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Geht auch ganz einfach:

EU 2021: Autohersteller müssen Realverbrauch melden EU überwacht den Spritverbrauch

Christina Finke

Seit 2021 müssen Autohersteller den realen Verbrauch ihrer Fahrzeuge an die EU übermitteln. So soll sich zeigen, ob die Autos nur auf dem Prüfstand oder auch auf der Straße sparsam sind!

Seit 2021 müssen Autohersteller den Realverbrauch jedes einzelnen Fahrzeugs erfassen und der EU-Kommission melden. So soll sichergestellt werden, dass die Abweichungen von angegebenen und tatsächlichen Verbrauchswerten nicht mehr so stark ausfallen, wie das bislang der Fall ist. Dementsprechend müssen alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit neuer Typengenehmigung ab dem 1. Januar 2020 mit einem sogenannten "On-Board Fuel Consumption Meter", kurz OBFCM, ausgestattet sein. Seit 2021 ist die Software, die den Krafstoff- oder Energieverbrauch des jeweiligen Modells aufzeichnet, dann für alle Fahrzeuge Pflicht, die zum ersten Mal zugelassen werden. Zeitgleich soll dann die Übermittlung der Daten an die EU-Kommission starten. Der neuesten Auswertung der Umweltorganisation "International Council on clean Trasportation" (ICCT) zufolge ist der Realverbrauch derzeit um durchschnittlich 39 Prozent höher als die Autohersteller angeben. Mehr zum Thema: Bundestag beschließt CO2-Preis

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Seit 2021: Autohersteller müssen Realverbrauch an die EU melden

Neu ist die Technologie, mittels derer die Autohersteller den Realverbrauch seit 2021 an die EU melden müssen, nicht. Neu ist lediglich die verpflichtende Übermittlung an die Kommission. Denn bisher werden die per OBFCM erhobenen Daten von den Autobauern nur für interne Zwecke genutzt. Wie genau der künftige Datentransfer technisch umgesetzt werden soll, ist bislang unklar. Denkbar wäre etwa, die Daten bei der Hauptuntersuchung auslesen zu lassen und dann anonymisiert an die Kommission zu übertragen. Die Übermittlung könnte aber auch automatisiert ablaufen oder es könnten Daten bei Stichprobenkontrollen ermittelt werden. Offen ist derzeit auch noch, welche Zahlen zum Realverbrauch künftig von der EU-Kommission veröffentlicht werden. Fest steht nur, dass bis zum Ende der Erprobungsphase bis 2026 jährlich ein Bericht zu den Entwicklungen der Unterschiede zwischen Norm- und Realverbrauch veröffentlicht werden soll. Ein konkretes Gesetz müsste die EU-Kommission dann spätestens 2030 formulieren, um die Differenz zu minimieren. Auch Autofahrer könnten künftig in die Pflicht genommen werden: Experten zufolge ist die Einführung einer CO2-Verbrauchsbesteuerung denkbar, wobei Fahrer, die besonders sparsam unterwegs sind, steuerlich entlastet werden könnten. Wer hingegen viel Kraftstoff verbraucht, müsste dann mehr zahlen.

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