-Versicherung auch im Dezember wechseln?

Wer den Stichtag verpasst hat, kann die Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln – allerdings nur unter einer Voraussetzung. Kund:innen, deren Versicherungsbeiträge im neuen Jahr steigen, können vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und so maximal einen Monat nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung beim bisherigen Kfz-Versicherer kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt aber nur dann, wenn die Leistungen auch identisch bleiben. Steigt also nur der Beitrag, etwa durch eine Aufstufung in der Typ- oder Regionalklasse, so kann man von dem Gesetz Gebrauch machen.

Doch auch nach einem Schadenfall darf die Versicherung innerhalb eines Monats gekündigt werden – ungeachtet, ob die Versicherung den Schaden ganz, teilweise oder gar nicht reguliert. Sobald der gemeldete Fall von der Versicherung verarbeitet wurde, haben Versicherungsnehmer:innen ebenfalls einen Monat lang das Recht, den Anbieter zu wechseln.

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Kündigung verschicken: Wie geht das?

Wer nun noch auf die schnelle die Versicherung kündigen möchte, kann das oft nur noch Online über den Kundenbereich der Versicherung oder per E-Mail oder auf dem klassischen Weg per Fax. Bei der Zusendung per Post zählt nämlich leider oft nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung bei der Versicherung vorliegt.

Doch was gehört in die Kündigung? Folgende Punkte sollten in dem Schreiben aufgeführt werden:

  • Die Adresse des Versicherten und der Versicherung

  • Der Betreff "Kündigung der Kfz-Versicherung"

  • Die Nummer des Versicherungsscheins und das Kfz-Kennzeichen

  • Eine Bitte um Eingangsbestätigung sowie Ort und Datum

Der Versicherer muss die Kündigung unterzeichnen, damit diese rechtlich wirksam ist. Eine digitale Signatur kann bei manchen Versicherern nicht akzeptiert werden. Hier hilft nur ein Brief oder ein Fax. Wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, muss zusätzlich den Grund für die Kündigung mit aufführen.

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