Verkehrsunfall: Aussagen bei der Polizei! Aussagen nach einem Unfall
Nach einem Verkehrsunfall werden Aussagen gegenüber der Polizei oft unüberlegt getroffen. Unser Ratgeber gibt Tipps, welche Aussagen nach einem Unfall ratsam sind und welche nicht.
Ein Unfall, schlimmstenfalls mit Verletzten, verursacht Aufregung und Emotionen. Doch stehen Aussagen zum Unfall oft unter dem Eindruck des Geschehens und sind daher unüberlegt. Was soll, darf und muss ein Unfallbeteiligter gegenüber der Polizei also sagen? Schwirrt einem angesichts der Eindrücke der Kopf, lässt sich eine Aussage zum Unfall einschließlich Skizze problemlos nachreichen. Ganz gleich, ob man als Zeuge, Betroffener oder Beschuldigter des Unfalls befragt wird, sollte man aber nur gezielte Fragen der Polizisten beantworten und nicht ins Erzählen kommen. Ist man Unfallverursacher oder trägt man Mitschuld am Unfall, können freiwillige Äußerungen gegenüber der Polizei später gegen einen verwendet werden. Daher ist es in diesem Falle sinnvoll, die Aussage zum Unfall zu verweigern. Mehr zum Thema: Die Unfallstatistik 2018
Verkehrsunfall: Aussage gegenüber Polizei darf verweigert werden
Niemand kann gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Zumal das Zeugnisverweigerungsrecht einem später nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann, was für unbedachte Äußerungen nicht gilt. Wer beim Unfall nur formlose Fragen der Polizisten beantwortet, kann auch nachträglich noch vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Es gilt im Übrigen auch dann, wenn der Beschuldigte ein Angehöriger, Ehe- oder Lebenspartner oder Verlobter ist. Erhält man nach dem Unfall einen Anhörungsbogen, so ist man nicht verpflichtet, ihn auszufüllen oder gar zurückzuschicken. Wer ihn dennoch zurückschicken möchte, braucht – bis auf Angaben zur eigenen Person – keine Aussage zu machen. Mehr zum Thema: Unfall oder Parkrempler – wann Polizei rufen?