Seitenstreifen: Befahren/Strafe/Urteil
Gefährliche Abkürzung bei Stau
Wer bei Stau auf der Autobahn den Seitenstreifen nutzt, um etwa schneller zur nächsten Ausfahrt zu gelangen, gefährdet damit sich und andere. Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche Strafen beim Befahren des Seitenstreifens drohen und wer bei einem Standstreifen-Unfall haftet.
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Vielen Autofahrenden kommt diese Situation sicher bekannt vor: Man steht im Stau auf der Autobahn, die nächste Ausfahrt ist vielleicht schon in Sichtweite und andere Verkehrsteilnehmer:innen nutzen den Seitenstreifen, um rechts an der Blechlawine vorbeizuziehen. Erlaubt ist das allerdings nicht: Der Seitenstreifen hat eine Sicherheitsfunktion, die auch bei Stau auf der Autobahn nicht grundlos beeinträchtigt werden darf. Er dient auch bei Stau als Ausweichmöglichkeit im Pannenfall sowie als Möglichkeit zum schnelleren Vorankommen von Rettungsfahrzeugen, wenn auf der Fahrbahn kein Platz ist. Doch die Gefahr, in die man sich und andere beim Befahren des Seitenstreifens bringt, wird nur allzu oft unterschätzt. Dabei könnte plötzlich ein Auto von der Fahrspur nach rechts ausscheren, um die Autobahn ordnungsgemäß an der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Damit, dass sich von hinten ein Auto auf dem Seitenstreifen nähert, können Fahrer:innen dann in der Regel nicht rechnen. Außerdem könnten andere Verkehrsteilnehmer:innen ausscheren, weil ihr Auto eine Panne hat.
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Richtiges Verhalten bei Stau auf der Autobahn (Video):
Strandstreifen-Fahrer:in haftet nach Unfall allein
Wird der Standstreifen als Fahrstreifen zweckentfremdet, um schneller voranzukommen, haftet die Person am Steuer in der Regel allein, die auf dem Standstreifen unterwegs war, wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug kommt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 27. Oktober 2023 hervor (Aktenzeichen: 3 O 56/23), auf das der ADAC hinweist. In diesem Fall ging es um einen Zusammenstoß zwischen einem Auto sowie einem Lkw auf der Autobahn. Als dort der Verkehr stockte, wich der Lkw-Fahrer auf den Standstreifen aus, wo es dann zu einer Kollision mit einem Autofahrenden kam, der von einem Parkplatz wieder auf die Autobahn auffuhr. Das Gericht gab dem Pkw-Fahrer Recht und wies die Klage des Lkw-Fahrers zurück. Die Begrünung des Richters war, dass der Standstreifen allein für Not- und Pannenfälle gedacht und ansonst freizuhalten sei. Dass der Standstreifen von anderen Verkehrsteilnehmenden als Fahrstreifen genutzt werde um schneller voranzukommen, müsse niemand erwarten.
Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:
Strafen für das Befahren von Seitenstreifen bei Autobahn-Stau
Laut aktuellem Bußgeldkatalog droht beim Nutzen des Seitenstreifens zum schnelleren Vorankommen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrsregister (Stand: Januar 2024) . Die Geldstrafe erhöht sich auf 90 Euro, wenn zusätzlich beim Auffahren auf den Seitenstreifen andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden. Wer dann auch noch einen Unfall verursacht, zahlt 110 Euro. Noch teurer wird es, wenn der Seitenstreifen der Autobahn zum Wenden genutzt oder gar rückwärts befahren wird: Hier werden – je nachdem, ob und welche Gefährdung anderer in Kauf genommen wird – Bußgelder zwischen 130 und 195 Euro samt Punkt fällig.
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Dann darf der Seitenstreifen auf der Autobahn befahren werden
Vom grundsätzlichen Verbot, den Seitenstreifen auf der Autobahn zu befahren, gibt es einige wenige Ausnahmen. So darf er etwa in Notfällen genutzt werden, etwa wenn ein Auto eine Panne hat. Außerdem kann eine Freigabe des Seitenstreifens erfolgen, die mittels Verkehrszeichen oder über eine digitale Schilderbrücke signalisiert wird. Das kann der Fall sein, wenn ein Autobahnabschnitt besonders belastet ist und der Verkehrsfluss durch eine zusätzliche Spur verbessert werden soll – zum Beispiel an Hauptreisetagen während der Ferien oder morgens sowie abends während des Berufsverkehrs. Häufig wird der Seitenstreifen auch als Ersatzfahrstreifen markiert, etwa wenn sich eine Baustelle auf der Autobahnstrecke befindet. Auch dann ist es natürlich erlaubt, ihn entsprechend zu nutzen. Darüber hinaus hat die Polizei in Gefahrensituationen die Möglichkeit, Autofahrer:innen anzuweisen, auf den Seitenstreifen auszuweichen. Übrigens: Der Seitenstreifen darf auch zum Bilden der Rettungsgasse grundsätzlich nicht genutzt werden – es sei denn, es besteht aus Platzgründen sonst keinerlei Möglichkeit.