Auto tieferlegen: Wie tief darf ein Auto sein?
So tief darf ein Auto liegen
Über die Frage, wie tief ein tiefergelegtes Auto eigentlich sein darf, streiten sich Tuner:innen und Polizei regelmäßig. Das sagt die StVZO zur Tieferlegung!
Für eine Tieferlegung gibt es festgelegte Regeln
Neben Bodykit und Leistungssteigerung zählt das Fahrwerks-Tuning zu den liebsten Umbaumaßnahmen. Für eine legale Tieferlegung gibt es aber festgelegte Regeln, die eingehalten werden müssen.
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So laut darf ein Auto sein (Video):
Keine gesetzliche Mindesthöhe
Zwar gibt es seitens des Gesetzgebers keine Bedingung, wie viel Bodenfreiheit zwischen Fahrwerk und Asphalt liegen muss, wie der TÜV Nord informiert (Fahrwerkstypen erklärt). Doch obwohl es keine verbindliche Mindesthöhe gibt, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 30 Abs.1 und 2 fest, dass Autos eine "straßenschonende Bauweise" besitzen müssen. Prüfen Sachverständige (TÜV, GTÜ, Dekra etc.) das tiefergelegte Fahrzeug bei einer Hauptuntersuchung (HU) Eintragung oder aufgrund einer nötig gewordenen Einzelabnahme, dient ein Schreiben namens "VdTÜV Merkblatt 751" als hilfreiches Arbeitsmittel (das sind alle Gebühren für die HU). Die Angaben darin sind in keinem Gesetz verankert.
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VdTÜV-Merkblatt 751 als Leitfaden
Wer plant, sein Auto tieferzulegen, sollte sich vor dem Umbau mit der entsprechenden Prüfstelle in Verbindung setzen und klären, welche Vorstellungen die Sachverständigen haben. Je nach Prüfstelle sind nämlich strengere oder weniger strenge Beurteilungen möglich. Ob ein getuntes Auto zu tief ist, können Sachverständige gemäß dem VdTÜV-Merkblatt 751 prüfen. Darin steht, dass das das Fahrzeug mit einer Person auf dem Fahrersitz und vollem Treibstofftank fähig sein muss, Hindernisse mit einer Breite von 800 mm und einer Höhe von 110 mm ohne Berührung zu überfahren.
Hierbei gibt es jedoch für den Tuning-Fan eine entscheidende Ausnahme: Karosserie-Anbauteile, die aus elastischem Material wie Kunststoff gefertigt sind, sind von dieser Regel ausgenommen. Eine weitere Komponente, die Fahrzeugbegeisterte aus rechtlicher Sicht bei Umbaumaßnahmen berücksichtigen müssen, ist der Mindestabstand bestimmter lichttechnischer Einrichtungen wie Scheinwerfer und Blinker sowie der Kennzeichen zur Fahrbahn (so Scheinwerfer selbst richtig einstellen).
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Scheinwerfer & Kennzeichen: StVZO regelt Mindesthöhe
Laut StVZO muss bei einer Tieferlegung berücksichtigt werden, dass die Lichtaustrittsunterkante von Fern- und Abblendlicht sowie der seitlichen Blinker mindestens 50 cm über dem Straßenbelag liegen muss. Außerdem darf die Unterkante des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 20 cm über dem Boden beginnen. Beim hinteren Kennzeichen muss der Abstand zum Boden mindestens 30 cm betragen. Wie der TÜV Süd erläutert, sollten Autobesitzer:innen lieber nur Fachleute an das Fahrwerk – darauf kommt es bei Achs- und Spurvermessung an – ihres vierrädrigen Lieblings lassen, weil es sich um einen Eingriff handele, der die Fahrsicherheit betrifft.
Abmessungen & Vorschriften zur Tieferlegung zur Übersicht
Das Auto muss Hindernisse mit einer Höhe von 110 mm und Breite von 800 mm überfahren können
Mindesthöhe der Lichtaustrittsunterkante lichttechnischer Einrichtungen berücksichtigen:
Fern- und Abblendlicht 50 cm
Blinker seitlich 50 cm
Bremsleuchte 35 cm
Schlussleuchte 35 cm
Blinker vorne uns hinten 35 cm
Rückfahrscheinwerfer 25 cm
Seitenmarkierungsleuchten 25 cm
Nebelscheinwerfer 25 cm
Nebelschlussleuchte 25 cmMindesthöhe von Kennzeichen-Unterkante berücksichtigen:
Kennzeichen hinten 30 cm
Kennzeichen vorne 20 cm