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Wallbox (Ladestation kaufen): Förderungen 2024

Diese Wallbox-Förderung ist 2024 noch möglich

AUTO ZEITUNG
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Inhalt
  1. KfW-Förderung für Wallboxen ausgelaufen
  2. Bilanz: Fast 700.000 Wallboxen bezuschusst
  3. Welche Förderungen für Wallboxen gibt es 2024 noch?
  4. Die besten Ladestationen und Zubehör für Wallboxen
  5. Wallboxen mit 11 und 22 kW
  6. Rechte von Mieter:innen beim Kauf einer Wallbox

Die KfW-Förderung für Wallboxen ist ausgelaufen und wird nicht verlängert. Das gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen und Kommunen. In einigen Regionen hat man 2024 dennoch Chancen auf eine Förderung. Die Infos!

 

KfW-Förderung für Wallboxen ausgelaufen

Nachdem bereits im Juni 2022 bekannt gegeben wurde, dass die KfW-Förderung für private Wallboxen nicht verlängert wird, gilt das Ende der Förderung nun auch für Unternehmen und Kommunen. Ab sofort ist es nicht mehr möglich, eine Förderung über das Portal der KfW zu beantragen. Hintergrund der Förderung von Wallboxen waren die deutschen Klimaziele: Um den Anteil an Elektroautos auf deutschen Straßen durch ein staatliches Förderprogramm erhöhen zu können, hatte das Bundeskabinett im November 2019 einen "Masterplan Ladeinfrastruktur" beschlossen. Die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Wallboxen sollte die Elektromobilität in Deutschland voranbringen und über die hohen Anschaffungskosten der Ladestationen hinweghelfen. 

Anfang Oktober 2020 hat die Bundesregierung 200 Millionen Euro für die Förderung privater Wallboxen bereitgestellt. Später wurde die Summe auf insgesamt 800 Millionen Euro aufgestockt. Ende Oktober 2021 waren auch diese Fördermittel erschöpft, seitdem nimmt die KfW keine Anträge mehr an. Seit dem 23. November 2021 lief das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der KfW für Wallboxen, das Unternehmen und Kommunen zugutekommen sollte. Die neue KfW-Förderung für Wallboxen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen betrug 70 Prozent der gesamten Anschaffungskosten inklusive Anschluss und Montage und war auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Nun ist auch dieses Förderprogramm ausgelaufen.
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Bilanz: Fast 700.000 Wallboxen bezuschusst

Die abschließende Auswertung des KfW-Förderprogramms für private Wallboxen, die dem Portal Golem.de vorliegt, zeigt: Insgesamt wurde die Installation von 689.980 Wallboxen mit der 900-Euro-Förderung bezuschusst. 284.469 Anträge wurden nicht bewilligt und gingen leer aus. Auch der Fördertopf wurde nicht komplett ausgeschöpft, etwa 180 Millionen Euro blieben demnach übrig. Der Grund: Bedingung für die Bewilligung des Zuschusses war eine Umsetzung der Installation spätestens 12 Monate nach Bewilligung des Zuschusses. Wer den Nachweis nicht erbringen konnte, bekam auch keine Förderung. Was mit den übrig gebliebenen Fördermitteln passiert, und ob es ein neues Förderprogramm für Wallboxen geben wird, ist noch offen.

 

Welche Förderungen für Wallboxen gibt es 2024 noch?

Neben der staatlichen Förderung, die kürzlich ausgelaufen ist, gibt es 2024 weitere regionale Förderprogramme, die die Installation einer Wallbox bezuschussen. So bieten einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein eigene Förderprogramme an. Auch Städte wie zum Beispiel Düsseldorf, München, Frankfurt/Oder oder Heidelberg unterstützen den Kauf einer Wallbox. Auch einige kleinere Kommunen bieten eine Unterstützung an. Es lohnt sich also, sich vorab zu informieren, welche Förderprogramme es in der eigenen Region gibt. Auch beim Kauf eines Elektroautos oder später über den Hersteller kann man sich manchmal günstig eine Wallbox sichern. Wichtig: Vor dem Kaufen einer Ladestation sollte man sich die Zahlen noch einmal ansehen und ein wenig rechnen. Denn häufig sind Förderungen 2024 an bestimmte Bedingungen (z.B. Kauf bestimmter Wallbox, Öko-Stromtarife) gebunden.

 

Die besten Ladestationen und Zubehör für Wallboxen



 

Wallboxen mit 11 und 22 kW

Wallboxen sind für unterschiedliche Stromstärken ausgelegt und verfügen über eine Ladebuchse oder ein integriertes Kabel. Kleinere Ladestationen mit 3,7 bis 4,6 kW Leistung verwenden meist einen einphasigen Anschluss mit 230 Volt Spannung. Sie sind für ältere Elektroautos geeignet, das Stromtanken dauert allerdings entsprechend länger. Neue Systeme verfügen über 11 kW und/oder 22 kW Ladeleistung und benötigen einen dreiphasigen Drehstromanschluss. Die KfW-Förderung für Wallboxen erhalten nur Anlagen mit einer Normalladeleistung von 11 kW und eine intelligente Steuerung. Weiterer Vorteil einer 11-kW-Anlage: Sie muss beim Netzbetreiber nur angemeldet werden und ist – anders als etwa eine Wallbox mit 22 kW – nicht genehmigungspflichtig. "Manche Netzbetreiber verlangen trotzdem ein Genehmigungsverfahren", sagt Heiko Willrett von Energieversorger EnBW, der seine Wallboxen bundesweit anbietet. "Das ist aber nicht zulässig." Übrigens: Der zuständige Netzbetreiber – das ist nicht der Energieversorger – wird oft auf der Stromrechnung angegeben. Meist erledigt die Anmeldung auch der Installationsbetrieb: Wallboxen, die stets über einen separaten Stromkreis verfügen, müssen von einem Fachbetrieb montiert werden.

 

Rechte von Mieter:innen beim Kauf einer Wallbox

Damit die staatliche Förderung für den Ausbau von Ladestationen (Wallbox) fließen konnte, hat die große Koalition im September 2020 das Miet- und Wohnungseigentumsrecht angepasst. Anfang Dezember 2020 trat das neue Gesetz in Kraft. Auch wer kein Einfamilienhaus besitzt, sondern in einer Eigentumswohnung mit Stellplatz lebt oder Mieter:in einer Tiefgarage ist, kann sich nun eine Wallbox installieren lassen, denn es besteht Anspruch auf eine Lademöglichkeit. So hatten nun auch Mieter:innen die Möglichkeit, die Förderung der KfW für eine Wallbox zu nutzen. Vor den neuen Regelungen mussten alle Miteigentümer:innen beziehungsweise Vermieter:innen dem Wunsch zustimmen. Das wurde oft abgelehnt, auch weil wegen der erforderlichen Elektro-Installation oder der Wallbox eine Brandgefahr befürchtet wurde.

Dem tritt der ADAC-Technik-Experte Matthias Vogt entgegen: "Im Gegensatz zu verschmorten Haushaltssteckdosen sind uns von fachmännisch angeschlossenen Wallboxen keine dezidierten Brandfälle bekannt." Deshalb stellt man einen Antrag bei dem:der Vermieter:in oder bei der Eigentümerversammlung – Vordrucke dafür gibt es zum Download beim ADAC. Die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft dürfen das nicht kategorisch ablehnen, sondern können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Am besten sucht man sich Mitstreiter:innen, die ebenfalls Interesse an einer Lademöglichkeit haben. Das reduziert die Kosten für die Installation der Stromzufuhr. Außerdem sollte die Anlage skalierbar, also erweiterbar sein, falls später weitere Wallboxen benötigt werden.

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