close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

Tieferlegung: Wie tief darf ein Auto sein?

So tief darf ein Auto liegen

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Inhalt
  1. Für eine Tieferlegung gibt es festgelegte Regeln
  2. Keine gesetzliche Mindesthöhe
  3. VdTÜV-Merkblatt 751 als Leitfaden
  4. Scheinwerfer & Kennzeichen: StVZO regelt Mindesthöhe
  5. Abmessungen & Vorschriften zur Tieferlegung zur Übersicht

Über die Antwort auf die Frage, wie tief ein tiefergelegtes Auto eigentlich sein darf, streiten sich Tuner:innen und Polizei regelmäßig. Das sagt die StVZO zur Tieferlegung – und das sind die Vorteile und Nachteile von tiefergelegten Autos!

 

Für eine Tieferlegung gibt es festgelegte Regeln

Neben Bodykit und Leistungssteigerung zählt das Fahrwerks-Tuning zu den liebsten Umbaumaßnahmen. Eine Tieferlegung von Autos lässt sich allerdings nicht nur einfach so von jedem Tuning-Fan in der Hobby-Garage realisieren. Es gibt festgelegte Regeln, die hierbei eingehalten werden müssen. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

So laut darf ein Auto sein (Video):

 
 

Keine gesetzliche Mindesthöhe

Zwar gibt es seitens des Gesetzgebers keine Bedingung, wieviel Bodenfreiheit zwischen Fahrwerk und Asphalt liegen muss, wie der TÜV Nord informiert. Doch, obwohl es keine verbindliche Mindesthöhe gibt, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 30 Abs.1 und 2 fest, dass Autos eine "straßenschonende Bauweise" besitzen müssen. Prüfen Sachverständige (TÜV, GTÜ, Dekra etc.) das tiefergelegte Fahrzeug bei einer Hauptuntersuchung (HU), Eintragung oder aufgrund einer nötig gewordenen Einzelabnahme, dient ein Schreiben namens "VdTÜV Merkblatt 751" als hilfreiches Arbeitsmittel. Die Angaben darin sind in keinem Gesetz verankert.

 

VdTÜV-Merkblatt 751 als Leitfaden

Wer plant, sein Auto tieferzulegen, sollte sich vor dem Umbau mit der entsprechenden Prüfstelle in Verbindung setzen und vorab klären, welche Vorstellungen die Sachverständigen haben. Je nach Prüfstelle sind nämlich strengere oder weniger strenge Beurteilungen möglich. Ob ein getuntes Auto zu tief ist, können Sachverständige gemäß dem VdTÜV-Merkblatt 751 prüfen. Darin steht, dass das das Fahrzeug mit einer Person auf dem Fahrersitz und vollem Treibstofftank fähig sein muss, Hindernisse mit einer Breite von 800 mm und einer Höhe von 110 mm ohne Berührung überfahren zu können.

Hierbei gibt es jedoch für den Tuning-Fan eine entscheidende Ausnahme: Karosserie-Anbauteile, die aus elastischem Material wie Kunststoff gefertigt sind, sind von dieser Regel ausgenommen. Eine weitere Komponente, die Fahrzeugbegeisterte aus rechtlicher Sicht bei Umbaumaßnahmen berücksichtigen müssen, ist der Mindestabstand bestimmter lichttechnischer Einrichtungen wie Scheinwerfer und Blinker sowie der Kennzeichen zur Fahrbahn.

Auch interessant:

 

Scheinwerfer & Kennzeichen: StVZO regelt Mindesthöhe

Laut StVZO muss bei einer Tieferlegung berücksichtigt werden, dass die Lichtaustrittsunterkante von Fern- und Abblendlicht sowie der seitlichen Blinker mindestens 50 cm über dem Straßenbelag liegen muss. Außerdem darf die Unterkante des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 20 cm über dem Boden beginnen. Beim hinteren Kennzeichen muss der Abstand zum Boden mindestens 30 cm betragen. Wie der TÜV Süd erläutert, sollten Autobesitzer:innen lieber nur Fachleute an das Fahrwerk ihres vierrädrigen Lieblings lassen, weil es sich um einen Eingriff handele, der die Fahrsicherheit betrifft.

 

Abmessungen & Vorschriften zur Tieferlegung zur Übersicht

  • Hindernisse mit einer Höhe von 110 mm und Breite von 800 mm überfahren können

  • Mindesthöhe der Lichtaustrittsunterkante lichttechnischer Einrichtungen berücksichtigen:
    Fern- und Abblendlicht 50 cm
    Blinker seitlich 50 cm
    Bremsleuchte 35 cm
    Schlussleuchte 35 cm
    Blinker vorne uns hinten 35 cm
    Rückfahrscheinwerfer 25 cm
    Seitenmarkierungsleuchten 25 cm
    Nebelscheinwerfer 25 cm
    Nebelschlussleuchte 25 cm

  • Mindesthöhe von Kennzeichen-Unterkante berücksichtigen:
    Kennzeichen hinten 30 cm
    Kennzeichen vorne 20 cm

Tags:
Copyright 2024 autozeitung.de. All rights reserved.