Spanien ersetzt Warndreieck: Die Vorteile der V16-Warnleuchte
Vernetzte LED-Lampe ist ab 2026 Pflicht
![Warnleuchte ersetzt Warndreieck - DGT Warnleuchte ersetzt Warndreieck](https://www.autozeitung.de/assets/styles/article_image/public/field/image/warnleuchte-v16-spanien.jpg?itok=pynMQRju)
In Spanien gehört das Warndreieck bald der Vergangenheit an. Ersetzt wird es durch eine ab 2026 verpflichtende, vernetzte V16-Warnleuchte, die Pannen- und Unfalldaten in Echtzeit an Rettungskräfte, vernetzte Fahrzeuge und Verkehrsleitsysteme sendet. Alle Infos!
Bei einem Unfall oder einer Panne (das tun bei Panne oder Unfall im Ausland) über 50 m weit gehen, um ein Warndreieck aufzustellen? Das soll nach der Ansicht des spanischen Verkehrsministeriums (Dirección General de Tráfico, DGT) bald nicht mehr nötig sein. Deshalb führt dieses ab dem 1. Januar 2026 die vernetzte V16-Warnleuchte ein. Das Blinklicht soll verpflichtend auf Autobahnen und Schnellstraßen anstelle des klassischen Warndreiecks genutzt werden und so zu mehr Sicherheit auf Spaniens Straßen beitragen. Denn nach Auffassung der DGT ist das Aufstellen des Dreiecks im geforderten Mindestabstand stets mit Risiken verbunden, insbesondere bei hoher Verkehrsdichte oder schlechten Sichtverhältnissen.
Zugleich übermittelt die Lampe per integrierter eSIM-Karte den Pannen- oder Unfallort automatisch beim Anschalten alle 100 s an die digitale Plattform DGT 3.0, über die wiederum Pannen- und Rettungsdienste informiert werden. Damit soll es ihnen leichter gemacht werden, den Einsatzort zielgenau anzusteuern. Außerdem sollen automatisiert vernetzte Fahrzeuge gewarnt und Verkehrsleitsysteme ausgelöst werden, um auf die Gefahrenstelle hinzuweisen. Nicht gesendet werden sollen Daten zur Person oder zum Fahrzeug. Die Plattform DGT 3.0 startet flächendeckend ebenfalls erst am 1. Januar 2026, ist aber jetzt schon teilweise in Betrieb.
Einen weiteren Vorteil der Warnleuchte gegenüber dem Warndreieck sieht die spanische Behörde bei der Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer:innen. Die hellen LEDs, die auf dem Autodach platziert werden sollen, können bereits aus einem Kilometer Entfernung gesehen werden und so insbesondere bei Dunkelheit oder schwierigen Sichtverhältnissen Verkehrsteilnehmer:innen auch ohne vernetztes Fahrzeug vor der Gefahrenstelle warnen. Schon jetzt darf in Spanien die V16-Warnleuchte anstelle des Warndreiecks zum Einsatz kommen.
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Rollende Tonnen anstelle starrer Leitplanken für mehr Verkehrssicherheit (Video):
Spanien ersetzt das Warndreieck: So sieht die V16-Warnleuchte aus
Bei der sogenannten V16-Warnleuchte handelt es sich nicht um eine beliebige LED-Warnleuchte. Sie muss den genauen Vorgaben der DGT entsprechen und folgende Merkmale aufweisen:
Zulassung: Nur Lampen, die ein Zertifikat der DGT erhalten haben, sind für den Einsatz ab dem 1. Januar 2026 erlaubt. Daher muss auf ein entsprechendes Prüfzeichen geachtet werden. Eine Liste aller zugelassenen Lampen gibt es auf der Webseite der DGT.
Orange LEDs: Die Lampe muss orange LEDs haben, die ein horizontales Sichtfeld von 360° abdecken. Auch Lichtstärke, Blinkfrequenz sowie Blinkdauer sind vom spanischen Gesetzgeber vorgeschrieben.
Sicherer Stand: Die Lampe muss sich sicher am Fahrzeug befestigen lassen, beziehungsweise auf einer ebenen Fläche stehen bleiben. Hierfür sind die meisten Produkte mit einem Magnetfuß ausgestattet. Laut DGT muss die Lampe an der höchsten Stelle des Fahrzeugs befestigt werden. Ist das nicht möglich, muss die Lampe an der Fahrertüre haften können.
Vernetzt: Zwar gibt es auch V16-Lampen, die ohne eSim ausgestattet sind, das spanische Verkehrsministerium rät jedoch zum Kauf der vernetzten Version, die ab dem 1. Januar 2026 Pflicht wird. Die eSim ist bereits im Gerät integriert und aktiv, Zusatzkosten fallen also nicht an. Die Vernetzung muss zudem vom Hersteller für mindestens zwölf Jahre garantiert werden.
Wasserdichte: Auch hier ist die DGT sehr genau. Die Lampe muss mindestens die IP54-Standards (Staub- und Spritzwassergeschützt) erfüllen, um den V16-Bestimmungen gerecht zu werden.
Stromversorgung: Die LED-Lampe muss per Akku oder Batterie mit Strom versorgt werden. Laut DGT müssen Hersteller sicherstellen, dass der Energiespeicher eine Nutzung von 18 Monaten gewährleistet. Fahrer:innen sind dann jedoch in der Pflicht, das Gerät aufzuladen.
Diese Lampen sind V16-konform und von der DGT zugelassen:
Gilt die Pflicht auf allen spanischen Straßen?
Nein, die V16-Lampenpflicht gilt nicht auf allen Straßen in Spanien. Wer auf Landstraßen oder innerstädtisch unterwegs ist, darf auch nach dem 1. Januar 2026 ein Warndreieck aufstellen. Die Warnlampen-Pflicht betrifft nur Autofahrer:innen, die auf spanischen Schnellstraßen oder Autobahnen unterwegs sind. Wer hier ab Januar 2026 ohne funktionstüchtige V16-Lampe im Auto erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.
Gilt die Warnleuchten-Pflicht für alle Autofahrer?
Die Warnleuchten-Pflicht gilt in Spanien ab 2026 ausschließlich für Autos mit spanischer Zulassung, so der ADAC. Deutsche Urlauber:innen, die mit dem eigenen Pkw oder Wohnmobil nach Spanien fahren, sind von der Warnleuchten-Pflicht befreit. Wer allerdings vor Ort in einem Mietwagen (Tipps zu Versicherung, Abholung & Co.) mit spanischen Kennzeichen unterwegs ist, muss auch eine V16-Lampe mitführen. Daher sollte bereits bei der Abholung des Mietwagens darauf geachtet werden, dass das Blinklicht in Handschuhfach oder Kofferraum mit dabei ist.