Zu dichtes Auffahren: Appell der Polizei
"Es gilt nicht das Recht des Schnelleren"
Viel zu oft fahren Verkehrsteilnehmende gerade auf den Autobahnen bei teils absurden Tempi zu dicht auf. Das ist der Polizei ein Dorn im Auge und appelliert via Facebook an die Vernunft.
Appell der Polizei: Unterlasst zu dichtes Auffahren
Nicht nur subjektiv wird – gerade auf Autobahnabschnitten ohne Tempolimit – zu dicht aufgefahren. Dabei ist der Gesetzgeber hier eindeutig: Der Sicherheitsabstand muss mindestens den halben Tachowert in Metern betragen. Bei 100 km/h wären das also 50 Meter oder der Abstand zwischen zwei Leitpfosten auf der Autobahn. Auch die Polizei registriert die Problematik zu vieler Dränlger:innen und richtet Appelle an alle Verkehrsteilnehmenden, wie jüngst im Falle der Polizei Mittelfranken (Nürnberg). Diese betont in ihrem Facebook-Posting, dass "auf der #Autobahn nicht das Recht des Schnelleren" gelte. Vielmehr sei, wie generell im Straßenverkehr, gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Und auch wenn es viele Social Media-Rambos nicht wahrhaben wollen: Die Beamt:innen betonen, dass auch langsamere Fahrzeuge auf der Autobahn überholen dürfen. "Schnellere, sich von hinten nähernde Fahrzeuge müssen bremsen, wenn ein langsameres Fahrzeug vor ihnen fährt und müssen warten, bis der Überholvorgang beendet ist", so heißt es weiter. "Lichthupe, Blinker links und dichtes Auffahren sind definitiv keine geeigneten Mittel, um dem Vordermann klar zu machen, dass man schneller fahren will, sondern unter Umständen Nötigung." Unsere Ergänzung: Auch ein Ausbremsen des zu dicht auffahrenden Fahrzeugs ist keine angemessene Reaktion. Deshalb die dringende Bitte der Polizei Mittelfranken: "Nehmt auf der Autobahn #Rücksicht aufeinander. Haltet euch an das Rechtsfahrgebot und fahrt defensiv. Damit alle sicher ans Ziel kommen." Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Ist Lichthupe benutzen beim Überholvorgang erlaubt? Antwort im Video: