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Strafen für Raser: In Österreich wird das Auto beschlagnahmt

Bereits drei Raserautos zwangsversteigert

Dominik Mothes Redakteur
Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
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Raser werden in Österreich hart bestraft. Die strengeren Strafen gelten auch für deutsche Autofahrer, die dort unterwegs sind.
Wer in Österreich zu schnell fährt, kann im schlimmsten Fall sein Auto verlieren. Foto: Imago
Inhalt
  1. Österreich beschlagnahmt Autos von Rasenden
  2. Mehr als 70 Mal Höchststrafe: Auto weg
  3. Versteigerung: Drei Autos bisher von Landesbehörden verkauft

Zu schnelles Fahren in Österreich kann drastische Folgen haben – sogar die Beschlagnahmung des eigenen Autos. Dabei macht der Nachbarstaat auch für Ausländer:innen nicht halt!

 

Österreich beschlagnahmt Autos von Rasenden

Wer in Österreich das Tempolimit deutlich überschreitet, kann sein Fahrzeug verlieren. Im schlimmsten Fall dürfen die Behörden das Auto beschlagnahmen und sogar versteigern. Diese Maßnahme, welche die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen sollen, gilt seit dem 1. März 2024 sowohl für österreichische als auch für ausländische Menschen – und damit auch für Deutsche, teilt der ADAC mit. Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Fahrzeug kann sofort für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch zwangsversteigert werden. Hat die Person am Steuer eine einschlägige Vorstrafe, wie beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Fahrzeug nicht der Person gehört, die zu schnell gefahren ist (z. B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), dann gibt es nur die vorläufige Beschlagnahmung, aber keine Versteigerung. Die Beamt:innen dürfen das Auto bereits an Ort und Stelle sicherstellen. Zusätzlich wird dann ein sogenanntes lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug verhängt, das im Führerschein beziehungsweise Führerscheinregister eingetragen wird.

Die Geldbußen wurden zum 1. März 2024 ebenfalls angehoben. So kann Rasen nun mit bis zu 7500 statt der bisherigen 5000 Euro geahndet werden. Die Höchstsumme gilt auch für ausländische Autofahrende, wird jedoch allgemein nur in besonders ernsten Fällen verhängt, etwa bei der Teilnahme an illegalen Autorennen oder bei Wiederholungstat.
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Raser:innen müssen Auto abgeben (Video):

 
 

Mehr als 70 Mal Höchststrafe: Auto weg

Nach Recherchen der österreichischen Zeitung "Der Standard" sind zwischen März und Oktober 2024 bereits über 133 Fahrzeuge beschlagnahmt worden, davon 13 Fahrzeuge laut Angaben der Landesbehörden dauerhaft. Mit in der Statistik inbegriffen sind auch Autos, die nur für 14 Tage von den Behörden sichergestellt wurden. Mit je 29 Beschlagnahmungen teilen sich die Bundesländer Niederösterreich und Tirol den ersten Platz im Ranking, gefolgt von Wien und Oberösterreich mit jeweils 17 Beschlagnahmen. Das österreichische Verkehrsministerium habe nach Angaben der Zeitung bereits im Juli 2024 "durchwegs positive" erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gemacht. Dem Ministerium nach sei die Zahl schwerer Unfälle aufgrund erhöhter Geschwindigkeit seit Inkrafttreten der strengeren Strafen zurückgegangen. Laut der "Kronen Zeitung" rechne das Verkehrsministerium jährlich mit knapp 445 Fällen pro Jahr, in denen ein Fahrzeug beschlagnahmt werden müsse.

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Versteigerung: Drei Autos bisher von Landesbehörden verkauft

Zu einer tatsächlichen dauerhaften Beschlagnahmung samt Versteigerung des Wagens kam es nach Recherchen der "Kronen Zeitung" seit Einführung der harten Anti-Raser-Strafen nach Angaben österreichischer Ministerien ganze drei Mal.

Der erste Fall betrifft den Fahrer eines eher untypischen Raserautos: ein 110 PS (81 kW) starker Peugeot 208 (Baujahr 2018). Laut "Der Standard" wurde der Wagen wurde vom Land Vorarlberg vorerst vorläufig und schließlich dauerhaft beschlagnahmt, nachdem der Halter mit 153 km/h statt der erlaubten 80 km/h erwischt wurde. Damit überschritt der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit um 73 km/h, den Behörden nach Grund genug, das Fahrzeug zu konfiszieren. Aus Datenschutzgründen teilte die Pressestelle der Zeitung "Der Standard" keine weiteren Informationen zu Vorstrafen mit. Der französische Kleinwagen wurde mit dem Zustand "stark gebraucht" und "reparaturbedürftig" für 6800 Euro versteigert. Wird ein Auto von der Behörde versteigert, fließen 70 Prozent des Erlöses in den österreichischen Verkehrssicherheitsfond, die übrigen 30 Prozent erhält die jeweilige Landesbehörde, die die Verwaltungskosten für das Verfahren trägt.

Zwei weitere Versteigerungen seien aktuell in Planung. Laut "Kronen Zeitung" wurde ein 20-jähriger BMW-Fahrer im Wiener Stadtteil Simmering mit 136 km/h innerorts bei erlaubten 50 km/h erwischt. Auch mit Toleranzabzug von fünf km/h wurde die 80-km/h-Grenze überschritten – wenn auch lediglich um ein km/h. Dieses kommt dem Fahrer nun teuer zu stehen: Der 30.000 Euro teure BMW wird versteigert. Zwar hat der Vater des Rasers den Wagen bezahlt, auf dem Kaufvertrag steht jedoch der Name des Beschuldigten – damit ist die Versteigerung rechtens.

Und auch der VW Passat mit dem Baujahr 2002 eines 17-Jährigen aus dem Bundesland Salzburg wird laut "Der Standard" noch im November 2024 versteigert. Der Probeführerschein-Besitzer wurde mit dem Wagen auf der österreichischen A1 bei Ansfeld mit 198 km/h anstatt der erlaubten 100 km/h geblitzt. Der ältere Mittelklassewagen wird mit einem Startgebot von 400 Euro nun von den Landesbehörden des Landes Oberösterreich, in dem das Geschwindigkeitsvergehen begangen wurde, verkauft.

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