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Lenk- & Ruhezeiten Lkw-Fahrer (EU): Pausen & Gehalt

EU-Reform soll Arbeitsbedingungen von Truckern verbessern

AUTO ZEITUNG

Europaweit geregelte Lenk- und Ruhezeiten (Pausen) für Lkw-Fahrer und angepasstes Gehalt: Im Zuge einer EU-Reform sollen die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern verbessert werden. Dieser Artikel wurde am 09.07.2020 aktualisiert.

Im Zuge einer EU-Reform sollen Lenk- und Ruhezeiten (Pausen) von Lkw-Fahrern sowie deren Gehalt künftig europaweit angepasst und einheitlich geregelt werden. Entsprechende neue Regeln für bessere Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern hat das Europaparlament am 9. Juli 2020 gebilligt, wodurch auch die Wettbewerbsverzerrung der Transportbranche begrenzt werden soll. Demnach dürften sie die reguläre wöchentliche Ruhezeit künftig nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen und bekommen das Recht, spätestens nach drei bis vier Wochen Arbeit nach Hause fahren zu können. Unternehmen müssen ihre Fahrpläne entsprechend organisieren und für die Kosten einer Unterkunft aufkommen, wenn Fahrer ihre Ruhezeit (Pausen) nicht zu Hause verbringen können. Außerdem müssen nach den neuen Vorschriften die Lkw alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Um Betrug in der Branche zu verhindern, sollen Fahrtenschreiber künftig Grenzüberfahrten registrieren. Neu ist auch, dass kleine Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen mit Fahrtenschreibern ausgestattet werden müssen. Darüber hinaus sollen auch das Gehalt von Fahrern durch Regeln zur Entsendung EU-weit angepasst werden. Nach Angaben des Europaparlaments können rund 3,6 Millionen Lkw-Fahrer von den Reformen profitieren. Auch für Fahrer von Fernbussen sollen die Regeln gelten. Die Vorschriften treten nach Angaben des EU-Parlaments in wenigen Wochen in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die EU-Länder haben dann 18 Monate Zeit, um den Großteil der Reformen umzusetzen. Mehr zum Thema: Ein Kommentar zur Situation auf den Autobahnen

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Lenk- & Ruhezeiten Lkw-Fahrer (EU): Neue Regeln zu Pausen & Gehalt

Bereits am 20. Dezember 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangem Rechtsstreit in Luxemburg (Rechtssache C-102/16), dass Lkw-Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Lenk- und Ruhezeit (Pausen) nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. Das Transportunternehmen Vaditrans hatte im August 2014 geklagt, weil Belgien im Falle eines Verstoßes eine Geldbuße in Höhe von 1800 Euro veranschlagt hatte. Das Urteil fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich "offensichtlich" ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen. Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig. Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Fahrzeug verbracht werden, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind. In Deutschland wurde die EU-Verordnung schon seit längerem so ausgelegt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Bei Verstößen sind dafür seit Mai 2017 Bußgelder fällig.

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EU-Gericht verbietet wöchentliche Ruhezeit in Lkw

Mit dem Urteil ist der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts gefolgt, der das Verbot für Ruhezeiten im Lkw für rechtens befunden und anhand der Gesetzgebung vieler EU-Mitgliedsstaaten begründet hatte. Er hatte deshalb unter anderem auf eine Vergleichsstudie zur Bewertung der Sozialvorschriften im Straßenverkehrsgewerbe und ihrer Durchsetzung verwiesen. Diese hatte festgestellt, dass es den Fahrern in 19 von 24 untersuchten Mitgliedstaaten ohnehin verboten sei, die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten in ihrem Lkw zu verbringen. Kritiker des Antrags weisen darauf hin, dass eine Durchsetzung des Verbots zu höheren Kosten beim Endverbraucher führen wird, da Speditionen künftig dazu verpflichtet wären, ihren Lkw-Fahrern Hotelzimmer und Shuttle-Service per Taxi zur Verfügung zu stellen. Auch sei es fraglich, ob Raststätten und Autohöfe über die entsprechende Infrastruktur verfügen.

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