Corona-Maßnahmen: Regeln fürs Autofahren
Kontaktbeschränkung auch im Auto
Corona-Regeln: Der andauernde Kampf gegen das Coronavirus hat viele Änderungen im täglichen Leben mit sich gebracht. Auch Autofahrer:innen müssen Regeln und Kontaktbeschränkungen einhalten. Künftig sollen Mund-Nase-Bedeckungen zur Pflicht-Ausstattung im Auto werden. Dieser Artikel wurde am 22.12. 2021 aktualisiert.
Corona-Regel: Kontaktbeschränkung auch im Auto
Am 21. Dezember 2021 sind aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus neue Regelungen in Kraft getreten. Diese schreiben ab dem 28. Dezember 2021 Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Treffen von Geimpften und Genesenen ist bis maximal zehn Personen erlaubt. Nehmen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, an einem Treffen teil, so gilt für alle die Beschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Auto und Busfahrten, auch im privaten Bereich, sind von den geltenden Vorschriften nicht ausgenommen. Zudem sind auch Maßnahmen wie das Stoßlüften beim Autofahren mit anderen Personen ratsam und im Fahrzeug grundsätzlich auch gut umsetzbar. Wer seine Mund- und Nasenbedeckung beim Autofahren trägt, muss einige Dinge beachten. Denn die ausschlaggebenden Gesichtszüge müssen im Wesentlichen weiterhin auszumachen sein, damit man für andere noch klar erkennbar bleibt. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem rät der ADAC davon ab, die Schutzmaske während der Fahrt an den Innenspiegel zu hängen, da sie die Sicht einschränken und ablenken könnte. Besser sei es, die Maske mit der Innenseite nach oben in eine Plastikschale zu legen, die man anschließend zu Hause ausspült. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon
Tipps zur Hygiene im Auto (Video):
Auch nach Corona: Schutzmaske im Verbandskasten
Künftig soll es Pflicht sein, einen Mundschutz im Auto mitzuführen. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums habe das der Düsseldorfer "Rheinischen Post" bestätigt. Auch nach der Corona-Pandemie soll eine Mund-Nase-Bedeckung zur vorgeschriebenen Ausstattung im Verbandskasten gehören. Die dahingehende Regel-Anpassung möchte das Bundesverkehrsministerium mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung umsetzen. Mit einem Inkrafttreten der Masken-Vorschrift ist voraussichtlich 2022 zu rechnen. Wer einen nicht vorschriftsmäßig ausgestatteten Erste-Hilfe-Kasten im Auto hat, muss mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen. Mehr zum Thema: Auswirkungen des Coronavirus auf die Autobranche
Das gilt bei Ausgangssperre für Autofahrer:innen
Wenn Ausgangssperren gelten, ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag untersagt. Auch das Autofahren ist dann nicht mehr erlaubt. Jegliche An- und Abreisen müssen vor 21 oder nach 5 Uhr erfolgen – außer es gilt ein Ausnahmefall. Weiterhin erlaubt bleiben etwa Autofahrten zur und von der Arbeit nach Hause oder etwa auch die Betreuung und Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen. Auch zur Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen darf das Haus verlassen werden.