close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

Parken im Parkhaus: Regeln, Vorschriften & Tipps Diese Regeln gelten im Parkhaus

Christina Finke
Inhalt
  1. Allgemeine Regeln für das Parken im Parkhaus
  2. Tipps zum Parken im Parkhaus
  3. Verschiedene Parkplatzkategorien in Parkhäusern
  4. Parkhaus: Verhalten bei Parkremplern oder Unfällen
  5. Kaputter Ticket-Automat im Parkhaus
  6. Wie viel Zeit haben Autofahrer zum Verlassen des Parkhauses?
  7. Parken im Parkhaus: Ticket verloren, was nun?
  8. Parkhaus geschlossen: Was tun, wenn das Auto noch drin steht?
  9. Carsharing-Autos im Parkhaus abstellen

Auch beim Parken in Parkhäusern müssen sich Autofahrer an gewisse Regeln und Vorschriften halten. Wir erklären welche das sind und geben Tipps, um möglichst unbeschadet in die teils engen Parklücken zu kommen!

Wer im Parkhaus parken will, hat es meist mit steilen Rampen, wenig Platz zum Rangieren und schlechten Lichtverhältnissen zu tun. Verkehrsschilder, die den Weg weisen und anzeigen, was errlaubt ist und was nicht, sind hier hingegen Mangelware. Aber welche Verkehrsregeln gelten dann beim Parken im Parkhaus? Wie kommen Autofahrer unbeschadet in die teils viel zu engen Lücken? Wie sollten sie sich bei einem Parkrempler verhalten? Und was ist zu tun, wenn der Ticketautomat streikt? Wir erklären die Regeln und Vorschriften und geben Tipps zum richtigen Verhalten rund um das Thema Parkhaus.  Mehr zum Thema: Parken ohne Stress

Verkehrsrecht Parkscheibe richtig verwenden
Parkscheibe einstellen So das Knöllchen vermeiden

 

Allgemeine Regeln für das Parken im Parkhaus

Grundsätzlich gilt auch im Parkhaus die Straßenverkehrsordnung (StVO), so dass sich Autofahrer auch hier an die üblichen Verkehrsregeln halten müssen. In aller Regel erinnert ein entsprechendes Schild im Eingangsbereich daran, verpflichtend ist dieser Hinweis jedoch nicht. Zusätzlich gilt jedoch in jedem Fall das Hausrecht des Betreibers. Da die Fahrbahnen in Parkhäusern meist relativ eng sowie Wege schlecht einsehbar sind und sich Fußgänger in der Regel frei bewegen, sollte vor allem der erste Paragraph der StVO Beachtung finden: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Und: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird". Konkret bedeutet das, dass Autofahrer möglichst mit Schrittgeschwindigkeit, erhöhter Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft unterwegs sein sollten. Außerdem sollten sie dazu bereit sein, andere in Ruhe einparken zu lassen und den eigenen Parkvorgang wenn nötig zu unterbrechen. Dementsprechend gilt auch: Wer den Stellplatz zuerst erreicht, darf auch einparken – selbst wenn er dazu erst einmal zurücksetzen muss. Außerdem ist das Reservieren von Parkplätzen – egal ob mit Gegenständen oder Personen – nicht zulässig. Auf Fahrspuren mit Straßencharakter – also solchen, die nicht dem Suchverkehr dienen, sondern etwa allein zur Ausfahrt führen – gilt zudem die Vorfahrtsregel rechts vor links. Bei Unfällen, die sich im Suchverkehr im Parkhaus ereignen, verteilen Gerichte die Schuld meist 50:50.

Vergleichstest Tesla Model 3 ferngesteuert parken
Ferngesteuertes Parken (Remote Parking): Test Fahrerlos in die Lücke bugsiert

 

Tipps zum Parken im Parkhaus

Viele Parkhäuser haben schon ein paar Jahre auf dem Buckel, weshalb sich auch die Ausmaße ihrer Parklücken noch an älteren Fahrzeugmodellen orientieren. Da die meisten Autos mit den Jahren aber immer breiter und länger geworden sind, herrschen beim Einparken im Parkhaus oft erschwerte Bedingungen. Häufig zeugen zahlreiche Schrammen und Lackreste an Wänden und Pfeilern von Kollisionen. Um unbeschadet in die Lücke zu kommen, können Autofahrer ihre Passagiere bereits vor dem Einparken aussteigen lassen. Dann sollten sie möglichst weit nach vorne fahren und erst spät einlenken. Übrigens: Die zugelassenen Höchstmaße sind in der Regel im Eingangsbereich des Parkhauses ausgeschildert. Höhe und Breite (ohne Außenspiegel!) ihres Wagens können Autofahrer im Fahrzeugschein einsehen. Viele Parkhausbetreiber schreiben zudem auch die Einparkrichtung vor: Häufig soll etwa nur vorwärts eingeparkt werden, um Anwohner vor Emissionen zu schützen oder Rußflecken vom Auspuff an der Wand zu vermeiden.

Ratgeber Hunde im Auto: Was beim Transport zu beachten ist
Transport von Hunden im Auto Vierbeiner richtig sichern

 

Verschiedene Parkplatzkategorien in Parkhäusern

In Parkhäusern gibt es meist verschiedene Parkplatzkategorien, die nur für bestimmte Personengruppen gedacht sind. Behindertenparkplätze etwa, die besonders groß sind, in der Nähe von Eingängen liegen und nur mit einem blauen Parkausweis genutzt werden dürfen. In der Regel sind auch Parkplätze speziell für Frauen vorhanden, die gut ausgeleuchtet sind, nah am Ausgang und in einem hoch frequentierten Bereich liegen. Auch besonders großzügige Parkplätze für Familien mit Kinderwagen oder solche mit einer Ladestation, die nur von Fahrern von Elektroautos genutzt werden dürfen – sofern sie denn auch laden. Bestimmte Parkplatzkategorien wie etwa Behindertenparkplätze sind auch in der StVO verankert. Bei Frauen- oder Familienparkplätzen ist dies nicht der Fall. Trotzdem darf der Parkhausbetreiber ein Bußgeld verhängen, wenn sich Falschparker hier breit machen: Denn mit der Einfahrt ins Parkhaus akzeptieren Autofahrer das Hausrecht des Betreibers – und das darf dieser auch durchsetzen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher lieber an Parkplätzen dieser Kategorie vorbeifahren, wenn die ausgewiesene Bestimmung nicht auf ihn zutrifft. 

Ratgeber Verhalten bei Fahrzeugbrand
Auto in Flammen: Verhalten bei Fahrzeugbrand Bei Fahrzeugbrand Ruhe bewahren

 

Parkhaus: Verhalten bei Parkremplern oder Unfällen

Gerade in engen Parkhäusern kommt es häufig zu Parkremplern und Kratzern beim Rangieren oder dem unvorsichtigen Öffnen von Autotüren. Wie auch am Straßenrand oder auf anderen Parkplätzen reicht es dann allerdings nicht, einen Zettel mit Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, sollten Autofahrer die Polizei informieren, um sich nicht der Unfallflucht schuldig zu machen. Denn schon bei kleinen Beschädigungen können hohe Sachschäden entstehen und ab einem Schaden von 1300 Euro können Behörden im schlimmsten Fall die Fahrerlaubnis bis zur Hauptverhandlung entziehen. Später können bis zu ein Nettomonatsgehalt Strafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn bis zwölf Monate folgen. Können die Beamten aus zeitlichen Gründen nicht zum Unfallort kommen, sind Autofahrer sogar dazu verpflichtet zur nächsten Polizeistation zu fahren, um den Unfall dort aufnehmen zu lassen. Dann sollten Autofahrer im besten Fall Zeugen benennen können und den entstandenen Schaden mit der Handykamera dokumentiert haben. Streng genommen müssen Unfallverursacher sogar so lange warten, bis der andere Autofahrer zu seinem Fahrzeug zurückkommt. Je nach Gegebenheiten wie Ort und Wetter gilt hier bis zu eine Stunde als angemessen. Ist das Parkhaus etwa an ein Einkaufszentrum angeschlossen, können sie auch versuchen, den Geschädigten anhand des Kennzeichens seines Autos auszurufen.

Ratgeber Fahrbahnverengungen in Autobahn-Baustellen
Fahrbahnverengung bei Autobahn-Baustellen: Strafen Richtiges Verhalten bei Fahrbahnverengung

 

Kaputter Ticket-Automat im Parkhaus

Ist der Ticket-Automat im Parkhaus kaputt, können Betroffene in der Regel über Ruftasten an der Ausfahrtschranke oder am Automaten Hilfe erhalten. Bei vielen Modellen ist es mittlerweile möglich, anhand der jeweiligen Nummer des Parktickets nachzuvollziehen, wann das Auto ins Parkhaus eingefahren ist und welche Gebühren demnach für die Parkdauer fällig werden. Funktioniert der Automat, nimmt ein bestimmtes Ticket aber auch nach mehrmaligem Einstecken nicht an, kann es daran liegen, dass der Magnetstreifen des Parktickets nicht mehr lesbar ist. Das kann passieren, wenn das Ticket in der Nähe eines Magneten – zum Beispiel einem Handtaschenverschluss oder auch einem Namens-Clip der von einem Magneten gehalten wird – aufbewahrt wurde. Das gilt es also nach Möglichkeit zu vermeiden. 

Ratgeber Online-Zulassung (i-Kfz)
Digitale Zulassung (i-Kfz) Vielfach vorerst abgeschafft

 

Wie viel Zeit haben Autofahrer zum Verlassen des Parkhauses?

Nachdem das Parkhausticket bezahlt ist müssen Autofahrer oft noch einen weiten Weg zu ihrem Fahrzeug zurücklegen und gegebenenfalls noch Einkäufe verstauen, die Kinder anschnallen und am Ende stauen sich die Autos noch vor der Ausfahrtschranke. Wer es deswegen nicht rechtzeitig zur Ausfahrt schafft, muss nachzahlen – ärgerlich, da das Ticket selbst doch meist schon teuer genug ist. Eine allgemein gültige Regelung, wie viel Zeit Autofahrern nach dem Bezahlen ihres Tickets bleibt, um das Parkhaus mit ihrem Fahrzeug zu verlassen, gibt es jedoch nicht. Wie viel Karenzzeit Parkhausbetreiber fürs Rausfahren einräumen, legen sie selbst fest. Contipark schreibt etwa auf seiner Website, dass circa 15 Minuten üblich seien. Betreiber Apoca hingegen gibt lediglich an, dass für den Weg vom Kassenautomaten zum Auto und dann zur Ausfahrt "genug Zeit" einkalkuliert und diese auf die Größe des Parkhauses abgestimmt sei. Auch der Bundesverband Parken teilt mit, dass es bei der Festlegung letztlich auf die Größe des Parkhauses ankomme. In einem sehr großen Haus fielen schließlich andere Fußwege an als in einem kleineren. Grundsätzlich könne man "wahrscheinlich von circa zehn bis 15 Minuten" ausgehen. Eine Viertelstunde würde auch Verkehrsrechtler Ingo-Julian Rösch aus Nürnberg als Obergrenze beachten. Wenn das Parkhaus die Zeit nach dem Bezahlen in seinen Geschäftsbedingungen regelt, müsse die Regelung angemessen fair sein – ansonsten sei sie unwirksam. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn in einem großen Parkhaus nur fünf Minuten bis zum Passieren der Ausfahrtschranke eingeräumt werden. Dann würde ein Gericht im Streitfall den angemessenen Zeitraum festlegen, und die richterlichen Bemessungen seien in der Regel "eher großzügig". Aber mal ehrlich: Wer zieht wegen ein paar Euro Nachzahlung schon direkt vor Gericht? "Die praktischste Lösung ist, erstmal diesen Betrag unter Vorbehalt zu zahlen", so Rösch weiter. Die Belege sollte man dann zum Beweis aufheben und sich damit an den Parkhausbetreiber wenden. Ist dieser kulant, gestattet er gegebenenfalls den nachgezahlten Betrag. Trotzdem: Den möglichen Stress, der möglicherweise beim nächsten Besuch im Parkhaus entsteht, wenn der Wagen mal wieder in der hintersten Ecke geparkt ist, können Autofahrer generell nicht verhindern.

Ratgeber Verkehrszeichen 314 + Zusatzschilder
Parken an Ladesäulen Auf die Schilder kommt es an

 

Parken im Parkhaus: Ticket verloren, was nun?

Was zu tun ist, wenn Autofahrer ihr Parkticket verloren haben, steht in der Regel an den Parkscheinautomaten im Parkhaus. Denn in diesem Fall greifen die AGB des Betreibers. Üblich ist, dass bei Verlust des Tickets der Tageshöchstsatz oder ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt wird. Einfach ein neues Ticket am Eingang des Parkhauses zu ziehen, ist in der Regel nicht möglich und kann als Betrug gewertet werden. Meist verhindern Induktionsschleifen im Parkhaus das Ziehen eines neuen Parktickets ohne Auto.

Ratgeber Preiswerte Ersatzteile fürs Auto: Tipps & Gesetz
Günstige Auto-Ersatzteile: Nachbauen erlaubt! Ersatzteile werden günstiger

 

Parkhaus geschlossen: Was tun, wenn das Auto noch drin steht?

Es ist wohl einer der Albträume eines jeden Autofahrers, der seinen Wagen im Parkhaus abgestellt hat: Man kommt vielleicht nur ein paar Minuten zu spät, das Parkhaus ist zu und das Auto darin eingeschlossen. Wenn dann über eine telefonische Notrufnummer kein Hausmeister oder Parkhauswart zu erreichen ist, hilft alles nichts: Das Auto muss die Nacht im geschlossenen Parkhaus verbringen. Zwar sind Parkhausbetreiber dazu verpflichtet, Schilder aufzustellen, die auf die Öffnungszeiten hinweisen. Wer ein solches Schild jedoch übersieht, muss alle entstehenden Kosten selbst tragen. Daher sollten Autofahrer bereits bei der Einfahrt einen Blick auf die Öffnungszeiten des Parkhauses werfen und dafür sorgen, dass sie nicht zu spät zu ihrem Fahrzeug zurückkommen. 

 

Carsharing-Autos im Parkhaus abstellen

Carsharing-Autos dürfen nur dann im Parkhaus abgestellt werden, wenn dort gesonderte Parkplätze für Fahrzeuge des jeweiligen Anbieters ausgewiesen sind oder es sich um ein Partner-Parkhaus des Unternehmens handelt. Und: Die Buchung muss dort auch beendet werden. Denn nur dann können auch andere Nutzer auf das abgestellte Auto zugreifen. Das Carsharing-Auto im Parkhaus abzustellen, um es für die eigene Rückfahrt zu sichern, ist nicht erlaubt. Prinzipiell gilt nach Ende der Miete: "Jeder andere Nutzer kann das Fahrzeug identifizieren und nehmen", wie Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing,sagt. Da man ohne Parkticket die Ausfahrtschranke nicht passieren kann, verbieten viele Carsharing-Anbieter das Beenden der Miete für ihre Fahrzeuge in Parkhäusern und berechnen Strafen bei Verstößen gegen ihre AGB. Zudem könnte es passieren, dass das Carsharing-Auto ohne stabilen Mobilfunkempfang im Parkhaus nicht mehr zu orten ist und damit anderen Nutzern als nicht verfügbar in der App des jeweiligen Anbieters angezeigt wird. Und selbst wenn ein Kunde das Carsharing-Auto im Parkhaus findet, wird er wohl kaum für das Ausfahrtticket bezahlen wollen. Häufig ist es aufgrund des schlechten Mobilfunk-Empfangs in Parkhäusern technisch aber auch gar nicht möglich, die Miete für ein Carsharing-Auto zu beenden. In dem Fall müssen Nutzer das Fahrzeug ohnehin woanders parken. Beenden Nutzer die Miete nicht, können sie das Auto natürlich auch in einem Parkhaus ihrer Wahl abstellen – sie zahlen dann während ihrer Abwesenheit aber natürlich weiterhin für das Fahrzeug. Mehr zum Thema: Carsharing

News Falschparken beim Carsharing
Carsharing: Teure Strafzettel beim Falschparken Das kostet Falschparken beim Carsharing

Tags:
Copyright 2024 autozeitung.de. All rights reserved.