Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen: Die Fakten!
Das bedeutet Richtgeschwindigkeit
- Wird die Richtgeschwindigkeit angezeigt?
- Ist die Richtgeschwindigkeit verbindlich?
- Richtgeschwindigkeit: Wie schnell darf man fahren?
- Drohen Bußgeld oder Punkte bei Nichteinhalten der Richtgeschwindigkeit?
- Haftet man, wenn es beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall kommt?
- Woran erkennt man die Richtgeschwindigkeit im Vergleich zum Tempolimit?
Von der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen hat jeder Autofahrer schon einmal gehört. Doch was bedeutet sie genau und liegt gleichzeitig ein Tempolimit vor? Wir klären auf und nennen die Fakten!
Der Begriff Richtgeschwindigkeit existiert seit 1978 und gilt seitdem auf deutschen Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen. Als Richtgeschwindigkeit wird in Deutschland das Tempo von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen definiert. Definiert wird im Bußgeldkatalog, dass diese Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gilt. Viele Verkehrsteilnehmer sehen in der Richtgeschwindigkeit ein Tempolimit, doch ist das wirklich das Gleiche oder besteht ein Unterschied zwischen Richtgeschwindigkeit und Tempolimit? Wir beantworten die Fragen!
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Wird die Richtgeschwindigkeit angezeigt?
Nein, die Richtgeschwindigkeit hat auf Autobahnen kein eigenes Verkehrszeichen. Sie ist durch die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung geregelt. Anders verhält es sich an den Außengrenzen Deutschlands: Hier steht das große, rechteckige Verkehrsschild 393, das unter anderem über die Richtgeschwindigkeit informiert.
Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:
Ist die Richtgeschwindigkeit verbindlich?
Nein. Die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen gilt als reine Empfehlung und verpflichtet Autofahrer nicht, sich an dieses Tempo zu halten. Das heißt im Klartext: Verkehrsteilnehmer sind berechtigt, die Richtgeschwindigkeit zu über- oder unterschreiten. Diese stellt kein Tempolimit dar.
Richtgeschwindigkeit: Wie schnell darf man fahren?
Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn darf grundsätzlich überschritten werden, ist aber stets an die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie die persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen (§ 3, Absatz 1 StVO). Man darf also nicht grundsätzlich so schnell fahren, wie einem lieb ist, wenn beispielsweise die Sichtverhältnisse durch Nebel oder Schnee stark beeinträchtigt sind. Ist die Sichtweite aufgrund der Wetterverhältnisse also geringer als 50 Meter, dürfen Verkehrsteilnehmer nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren – es sei denn, es ist ohnehin eine geringere Geschwindigkeit geboten. Außerdem darf man nur so schnell fahren wie man auch in der übersehbaren Strecke halten kann. Die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer steht immer über der Richtgeschwindigkeit.
Drohen Bußgeld oder Punkte bei Nichteinhalten der Richtgeschwindigkeit?
Nein. Grundsätzlich drohen weder Bußgeld noch Punkte, wenn man schneller fährt, als die Richtgeschwindigkeit es auf Autobahnen vorschreibt. Allerdings kann ein Verstoß gegen § 3, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorliegen, etwa wenn es ein Streckenverbot gab.
Haftet man, wenn es beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall kommt?
Ja, zumindest anteilig. Überschreitet ein Verkehrsteilnehmer die Richtgeschwindigkeit auf einer Autobahn oder autobahnähnlichen Straße, auf der kein Tempolimit gilt, und entsteht dadurch ein Verkehrsunfall, so hat der Autofahrer mit "haftungsrechtlichen Konsequenzen" zu rechnen, erklärt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Dekra. Wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass der Verkehrsunfall durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können, wird demjenigen, der sich nicht an die Richtgeschwindigkeit gehalten hat, eine Mitschuld und Mithaftung zugeschrieben.
Woran erkennt man die Richtgeschwindigkeit im Vergleich zum Tempolimit?
Bis April 2013 wurden jeweils Anfang und Ende der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn in weißer Schrift auf blauem Grund angezeigt. Seit Neufassung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2013 werden diese Schilder jedoch zunehmend abgebaut, da nur noch wirklich notwendige Schilder wie ein Tempolimit aufgeführt werden sollen. Das umgangssprachliche Tempolimit alias zulässige Höchstgeschwindigkeit erkennt man an einem runden Verkehrsschild, auf dem eine schwarze Zahl von einem roten Kreis umgeben ist. Die angegebene Höchstgeschwindigkeit darf in diesem Falle nicht überschritten werden, sonst drohen Punkte und Bußgeld.