Viele Hersteller werben mit erweiterten Neuwagen-Garantien. Zudem bieten immer mehr Marken gegen Aufpreis Anschlussgarantien an. Wir haben uns für unsere Leser:innen durch den Garantie-Dschungel gekämpft!
Auf dem Feld der Neuwagen-Garantien der Autohersteller blieb es in Deutschland in den letzten Jahren relativ ruhig. Vorbei die Zeiten, in denen Kia die Wettbewerber 2010 mit einer Sieben-Jahres-Garantie schockte. Auch Hyundai warf damals den etablierten Marken den Fehdehandschuh in Form eines fünfjährigen Qualitätsversprechens hin. Doch die anderen Importeure und vor allem die deutschen Hersteller nahmen sich an den Koreanern kein Beispiel – zum Nachteil der Kundschaft. Viele Marken halten an einer zweijährigen Herstellergarantie fest, die keinen Monat länger als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung gilt. An dieser Stelle hat sich jedoch 2022 etwas zum Positiven für Autokäufer:innen verändert. Die gesetzliche Gewährleistung gilt seit dem Jahr bis zur Beweisumkehr anstelle von zuvor sechs Monaten. Undurchsichtiger wird es bei Verlängerungen einer Neuwagen-Garantie. Hier ist von gestaffelten Preisen nach Laufzeit und Kilometer-Beschränkung, über modellabhängige Tarife bis hin zu Servicezusatzpaketen, alles zu finden. Selten bieten die Fahrzeugbauer keine Anschlussgarantien an. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon
Neuwagen-Garantien: Vergleich zeigt große Unterschiede
Erweiterte Garantien von Neuwagen helfen den Verkäufer:innen dabei, die teilweise ausufernden Rabattforderungen der Kundschaft zu deckeln. Daher haben vor allem Importeure ihre Neuwagen-Garantien verlängert. Diverse bieten – wie etwa Jaguar oder Toyota – bereits drei Jahre an. Mazda offeriert sogar ein sechsjähriges Qualitätsversprechen, Subaru immer hin fünf Jahre. Auch Renault verlängert die Garantie einiger Modelle auf fünf Jahre. Zusätzlich zum allgemeinen Schutz listen wir auch die Garantien auf den Autolack sowie gegen die Durchrostung auf. Diese unterscheiden sich teilweise erheblich von den Neuwagen-Garantien: So gewähren viele Marken zwölf Jahre Schutz gegen Durchrostung – Mercedes geht noch deutlich weiter und bietet bis zu 30 Jahre. Reparaturen übernimmt in dieser Zeit der Hersteller zumeist, wenn Autobesitzer:innen den Mangel in einer Partner-Werkstatt der Marke beheben lassen – die vom Hersteller vorgeschriebene, regelmäßige Wartung vorausgesetzt.
Was die Mobilität im Pannenfall angeht, offerieren viele Hersteller sogar unbegrenzte Garantien. Allerdings verlängern sich diese in vielen Fällen nur bei einer regelmäßigen Wartung beim Markenhändler. Auch bei der Neuwagen-Garantie sollten Kund:innen auf die Details achten: Meist wird ein Mangel nur zum Garantiefall, wenn der Wagen regelmäßig nach Herstellervorgaben gewartet wurde. Das betrifft nicht nur die Zeitintervalle oder die Laufleistung, sondern auch die zuständigen Vertrags-Werkstätten. Auch kostenpflichtige Anschlussgarantien können eine durchaus sinnvolle Ergänzung darstellen. Denn sie verhindern ein teures Timing: Kaum ist die Werksgarantie abgelaufen, treten die ersten großen Defekte auf. Zwei- bis vierjährige Autos haben einen doppelt so hohen Reparaturbedarf wie unter zweijährige Fahrzeuge. Die Kosten für den verlängerten Schutz richten sich nach dem Modell oder der PS-Leistung. Generell gilt: Kleinwagen sind günstiger als SUV. Seltener spielt die jährliche Fahrleistung eine Rolle. Und kurze Anschlussgarantien sind pro Jahr oft teurer als lange Zusatzverträge. Zwar steigt das Reparaturrisiko mit dem Fahrzeugalter an, doch die Kosten können dann über einen längeren Zeitraum verteilt werden.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Sie geben Kund:innen gegenüber ein Haltbarkeitsversprechen ab, das vertraglich festgelegt wird. Daher können sich Länge, Umfang und Dauer je nach Marke unterscheiden. Viele Hersteller knüpfen ihre Garantie an bestimmte Bedingungen – wie regelmäßige Inspektionen oder den Einbau von Originalteilen. Die Garantie verfällt, wenn Autobesitzer:innen dagegen verstoßen.
Gewährleistung
Der Gesetzgeber schreibt für alle neuen Produkte eine zweijährige Sachmängelhaftung vor. Diese gilt zwischen Kund:in und Autohandel. Tritt im ersten Jahr ein Defekt auf, muss das Autohaus nachweisen, dass dieser beim Kauf noch nicht vorhanden war. Danach kommt es zur Beweislastumkehr: Nun muss der:die Kund:in beweisen, dass der Neuwagen den Mangel schon bei der Auslieferung aufwies.
Kulanz
Nach dem Ablauf der Garantie kann der Händler der Kundschaft bei einem Mangel entgegenkommen und diesen kostenlos beheben. Auch manche Hersteller beteiligen sich freiwillig an den Reparaturkosten. Käufer:innen müssen dafür keine Verpflichtungen eingehen. Allerdings wird Kulanz oft nur gewährt, wenn betroffene Autobesitzer:innen bisher treu zu Marke und Werkstatt standen. Wer davon nicht abhängig sein will, sollte über eine kostenpflichtige Anschlussgarantie nachdenken.