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Österreichisches Gesetz gegen Raser: Auto weg

Polizei hat bereits über 70 Autos beschlagnahmt

Dominik Mothes Redakteur
Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
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Raser werden in Österreich hart bestraft. Die strengeren Strafen gelten auch für deutsche Autofahrer, die dort unterwegs sind.
Wer in Österreich zu schnell fährt, kann im schlimmsten Fall sein Auto verlieren. Foto: Imago

Zu schnelles Fahren in Österreich wird nun härter bestraft, nämlich mit der Beschlagnahmung des Autos! Das ist seit Inkrafttreten der Regelung bereits über 70 Mal passiert. Achtung: Die strenge Strafe gilt auch für deutsche Autofahrende, die in der Alpenrepublik unterwegs sind.

 

Österreich beschlagnahmt Autos von Rasenden

Wer in Österreich das Tempolimit deutlich überschreitet, kann sein Fahrzeug verlieren. Im schlimmsten Fall dürfen die Behörden das Auto beschlagnahmen und sogar versteigern. Diese Maßnahmen, die die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen sollen, gelten seit dem 1. März 2024 sowohl für österreichische als auch für ausländische Autofahrende und damit auch für Deutsche, teilt der ADAC mit. Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Fahrzeug kann sofort für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch versteigert werden. Hat die Person am Steuer eine einschlägige Vorstrafe, wie beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Fahrzeug nicht der Person gehört, die zu schnell gefahren ist (z. B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), dann gibt es nur die vorläufige Beschlagnahmung, aber keine Versteigerung. Die Beamt:innen dürfen das Auto bereits an Ort und Stelle für maximal 14 Tage sicherstellen. Zusätzlich wird dann ein sogenanntes lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug verhängt, das im Führerschein beziehungsweise Führerscheinregister eingetragen wird.

Die Geldbußen wurden zum 1. März 2024 ebenfalls angehoben. So kann Rasen nun mit bis zu 7500 statt der bisherigen 5000 Euro geahndet werden. Die Höchstsumme gilt auch für ausländische Lenker:innen, wird jedoch allgemein nur in besonders ernsten Fällen verhängt, etwa bei der Teilnahme an illegalen Autorennen oder bei Wiederholungstat.
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Raser:innen müssen Auto abgeben (Video):

 
 

Mehr als 70 Mal Höchststrafe: Auto weg

Nach Recherchen der österreichischen Zeitung "Der Standard" sind zwischen März und Juni 2024 bereits über 70 Fahrzeuge beschlagnahmt worden. Mit inbegriffen sind auch Autos, die nur für 14 Tage von den Behörden sichergestellt wurden. Mit 18 Beschlagnahmungen führt das Bundesland Niederösterreich das Ranking an, gefolgt von Tirol mit 15 sichergestellten Raser-Autos. Das österreichische Verkehrsministerium habe nach Angaben der Zeitung "durchwegs positive" erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gemacht. Dem Ministerium nach sei die Zahl schwerer Unfälle aufgrund erhöhter Geschwindigkeit seit Inkrafttreten der strengeren Strafen zurückgegangen.

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

Zu einer tatsächlichen dauerhaften Beschlagnahmung des Wagens kam es bis Juli 2024 nach Angaben österreichischer Ministerien in nur zwei Fällen. In beiden Fällen sei jedoch ungewiss, ob das Fahrzeug am Ende tatsächlich versteigert wurde. Bei laufenden Verfahren würden nur die beteiligten Parteien über Inhalte oder Abläufe informiert, so "Der Standard". Ein Verfahren, bei dem das Auto dauerhaft eingezogen wurde, läuft gegen einen 21 Jahre alten Lenker, der mit 247 km/h statt der erlaubten 130 km/h auf der Donauufer-Autobahn A22 nahe Wien erwischt worden war. Sein BMW 3er (E46) wurde laut österreichischen Medien noch an Ort und Stelle von den Beamt:innen beschlagnahmt. Sollte ein Auto von der Behörde versteigert werden, fließen 70 Prozent des Erlöses in den österreichischen Verkehrssicherheitsfond, die übrigen 30 Prozent erhält die jeweilige Landesbehörde, die die Verwaltungskosten für das Verfahren trägt.

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