Porsche-Design vor Gericht: Streit um 911
Streit um 911er-Design muss neu verhandelt werden
Der Streit um die Urheberrechte am Porsche 911er-Design muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben, wonach die Erbin eines ehemaligen Porsche-Konstrukteurs keinen Anspruch auf eine Urheberrechtsbeteiligung hatte.
In einem Streit um das Design-Urheberrecht des Porsche 911 (991) war Ingrid Steineck, die Tochter des früheren Porsche-Chefkonstrukteurs Erwin Komenda, mit einer Klage, bei der sie von Porsche einen Urheberrechts-Ausgleich in einer Höhe von 20 Millionen Euro forderte, gescheitert. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage im Juli 2018 ab (AZ 17 O 1324/17). Ingrid Steineck legte daraufhin Berufung gegen das Urteil ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied im November 2020 (AZ I ZR 222/20), dass Erwin Komenda zwar als Urheber des Designs des Porsche 356 gelte, doch hätte es bei der Gestaltung des 911 der Baureihe 991 allenfalls Anregung gediet. Im April 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Entscheidung aufgehoben. Der Grund: Das OLG Stuttgart hätte sich nicht damit auseinandergesetzt, ob eine Zeugenaussage des Mannes der Klägerin, die nicht fristgerecht angeboten wurde, trotzdem zulässig gewesen sei. Ein neues Verfahren des OLG Stuttgart muss nun darüber entscheiden. Die Chancen von Ingrid Steineck steigen damit jedoch kaum, da der BGH das Stuttgarter Urteil im Wesentlichen bestätigte. Neben einem Anspruch an das Urheberrecht des 911 hat Ingrid Steineck in einem weiteren Verfahren gegen Volkswagen übrigens auch Ansprüche wegen des Designs des VW Käfers und seines Nachfolgers New Beetle geltend machen wollen, das 2019 abgewiesen wurde. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon
Fakten zum Porsche 911 im Video:
Gerichtsstreit um Design des Porsche 911
In einem weiteren Streit um die Designrechte des Porsche 911 ist der Sportwagenbauer selbst vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Anfang November 2019 endgültig gescheitert. Das Gericht ließ die von Porsche beantragten Rechtsmittel gegen zwei Urteile aus dem Juni 2019 nicht zu. Der Autobauer hatte dagegen geklagt, dass der Modellautohersteller Autec die Muster von zwei Varianten des Elfers beim EU-Amt für geistiges Eigentum hatte löschen lassen. Zu Recht, wie bereits das EU-Gericht in erster Instanz entschieden hatte. Demnach hätten sich die sogenannten Geschmacksmuster, die das Design der Sportwagen-Legende vor Nachahmung schützen, nicht genug von früheren Versionen unterschieden. Porsche sieht das anders und hatte deshalb Rechtsmittel eingereicht. Der Europäische Gerichtshof als nächste Instanz nahm den Fall jedoch erst gar nicht an, da es nach Ansicht des Gerichts nicht um eine "für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage" gehe. Mit dem abschließenden Urteil des EuGH ist der Fall erledigt. "Mit Blick auf die weiterhin bestandskräftig bestehenden zahlreichen Geschmacksmuster im In-/Ausland und in der EU bleibt der Schutz des Porsche 911 von den beiden Entscheidungen jedoch unberührt", betonte das Unternehmen. Damit ist Modellautobauer Autec nicht einverstanden. Seit Jahrzehnten setzt sich Unternehmenschef Kurt Hesse dafür ein, dass die Hersteller von Spielzeug- und Modellautos keine Lizenzen von den Autobauern brauchen, um deren Fahrzeuge nachzubauen. Er hatte die Porsche-Muster beim EU-Amt für geistiges Eigentum löschen lassen und sieht mit der Entscheidung des Gerichts keinen Lizenzzwang mehr. Zudem müssten sich Autobauer generell vor ihrer Praxis verabschieden, lediglich leicht veränderte Modellvarianten als komplett neue Geschmacksmuster eintragen zu lassen, sagte er.