Gaffer: Unfall-Bilder als Straftat (201 a StGB)
Johanniter mit QR-Code gegen Gaffer:innen
Der Bundestag hat das Gesetz für härtere Strafen gegen Gaffer-Aufnahmen gebilligt. Gerade die Rechte von Toten sollen so besser geschützt werden: Zukünftig werden Unfall-Bilder als Straftat (201 a StGB) gewertet und können mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Johanniter testen QR-Codes.
Der Bundestag hat im Juli 2020 einen Gesetzentwurf für härtere Strafen gegen Gaffer:innen der Regierung angenommen, so dass Unfall-Bilder künftig als Straftat gewertet werden können. Konkret geht es darum, dass künftig auch das Fotografieren von Unfall-Toten strafbar ist. Bislang waren mit Paragraph 201 a StGB nur lebende Personen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt. Durch die jetzt beschlossene Reform müssen Täter:innen sowohl bei Aufnahmen von lebenden als auch toten Opfern künftig mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Mit dem Gesetzentwurf der zuständigen Bundesjustizministerin Christina Lambrecht (SPD) wird eine entsprechende Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt. Weil Rettungskräfte im Einsatz immer häufiger von Schaulustigen mit gezückten Handykameras ausgebremst werden, führte der Bundestag bereits 2017 härtere Strafen gegen Gaffer:innen ein. Seitdem gilt es als Straftat, Polizei, Feuerwehr und Ärzt:innen bei Unglücksfällen vorsätzlich zu behindern. Ob die Unfall-Bilder veröffentlicht werden oder nicht, ist dabei egal – es zählt das zur Schau stellen der Hilflosigkeit eines Menschen.
Unfall-Szenarien in Autobahn-Baustellen (Video):
Härteres Vorgehen gegen Gaffer:innen: Unfall-Bilder als Straftat (201 a StGB)
Von der Neuregelung zu Unfall-Bildern, die als Straftat (201 a StGB) gewertet werden und den damit verbundenen härteren Strafen für Gaffer, versprechen sich Rettungsdienste jedoch wenig Besserung. Schließlich brächten Verbote und Strafen nur etwas, wenn die Taten auch verfolgt werden könnten. "Das ist nett gemeint", sagte etwa Marco König, der Vorsitzende des Berufsverbands Rettungsdienst. Jedoch gebe es an Unfallorten zu wenig Polizist:innen, die Gaffer:innen die Handys abnehmen könnten. Der Rettungsdienst selbst könne in solch emotionalen Situationen zudem keine Handgreiflichkeiten riskieren. Hinzu käme, dass Strafverfahren zu häufig eingestellt und gerichtlich nicht verfolgt würden. Darüber hinaus sei es extrem selten, dass Leichen an einem Unfallort nicht sofort abgedeckt würden. Der ADAC hingegen begrüßte schon im Frühsommer 2019 das Gesetzesvorhaben: "Wer tödlich verunglückte Opfer durch Bildaufnahmen oder Videos bloßstellt, muss bestraft werden", erklärte der Verband und fügte noch hinzu: "Für diese Art von Schaulustigkeit und Senationslust kann es kein Verständnis geben." Mehr zum Thema: Aussagen nach einem Unfall
Johanniter mit QR-Codes gegen Gaffer:innen
Die Johanniter-Unfall-Hilfe hat zusammen mit der Kreativ-Agentur Scholz & Friends ein QR-Code-Konzept entwickelt, das Gaffer:innen ihr Fehlverhalten vor Augen führen soll. Man hat ein QR-Code-Muster entwickelt, das an Rettungsfahrzeugen oder der Ausrüstung von Retter:innen angebracht, den Warnhinweis "Stopp! Gaffen tötet!" auf dem Smartphone der filmenden Person auslöst. So soll Gaffer:innen ihr Fehlverhalten unmittelbar bewusst gemacht werden. Im Rahmen eines Pilot-Projekts wollen die Johanniter das QR-Code-Konzept testen und gegebenfalls auch über die eigene Organisation hinaus ausweiten.!--startfragment-->
QR-Code der Johanniter gegen Gaffer:innen im Video: