100-km/h-Zulassung für Anhänger: Voraussetzung & Kosten
So gehts auch mit Hänger schneller
- Wie schnell dürfen Autos mit Anhänger fahren?
- Was ist eine 100-km/h-Zulassung für Anhänger?
- Gesetzliche Voraussetzungen für 100-km/h-Anhänger in Deutschland
- Technische Voraussetzungen für ein 100-km/h-Gespann
- Wo und wie bekommt der Anhänger eine 100-km/h-Zulassung?
- Kosten für die Zulassung eines 100-km/h-Anhängers
- Gilt die 100-km/h-Zulassung auch im Ausland?
Mit einem Anhänger Tempo 100 auf der Autobahn fahren ist erlaubt? Wir erklären die Regeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung sowie den Voraussetzungen und Kosten für die 100-km/h-Zulassung!
Wie schnell dürfen Autos mit Anhänger fahren?
Autos mit Anhänger, sogenannte Gespanne, dürfen in Deutschland nach § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) innerorts maximal 50 km/h und außerorts höchstens 80 km/h fahren. Auch auf Autobahnen dürfen Gespanne lediglich 80 km/h fahren, auch wenn das Zugfahrzeug in seiner Zulassungsbescheinigung eine deutlich höhere Höchstgeschwindigkeit angegeben hat. Eine Ausnahme gilt für Anhänger mit einer 100-km/h-Zulassung.
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Darum haben deutsche Autobahnen kein Tempolimit (Video):
Was ist eine 100-km/h-Zulassung für Anhänger?
Mit einer 100-km/h-Zulassung dürfen Anhänger wie Wohnwagen auf Autobahnen und Kraftstraßen in Deutschland bis zu 100 km/h schnell fahren. Für Landstraßen gilt das allerdings nicht. Die Tempo-Genehmigung wird gesondert erteilt und muss aktiv beantragt werden. Es sei denn, der Anhänger oder Wohnwagen verfügt ab Werk über eine entsprechende Genehmigung, wie es bei neueren Modellen häufig der Fall ist.
Gesetzliche Voraussetzungen für 100-km/h-Anhänger in Deutschland
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der 9. Ausnahmeverordnung können Autos mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t (also Auto plus Anhänger) ihre Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn auf bis zu 100 km/h erhöhen, wenn Auto und Anhänger dafür ausgelegt sind. Dafür muss das Auto einen automatischen Blockier-Verhinderer (ABV=ABS) besitzen und der Anhänger muss für eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h geeignet sein. Das umfasst auch die Reifen des Anhängers, die für mindestens 120 km/h ausgelegt sein müssen und einen Geschwindigkeitsindex von mindestens L aufweisen. Außerdem müssen die Reifen jünger als sechs Jahre alt sein. Zudem muss eine 100-km/h-Plakette auf der Rückseite des Anhängers oder Wohnmobils angebracht sein.
Technische Voraussetzungen für ein 100-km/h-Gespann
Auch muss der Anhänger technisch zum Zugfahrzeug passen. Das bestimmte Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs und von der Art des Anhängers ab. Die zulässige Gesamtmasse des 100er-Anhängers errechnet sich mit dem Leergewicht des Zugfahrzeugs. Also: X mal Leergewicht
Anhänger
X = 0,3 ohne hydraulische Stoßdämpfer
X = 1,1 mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
X = 1,2 mit geeigneter Kupplung und Stabilisierungseinrichtung oder mit geeignetem fahrdynamischen Stabilitätssystem oder Zugfahrzeug hat ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (bestätigt in der Zulassungsbescheinigung) besitzt
Wohnwagen
X = 0,3 ohne hydraulische Stoßdämpfer
X = 0,8 mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
X = 1,0 mit geeigneter Kupplung und Stabilisierungseinrichtung oder mit geeignetem fahrdynamischen Stabilitätssystem oder Zugfahrzeug hat ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (bestätigt in der Zulassungsbescheinigung) besitzt
Beispiel:
Ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 2000 kg darf mit einem ungebremsten Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer auf Autobahnen 100 km/h schnell fahren, wenn der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 600 kg nicht übersteigt. Hängt am Haken ein gebremster Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern, läge laut Rechnung das zulässige Gesamtgewicht bei 2200 kg. Bei einem gebremsten Anhänger mit Anhängerschlingerkupplung errechnet man ein Limit von 2400 kg.
Aber Achtung: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Wohnwagens darf inklusive der Korrekturfaktoren die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Hier setzt also die Leermasse des Autos ein zusätzliches Limit. Bei Anhängern, die keine Wohnwagen sind, muss zudem die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder gleich der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs sein. Und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein. Außerdem muss laut TÜV Nord die maximale Stützlast des Zugfahrzeugs annähernd erreicht, aber natürlich nicht überschritten werden.
Wichtig: Mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Autofahrende lediglich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg bewegen oder einen schweren Anhänger, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht 3500 kg übersteigt.
Wo und wie bekommt der Anhänger eine 100-km/h-Zulassung?
Damit der Anhänger oder Wohnwagen eine 100er-Zulassung erhält, muss er entweder ab Werk über eine 100-km/h-Freigabe verfügen oder bei einem anerkannten Sachverständigenbüro oder einer technischen Prüferorganisation vorgeführt werden. Hier prüfen die Fachleute die technischen Voraussetzungen. Geben sie grünes Licht, können Eigentümer:innen mit dem Prüfbericht die 100er-Plakette bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Erfolgt die Freigabe, erhält man geänderte Fahrzeugpapiere des Anhängers und einen Aufkleber für die 100er-Erlaubnis. Beim Betrieb ist anschließend wichtig, dass das Zugfahrzeug alle Anforderungen an die 100er-Zulassung des Anhängers erfüllt und ein 100er-Aufkleber am Anhänger klebt.
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Kosten für die Zulassung eines 100-km/h-Anhängers
Je nach Prüforganisation rechnen sich die Kosten nach Aufwand der Prüfung ab. In der Regel kostet die Prüfung zwischen 60 und 80 Euro, dazu kommen noch Gebühren für die Umschreibung der Papiere je nach Stadt oder Landkreis von 10 bis 20 Euro hinzu (Alle Preise: Stand August 2024).
Gilt die 100-km/h-Zulassung auch im Ausland?
In Ländern außerhalb Deutschlands gelten andere Regeln. Die 100-km/h-Grenze für 100er-Anhänger gilt nur auf deutschen Autobahnen und ist nur in Deutschland gültig. Wer im Ausland mit Anhänger unterwegs ist, sollte sich vorab über die gültigen Gesetze und Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne informieren. In Österreich dürfen Gespanne je nach Anhänger auf Autobahnen bis zu 100 km/h schnell fahren, wie beispielsweise Zugfahrzeuge bis 3,5 t in Kombination mit leichten Anhängern bis 750 kg.