Rückwärts aus der Einfahrt: Schuld bei Unfall Bei einer Kollision droht im Zweifel Alleinschuld
Autofahrer, die rückwärts aus einer Einfahrt auf die Straße fahren, sollten besonders vorsichtig sein. Bei einer Kollision droht nämlich im Zweifel die alleinige Schuld!
Wer mit seinem Auto rückwärts aus einer Einfahrt auf die Straße fährt, dem droht bei einer Kollision im Zweifel die alleinige Schuld. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Itzehoe, auf die der ADAC hinweist. Wer rückwärts fährt, muss demnach so sorgfältig sein, dass andere nicht gefährdet oder geschädigt werden. Das gelte vor allem dann, wenn sich Autofahrer aus einer Einfahrt in den Fließverkehr einfädeln wollen. Bei schlechter Sicht müssen sie sich schlimmstenfalls einweisen lassen. Mehr zum Thema: Parken im eingeschränkten Halteverbot
Mitschuld bei alkoholisiertem Fahren (Video):
Rückwärts aus der Einfahrt: Wer ist Schuld bei einem Unfall?
In dem verhandelten Fall wollte eine Autofahrerin rückwärts aus der Ausfahrt ihres Grundstücks herausfahren, wobei die Sicht durch Bewuchs eingeschränkt war. Die Betroffene tastete sich langsam auf die Straße vor, als sich ein anderes Auto näherte. Dessen Fahrerin konnte aber trotzdem nicht mehr rechtzeitig bremsen. Es kam zur Kollision – und beide Beteiligten forderten Schadenersatz. Während die Fahrerin des auf der Straße fahrenden Autos meinte, sie sei im Rahmen der Verkehrsregeln unterwegs gewesen, war die Frau, die aus der Einfahrt herausrangiert war, anderer Meinung. Ihr Auto habe bereits gestanden, als der Unfall passierte, so ihre Argumentation. Die erlaubten 50 km/h seien wegen der schlechten Sichtverhältnisse an der Unfallstelle zu schnell gewesen. Sie klagte, weil die Versicherung der Unfallgegnerin nicht zahlen wollte. Doch das Gericht wies ihre Klage ab: Das Eigenverschulden der Klägerin sei derartig groß, dass sie allein verantwortlich für den Unfall sei und daher keinen Schadenersatz fordern könne.