Gesichtsschleier am Steuer: Darum bleibt das Verbot
Niqab am Steuer – kein Anspruch auf Ausnahmeregelung
Eine Muslimin darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht, nachdem eine Frau dagegen geklagt hatte. Dieses Urteil hat auch in zweiter Instanz Bestand.
Ausnahmegenehmigung, mit Gesichtsschleier Auto fahren zu dürfen, gerichtlich abgelehnt
Mit Verweis auf die Religionsfreiheit wollte eine muslimische Frau die Ausnahmegenehmigung, mit einem Gesichtsschleier Auto fahren zu dürfen, erhalten. Mit der Befreiung vom Verhüllungsverbot, das beim Führen eines Fahrzeuges in Deutschland gilt, ist sie vor dem Gericht gescheitert. Gegen die Ablehnung ihres Antrages hatte die Frau aus Neuss bei Düsseldorf erst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt, das ihren Wunsch ablehnte. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat den Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ebenfalls abgelehnt und das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt (Urteil Stand: Ende August 2024). Das Urteil ist demnach rechtskräftig (Aktenzeichen: 7 A 10660/23.OVG).
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Gerichts-Urteil: Deshalb Verhüllungsverbot "verfassungsrechtlich gerechtfertigt"
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Eingriff des Verhüllungsverbots in die Religionsfreiheit "verfassungsrechtlich gerechtfertigt und insbesondere auch verhältnismäßig" sei. Diese Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten und andere Verkehrsteilnehmende schützen. So soll beispielsweise auch verhindert werden, dass die Sicht beim Autofahren eingeschränkt werde. Das Gericht verwies darauf, dass die Klägerin durch das Verbot nicht am Ausüben ihres Glaubens gehindert werden, sie könne zudem auch Alternativen wie die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Motorrad nutzen. Für Krafträder mit Helmpflicht gilt das Verhüllungsverbot nicht.
Verhüllungsverbot in Deutschland & Ausnahmeregelungen
Seit 2017 gilt in Deutschland die Regelung, dass beim Autofahren das Gesicht nicht verhüllt werden darf (Paragraf 23, StVO). Mit dem Verbot sollen Autofahrende bei Verkehrskontrollen erkennbar sein. Ähnlich wie auch beim Handyverbot sollen hier Sicht und Gehör frei sein, was der Sicherheit dient. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die "individuelle Belange“ berücksichtigen. So eine Ausnahmeregelung beantragte die Frau, die mit dem Verhüllungsverbot einen Verstoß gegen ihre Religionsfreiheit sieht. Sie trage den Niqab aus tiefer religiöser Überzeugung. Im Islam gibt es viele verschiedene Formen der Verhüllung. Der Niqab, ein vor allem von muslimischen Frauen getragener Gesichtsschleier, lässt nur einen Sehschlitz für die Augen frei.