Klimapaket: Erhöhung der Kfz-Steuer ab 2021
Die Kfz-Steuer wird 2021 teurer
Im Zuge des Klimapakets wird die Kfz-Steuer ab 2021 erhöht. Rechnungshof, Grüne und Umweltschützer kritisieren die Pläne. Im Oktober 2020 wurde das Vorhaben vom Bundesrat gebilligt. Dieser Artikel wurde zuletzt am 09.10.2020 aktualisiert.
Bundesrat billigt Kfz-Steuer-Erhöhung ab 2021
Nachdem die Kfz-Steuer mit der Umstellung des Verbrauch-Testverfahrens von NEFZ auf WLTP bereits im September 2018 erhöht wurde, wird sie sich mit dem Klimapaket der Bundesregierung erneut verteuern. Eine entsprechende Kfz-Steuerreform hat der Bundesrat am 9. Oktober 2020 gebilligt. 2021 soll der CO2-Ausstoß die hauptsächliche Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer für Neuwagen sein. Ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer greift demnach die verschärfte Klimakomponente und ab 116 Gramm pro Kilometer soll die Kfz-Steuer stufenweise angehoben werden. Durchschnittlich verteuert sich die Kfz-Steuer pro Jahr um 15,80 Euro. Bei vielen Autos ändert sich aber auch nichts. Bereits zugelassene Autos bleiben von den Änderungen ausgenommen. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert sich im Zuge dessen bis zum 31. Dezember 2025, eine erneute Verlängerung bis Ende 2030 ist möglich. Außerdem haben Mieter und Wohnungseigentümer künftig einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos. Der Bundesrat verwies darauf, dass der Einbau bisher häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter gescheitert sei. Mehr zum Thema: Kfz-Steuer für Elektroautos & Kfz-Steuer für Hybridautos
Bonus-Malus-System beim Autokauf diskutiert (Video):
Erhöhung der Kfz-Steuer durch das Klimapaket
Am 12. Juni 2020 brachte das Bundeskabinett die nötige Gesetzesänderung für die Anpassung der Kfz-Steuer auf den Weg. Der Hintergrund: Ab 2021 gilt mit besagten 95 Gramm pro Kilometer ein neuer EU-Grenzwert für den CO2-Ausstoß, der sich in individuellen Soll-Werten für jeden Autohersteller aufsplittet – berechnet unter anderem anhand des durchschnittlichen Gewichts der Fahrzeuge. Mit der im Zuge des Klimapakets angepassten Kfz-Steuer würden folglich Neuwagen, die den EU-Grenzwert überschreiten, finanziell schlechter gestellt. Die Politik erhofft sich damit einen Lenkungseffekt, also dass Verbraucher zu sparsameren Autos greifen. Der ADAC hatte die Bundesregierung bereits zuvor zu einer Kfz-Steuerreform aufgefordert. Die Höhe der Steuer für Neuwagen solle sich künftig ausschließlich an den CO2-Emissionen des Fahrzeugs orientieren. Das sei ein Anreiz, beim Autokauf stärker auf den Ausstoß des Treibhausgases zu achten und sparsamere Modelle auszuwählen. "Die Reform der Kfz-Steuer muss aufkommensneutral gestaltet werden. Mobilität muss bezahlbar bleiben. Klimaschutz und Mobilität sind vereinbar", forderte der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Gerhard Hillebrand. Wie die Denkfabrik Agora Energiewende für 2019 festgestellt hat, sind die Emissionen in der Stromerzeugung gesunken, im Verkehr aber gestiegen. Mehr zum Thema: Strengere EU-Grenzwerte für Neuwagen
Kritik vom Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof hat die geplante Erhöhung der Kfz-Steuer als Teil eines Klimapakets kritisiert. Es sei "fraglich", ob die geplante Neuregelung kurz- bis mittelfristig einen relevanten Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten könne, weil sich für die rund 47,7 Millionen bereits zugelassenen Pkw nichts ändere. Das geht aus einem Bericht an den Finanzausschuss des Bundestages hervor. Weiter heißt es dort: Eine "konsequent CO2-bezogene Kraftfahrzeugbesteuerung" müsse sämtliche Fahrzeugklassen einschließen. Der Entwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) lässt Nutzfahrzeuge jedoch außen vor. Grünen-Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler sagte dem "Spiegel": "Der Bericht ist eine herbe Klatsche für die Bundesregierung." Er zeige, dass der Reformplan der schwarz-roten Koalition zur Kfz-Steuer "vor allem ökologisches Marketing"sei.