Oldtimer-Gutachten: Alle wichtigen Infos, Kosten & Tipps
Dann ist ein Oldtimer-Gutachten sinnvoll
- Welche Möglichkeiten gibt beim ersten Oldtimer-Gutachten?
- Worauf achtet der Gutachter und was wird untersucht?
- Wie hoch sind die Kosten eines Kurzgutachtens und vollständigen Wertgutachtens?
- Worauf ist zu achten und was ist mitzubringen?
- Muss das Auto zur Begutachtung über eine gültige HU verfügen?
- Muss der Oldtimer im Originalzustand sein?
- Wie lange dauert ein Oldtimer-Gutachten?
- Warum und wann sollte man das Wertgutachten erneuern?
- Kann das bestehende Gutachten aktualisiert werden?
- Kann das Gutachten bei einem Unfall nachträglich aktualisiert werden?
Selbst wenn man seinen Oldtimer nicht als Wertanlage ansieht: Ein Oldtimer-Gutachten hilft, den aktuellen Wert zu kennen und im Fall der Fälle auch nachweisen zu können. GTÜ-Classic-Partner Michael Lenhartz gibt Infos zu Kosten und auch zur Kurzbewertung.
Welche Möglichkeiten gibt beim ersten Oldtimer-Gutachten?
Ein sogenanntes Kurzgutachten ist im Wesentlichen für die Versicherungseinstufung zu verwenden: Der Marktwert des Fahrzeugs wird hierbei ermittelt und obendrein mit Lichtbildern dokumentiert. Ein vollständiges Wertgutachten befasst sich neben den technischen Daten und der Historie des Fahrzeugs mit jeder einzelnen Baugruppe. Zusätzlich zum Marktwert werden auch der Wiederbeschaffungswert und bei Bedarf außerdem der Wiederaufbauwert festgestellt und ausgewiesen. Manche Versicherer verlangen bis zu einem Marktwert von 10.000 Euro nur eine Selbsteinschätzung, andere jedoch ein Kurzgutachten. Ab einem Marktwert von 30.000 bis 50.000 Euro fordern die meisten Versicherer dagegen ein vollständiges Gutachten.
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Worauf achtet der Gutachter und was wird untersucht?
Die Basis für beide Gutachten ist die Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs sowie aller Baugruppen inklusive Motorlauf, dazu kommen Probefahrt, eine Messung der Lackschichtstärken und Einsicht in die Hohlräume (so versiegeln). Das ausführlichere Gutachten ist bei einem Totalverlust, etwa durch Brand oder Diebstahl (so das Auto dagegen schützen), die einzige Möglichkeit, den tatsächlichen Nachweis über den Zustand zu erbringen.
Wie hoch sind die Kosten eines Kurzgutachtens und vollständigen Wertgutachtens?
Die Kosten für ein GTÜ-Kurzgutachten liegen bei etwa 150 Euro zzgl. der individuellen Marktwertanalyse. Ein vollständiges Gutachten beginnt bei rund 350 Euro plus der Marktwertanalyse und hängt natürlich vom Fahrzeug und vom Zustand ab. Ein Gutachten zum Wiederaufbauwert ist nicht pauschal an einem Preis festzumachen, sondern wird durch viele individuelle Faktoren bestimmt.
Worauf ist zu achten und was ist mitzubringen?
Man sollte das Fahrzeug natürlich gewaschen an der Prüfstation vorführen. Alle relevanten Unterlagen sind mitzuführen. Das sind in erster Linie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugbrief und -schein). Dokumentationen von durchgeführten Wartungs- oder Reparaturarbeiten und Restaurierungen sind ebenfalls wichtig. Ist ein Kaufvertrag oder sogar die Neuwagenrechnung vorhanden, sind auch diese hilfreich. Im Endeffekt ist alles sinnvoll, was die Historie des Fahrzeugs belegt. Diese Positionen können den Wert des Oldtimers nicht unerheblich beeinflussen. Dazu zählen auch Serviceheft, Datenkarte oder Zertifikate.
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Muss das Auto zur Begutachtung über eine gültige HU verfügen?
Eine fällige oder überfällige HU kann den Wert des Fahrzeugs nur dann erheblich beeinflussen, wenn der Zustand keine neue HU zulassen würde. Sinnvoll ist es dennoch, im Zuge der Begutachtung eine HU durchführen zu lassen, denn diese ist gegebenenfalls für die Zulassung erforderlich und dokumentiert den einwandfreien technischen Zustand des Autos. Nahezu jeder GTÜ-Partner kann neben dem Wertgutachten auch die HU durchführen.
Muss der Oldtimer im Originalzustand sein?
Umbauten am Klassiker beeinflussen nicht das Gutachten, können aber ausschlaggebend für den Fahrzeugwert sein. Hier ist zu beurteilen, ob es sich um zeitgenössische Umbauten handelt oder nicht. So können Veränderungen dazu führen, dass eine HU nicht positiv abgeschlossen werden kann, die Zuteilung des H-Kennzeichens nicht möglich ist oder aberkannt wird. Zeitgenössische Umbauten können den Wert des Fahrzeugs positiv, aber auch negativ beeinflussen. Das hängt von den Umbauten und dem Fahrzeug selbst ab und kann nur am Auto eindeutig ausgesagt werden. So stellt zum Beispiel ein nicht originaler Motor bei einem hochwertigen Klassiker in aller Regel eine Wertminderung dar, da hier viel Wert auf Originalität (Matching Numbers) gelegt wird.
Wie lange dauert ein Oldtimer-Gutachten?
Einen pauschalen Zeitaufwand für die Begutachtung kann man nicht angeben, er hängt vom jeweiligen Fahrzeug und von möglichen Ergänzungsarbeiten ab. Eine Stunde ist sicherlich als Minimum anzusetzen. Bei der Besichtigung sollte die Person, die das Fahrzeug besitzt, anwesend sein, da die in aller Regel zahlreiche wichtige Informationen zum Oldtimer hat.
Warum und wann sollte man das Wertgutachten erneuern?
Ein neues Wertgutachten kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll und erforderlich werden: Die Marktwerte können deutlichen Schwankungen unterliegen. Aber auch Reparaturen, Umbauten und Restaurierungsarbeiten beeinflussen den Wert eines Klassikers nicht unerheblich. Das kann zu einer neuen Versicherungseinstufung führen. GTÜ-Classic-Partner Michael Lenhartz empfielt seiner Kundschaft ein neues Gutachten auf jeden Fall nach Veränderungen des Fahrzeugzustands, jedoch spätestens nach zwei Jahren.
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Kann das bestehende Gutachten aktualisiert werden?
Liegt ein GTÜ-Wertgutachten vor, kann hierauf aufgebaut werden. Der Nachtrag fällt günstiger und kürzer aus als das ursprüngliche Wertgutachten. Hat sich der Fahrzeugzustand jedoch erheblich verändert, kann ein neues Gutachten erforderlich werden. Die günstigste und kürzeste Aktualisierung ist möglich, wenn sich nicht der Zustand des Fahrzeugs, sondern nur der Marktwert verändert hat.
Kann das Gutachten bei einem Unfall nachträglich aktualisiert werden?
Das hängt von der Schwere und dem Umfang des Unfallschadens ab. Eine gute Basis für die Wertermittlung stellt das vormalige Gutachten dar, auch wenn es bereits älter ist. Oft reicht ein Kurzgutachten nicht aus: Die gegnerische Versicherung erkennt den ausgewiesenen Wert nicht ohne Weiteres an. Dies ist bei einem vollständigen Gutachten meist nicht der Fall.