Autounfall/Parkrempler: Immer die Polizei rufen? Dann rücken die Ordnungshüter an
Bei einem Verkehrsunfall oder Parkrempler muss nicht immer die Polizei ausrücken. Bei kleinen Schäden können die Unfallgegner über ihre Versicherungen für eine Schadensregulierung sorgen.
Wenn es auf der Straße einmal kracht, muss nicht zwangsläufig auch die Polizei gerufen werden. Bei kleineren Unfällen mit Bagatellschäden und ohne Verletzte können die Unfallgegner durch Austausch ihrer Kontaktdaten selbst die Schadensregulierung in die Wege leiten. Wie der ADAC berichtet, sollte bei Bagatellschäden außerdem die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden, damit der Verkehr nicht behindert wird. Gibt es allerdings Verletzte, ist hoher Sachschaden entstanden, oder liegt Unfallflucht vor, muss die Polizei hinzugerufen werden. Dann sollte an der Unfallstelle nichts verändert werden, um die Klärung des Unfallhergangs nicht zu gefährden. Sind Miet- oder Firmenwagen im Spiel sollten die Beamten ebenfalls hinzugezogen werden, rät der ADAC. Glaubt ein Autofahrer, am Unfall zumindest eine Teilschuld zu tragen, sollte er umgehend seine Versicherung informieren. Diese nimmt dann Kontakt mit dem Unfallgegner auf. Tragen beide Beteiligten eine Schuld am Zusammenstoß, erfolgt die Regulierung des Schadens nach der Haftungsquote. Dabei werden Kosten und eventuelle Ansprüche anteilig ermittelt. Mehr zum Thema: Das wissen Autofahrer oft nicht
Kleiner Unfall oder Parkrempler auch ohne Polizei
Bei der Ermittlung von Schadenshöhe und Reparaturkosten muss den Angaben nach erst ab einem Schaden von etwa 1000 Euro ein Gutachter eingeschaltet werden. Unter 1000 Euro reicht in der Regel der Kostenvoranschlag einer Werkstatt in Verbindung mit Fotos vom Auto aus. Ist der Schaden höher oder ist Totalschaden entstanden, hat der Fahrzeughalter das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu bestellen. Nur bei Kaskoschäden muss ein von der Versicherung bestellter Gutachter akzeptiert werden. Mehr zum Thema: Die Unfallstatistik 2018