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Blitzermarathon 2026: Heute startet die Speedweek im April

Vorsicht, Blitzermarathon: Am heutigen 13. April 2026 beginnt der Blitzermarathon in vielen Bundesländern Deutschlands. Wie Autofahrer:innen sich auf die "Speedweek" vorbereiten können, verraten wir hier. Außerdem: Mit diesen Bußgeldern müssen Temposünder:innen rechnen!

Mehrere Blitzer stehen am Straßenrand.
Der Blitzermarathon 2026 beginnt im April. Wo geblitzt wird, verrät die AUTO ZEITUNG. Foto: Fotolia
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Erster Blitzermarathon 2026: Speedweek beginnt am 13. April

Der erste Blitzermarathon 2026 beginnt: Vom 13. bis zum 19. April wird vermehrt geblitzt. In der sogenannten "Speedweek" werden besonders viele Geschwindigkeitskontrollen auf unfallträchtigen Streckenabschnitten und Gebieten mit besonderer Gefährdungslage, wie beispielsweise Schulen und Kindergärten, durchgeführt. Der zweite Blitzermarathon findet mitten in der Ferienzeit vom 3. bis zum 9. August statt und trifft neben den Berufspendler:innen auch Autofahrende auf dem Weg in den Urlaub. Zudem beteiligen sich laut ADAC mehrere europäische Länder.

Mit den vermehrten Geschwindigkeitsmessungen will die Polizei daran erinnern, sich an die geltenden Tempolimits zu halten. Zu schnelles Fahren gilt nach Angaben der Polizei als eine der häufigsten Ursachen bei schweren Unfällen. Erstmals gab es den Blitzermarathon 2012 in Nordrhein-Westfalen, seit 2013 findet der Aktionstag bundesweit statt. Die Standorte der Blitzer werden zum Teil vorab bekannt gegeben.

Neue Blitzer in den Niederlanden (Video)

Video Platzhalter
Video: AUTO ZEITUNG

Diese Bundesländer nehmen am Blitzermarathon teil

Bundesland

Zeiträume

Baden-Württemberg

15. April (Schwerpunkttag)

Bayern

15. April (Blitzermarathon)

Berlin

13. – 19. April (Speedweek)

Brandenburg

15. April (Blitzermarathon)

Bremen

13. – 19. April (Speedweek)

Hamburg

13. – 19. April (Speedweek)

Hessen

13. – 19. April (Speedweek) / 15. April (Blitzermarathon)

Mecklenburg-Vorpommern

13. – 19. April (Speedweek) / 15. April (Blitzermarathon)

Niedersachsen

13. – 19. April (Speedweek)

Nordrhein-Westfalen

13. – 19. April (Speedweek)

Rheinland-Pfalz

13. – 19. April (Speedweek) / 15. April (Blitzermarathon)

Sachsen

13. – 19. April (Speedweek)

Sachsen-Anhalt

13. – 19. April (Speedweek)

Schleswig-Holstein

13. – 19. April (Speedweek)

Thüringen

13. – 19. April (Speedweek)

Im Unterschied zum Blitzermarathon im Frühjahr 2026 dürfte sich die Beteiligung an der zweiten "Speedweek" des Jahres in Grenzen halten – laut ADAC machen diesmal absehbar weniger Bundesländer mit. Gründe dafür sind fehlende Kapazitäten bei Personal und ein Infragestellen der Sinnhaftigkeit des Blitzermarathons.

Was ist mit Blitzer-Apps?

Auch wenn es viele Autofahrer:innen überrascht: Der reine Besitz von Blitzer-Apps oder Radarwarngeräten ist nicht verboten – ihre Nutzung am Steuer jedoch sehr wohl. Die Vorschriften & Strafen bei Blitzerapp-Nutzung sind klar formuliert: Laut § 23 Absatz 1c StVO ist es Personen am Steuer untersagt, Geräte zu verwenden, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Wer bei der Nutzung erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von mindestens 75 Euro und einen Punkt in Flensburg (Stand: März 2026). Wer also vor der Fahrt oder während einer Pause per App oder Online-Karte mögliche Kontrollstellen checkt, bewegt sich im erlaubten Bereich. Wichtig ist nur: Während der Fahrt darf das Smartphone nicht genutzt werden. Alternativ helfen auch Radio-Durchsagen, Hinweise in den sozialen Medien oder der Blick auf Mitteilungen lokaler Behörden.

Trotzdem können sich Autofahrer:innen vor den vermehrten Geschwindigkeitskontrollen schützen, indem sie sich vorab informieren. Einige Blitzer-Standorte beim Blitzermarathon 2026 sind nämlich schon vorher bekannt. So kann man sie vor der Fahrt mit der geplanten Route abgleichen. Noch sicherer ist es allerdings, sich einfach an das Tempolimit zu halten. In unserem Ratgeber erläutern wir, wann man ein Blitzerfoto anfechten kann.

Geblitzt: Diese Bußgelder drohen

Mit welchen Strafen man rechnen muss, wenn man geblitzt wurde, ist vom Ort und der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung abhängig.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Innerorts (Bußgeld/Punkte/Fahrverbot)

Außerorts (Bußgeld/Punkte/Fahrverbot)

bis 10 km/h

30 € / – / –

20 € / – / –

11 – 15 km/h

50 € / – / –

40 € / – / –

16 – 20 km/h

70 € / – / -

60 € / – / -

21 – 25 km/h

115 € / 1 P / –

100 € / 1 P / –

26 – 30 km/h

180 € / 1 P / 1 M*

150 € / 1 P / 1 M*

31 – 40 km/h

260 € / 2 P / 1 M*

200 € / 1 P / 1 M*

41 – 50 km/h

400 € / 2 P / 1 M

320 € / 2 P / 1 M

51 – 60 km/h

560 € / 2 P / 2 M

480 € / 2 P / 1 M

61 – 70 km/h

700 € / 2 P / 3 M

600 € / 2 P / 2 M

über 70 km/h

800 € / 2 P / 3 M

700 € / 2 P / 3 M

*Fahrverbot droht nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h kommt. (Stand: März 2026)

Bußgeldbescheid prüfen: Lohnt sich das?

Eine Prüfung des Bußgeldbescheids kann sich lohnen. „Damit ein Bußgeldbescheid Bestand hat, braucht es einwandfreie Beweise. Fehlt beispielsweise die vorschriftsmäßige Eichung eines Geräts, ist die Messung im Zweifel nicht verwertbar. Einer der häufigsten Gründe für die Einstellung von Verfahren sind fehlende oder qualitativ schlechte Messfotos, die die Identifizierung des Fahrers unter Umständen unmöglich machen. Natürlich ist auch menschliches Versagen denkbar. Haben Polizisten ihr mobiles Messgerät beispielsweise falsch ausgerichtet, kann die gesamte Messung hinfällig sein. Da Laien in der Regel nicht alle Besonderheiten, Vorschriften und die Rechtsprechung kennen, lohnt sich in jedem Fall die Prüfung durch einen Anwalt.“ , sagt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Darf man vor Blitzern per Lichthupe warnen?

Auch hier gibt Rechtsanwalt Tom Louven eine klare Antwort: „Es ist rechtlich nicht erlaubt, mit der Lichthupe andere Autofahrer vor Messgeräten zu warnen. Sogenannte Schall- und Leuchtzeichen darf nach § 16 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt und wer sich oder andere gefährdet sieht. Eine Gefährdung in diesem Sinne ist bei Geschwindigkeitsmessungen allerdings nicht gegeben. Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 10 Euro geahndet werden. Handzeichen oder Warnschilder sind hingegen nicht verboten: Autofahrer dürfen daher andere Verkehrsteilnehmer auf Messungen oder Polizeikontrollen aufmerksam machen, solange sie dadurch nicht abgelenkt oder behindert werden.“

Studie belegt mangelnden Effekt der Aktion

Der Erfolg des jährlichen Blitzermarathons hält sich einer Studie aus dem Jahr 2020 zufolge in Grenzen. Was viele Kritiker:innen bereits angenommen hatten, konnten zwei Forschende der Universität Passau wissenschaftlich belegen: Ihnen zufolge führen Blitzmarathons nicht zu einer nachhaltigen Änderung des Fahrverhaltens, sondern haben lediglich einen kurzfristigen Effekt.

Konkret ergaben die Auswertungen, dass Autofahrer:innen während eines Blitzmarathons zwar langsamer und vorsichtiger unterwegs sind und die Zahl der leichten Unfälle während der Aktion um acht Prozent zurückgeht. Doch bereits am Tag danach sei der Effekt gleich null und auf Autobahnen werde demnach sogar während des Blitzermarathons weiter gerast. "Unsere wichtigste Erkenntnis: Gut zureden hilft bei Raserinnen und Rasern nichts. Die Menschen fahren nur langsamer, wenn sie Sorge haben müssen, geblitzt und bestraft zu werden", fasst Professor Stefan Bauernschuster von der Universität Passau die Studie zusammen.

Dr. Ramona Rekers ergänzt: "Sobald die Blitzerei vorbei ist, konnten wir keine Veränderung mehr feststellen." Für die Erhebung haben die Forschenden Daten der Landesämter für Statistik zu 1,5 Mio. Unfällen in den Jahren 2011 bis 2014 – inklusive Informationen zu Ort, Zeit, zu den Beteiligten und zur Unfallursache – ausgewertet. Hinzu kamen Daten zu allen Blitzern an Blitzmarathon-Tagen und normalen Tagen sowie Daten von mehr als 2400 Messstationen, die stündlich Geschwindigkeit und Verkehrsaufkommen erfassten. Zur Untersuchung der Wirkung der begleitenden Kampagne zog das Team 60 Mio. Presseartikel kombiniert mit Daten von Google Trends und Twitter heran.