LED-Warnleuchten: Das beim Kauf der gelben Lampen beachten
Darf die LED-Warnleuchte anstelle des Warndreiecks benutzt werden?
![LED-Warnleuchte - DGT LED-Warnleuchte](https://www.autozeitung.de/assets/styles/article_image/public/field/image/led-warnleuchten-01.jpg?itok=phEeEImF)
Sichtbarkeit ist bei der Absicherung von Pannenfahrzeugen oder Unfallstellen entscheidend. Das Warndreieck allein genügt in vielen Situationen nicht, um den nachfolgenden Verkehr ausreichend zu warnen. Gelbe LED-Warnlampen etablieren sich daher als Ergänzung – und sind mancherorts sogar bald Pflicht. Wir erklären, worauf beim Kauf zu achten ist.
Macht das Auto plötzlich Probleme und zwingt zum unfreiwilligen Halt (Tops und Flops der aktuellen ADAC-Pannenstatistik, hier) auf dem Standstreifen? Oder ist man an einer Unfallstelle als Ersthelfer:in (diese Erste-Hilfe-Maßnahmen sind Pflicht) zur Stelle? Dann ist der Griff in den Kofferraum oft unter den ersten Dingen, die getan werden müssen. Denn: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss eine Gefahrenstelle mit einem Warndreieck (Tipps zum Kauf und Empfehlungen) abgesichert werden. Doch das klassische Warndreieck bekommt Konkurrenz – beziehungsweise eine Ergänzung. Denn gelbe LED-Warnleuchten etablieren sich mehr und mehr als Teil der Pannenausstattung.
Die Vorteile der kleinen Lampen liegen auf der Hand. Denn während ein Warndreieck nur durch Farbe und Reflektoren auf den Unfall aufmerksam macht, warnt das helle Blinklicht Verkehrsteilnehmer:innen auch aus weiterer Entfernung vor der Gefahrenstelle. Das sorgt insbesondere bei dichtem Verkehr und schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit für adäquate Warnung.
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Wie wird eine gelbe LED-Warnblinklampe aufgestellt?
Eine LED-Lampe für Pkw wird nicht wie ein Warndreieck auf dem Boden in ausreichender Entfernung hinter dem Fahrzeug aufgestellt, sondern auf dem Dach des Fahrzeugs selbst. Dies geschieht in der Regel per Magnetfuß oder Saugnapf. Sollte das Dach nicht erreichbar sein – etwa bei einem Wohnmobil oder Transporter – kann die Lampe auch an der Fahrerseite des Fahrzeugs oder am Heck befestigt werden, um den Verkehr zu warnen. Vorteil der Anbringung um knapp 1,5 bis 2,0 m oberhalb der Fahrbahn warnt eine LED-Warnblinklampe den rückwärtigen Verkehr bereits aus deutlich weiterer Entfernung, als es das Warndreieck auf dem Boden kann.
LED-Warnleuchten kaufen: Unsere Empfehlungen
Vor- und Nachteile
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Worauf ist beim Kauf einer LED-Warnleuchte zu achten?
Wie eine Warnleuchte, die im Straßenverkehr in Deutschland benutzt werden darf, auszusehen hat, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Genauer, § 53a Absatz 3. Die Lampen müssen der "Technischen Anforderung 20" (TA20) bei der Bauartprüfung entsprechen, die wiederum in §22a der StVZO geregelt ist. Allgemein muss die Lampe jedoch folgende Eigenschaften erfüllen:
Zulassung: Nur eine Lampe, die auch nach StVZO benutzt werden darf, sollte gekauft und genutzt werden. Mit dieser Regel hält man sich automatisch an alle wichtigen Gegebenheiten.
Gelbes Licht: Die LEDs müssen gelb leuchten, wie es auch in der StVZO vorgeschrieben wird.
Energieversorgung: Die Lampen gibt es entweder mit Akku- oder Batteriebetrieb. Batterien lassen sich zwar einfach austauschen, verursachen aber Abfall und werden schnell einmal vergessen. Akkus lassen sich mit dem richtigen Ladegerät auch im Auto über die 12-V-Steckdose oder USB-Anschlüsse aufladen.
Befestigung: Die Lampe gehört zur Gefahrenstellenabsicherung auf das Autodach. Sie sollte natürlich dort aus eigener Kraft verharren können und nicht durch Windstöße vorbeifahrender Fahrzeuge herunterfallen. Ein Magnet auf der Unterseite ist ideal, ein Saugnapf hält auch auf glatten, nicht-magnetischen Oberflächen wie den Seiten- und Rückwänden vieler Caravans oder voll- und teilintegrierter Wohnmobile (die gängigen Wohnmobil-Bauarten erklärt).
Darf die LED-Warnleuchte anstelle des Warndreiecks benutzt werden?
Nein, eine LED-Warnleuchte ersetzt in Deutschland das Warndreieck nicht. Dieses muss weiterhin pflichtmäßig in Pkw, Kleintransportern, Wohnmobilen und auch Quads in zugelassener Form mitgeführt werden. Zugelassen bedeutet: rückstrahlend, tragbar, standsicher und aus ausreichend Entfernung sichtbar. Aufgestellt wird das Warndreieck auf Landstraßen etwa 100 m vor der Gefahrenstelle, auf Autobahnen empfiehlt der ADAC einen Mindestabstand von 150 m. Die Warnblinklampe ist daher bis dato nur eine Ergänzung des Warndreiecks, befreit aber weder vom Mitführen noch vom Aufstellen des Dreiecks. Anderenfalls droht ein Bußgeld (der aktuelle Bußgeldkatalog, hier) von bis zu 15 Euro.
Eine Ausnahme sind Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässigem Gesamtgewicht. Hier muss neben dem Warndreieck auch ein LED-Warnlicht mitgeführt werden. Dieses muss jedoch andere Anforderungen erfüllen (StVZO § 53b Absatz 5 Satz 7), als die freiwilligen Warnleuchten für Pkw. Ein Beispiel für eine Lkw-Warnleuchte ist die LEDguardian Truck Flare Signal TA19 von Osram. Sie erfüllt die sogenannte "TA19" und ist nach StVZO zertifiziert.
Kommt eine Warnleuchten-Pflicht in Deutschland?
Nein, bislang ist eine Pflicht für LED-Warnblinkleuchte in Deutschland nicht geplant. Anders sieht es im EU-Ausland aus: Spanien verpflichtet Autofahrer:innen ab dem 1. Januar 2026, eine sogenannte V16-Lampe (alle Informationen zur Warnlampen-Pflicht in Spanien, hier) mitzuführen – zumindest auf Autobahnen. Die Lampe muss ab 2026 auch automatisiert über eine integrierte SIM-Karte Kontakt zu einem digitalen Warnsystem aufbauen und so Rettungsdienste alarmieren. Ob das Modell auch außerhalb Spaniens adoptiert wird, bleibt bislang offen.