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Digitale Datenbank gegen Tachomanipulation (EU-Richtlinie) EU-Richtlinie 2014/45/EU greift ab 20. Mai 2018

von Anika Külahci
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Ab dem 20. Mai 2018 greift die EU-Richtlinie 2014/45/EU vom 29. April 2014: Diese sieht eine digitale Datenbank gegen Tachomanipulation vor, in der die Kilometerstände aller Fahrzeuge festgehalten werden sollen. Wann Deutschland so eine digitale Datenbank einrichtet, ist bislang nicht klar. Die einzige Möglichkeit, gegen Tachomanipulation vorab vorzugehen, wäre ein Datenabgleich zwischen dem Kilometerstand des letzten HU-Berichts mit dem aktuellen Kilometerstand im Fahrzeug. So könnten Behörden und Polizei die Plausibilität des jeweiligen Tachostands überprüfen. Dafür müssten Autofahrer den jüngsten HU-Bericht im Auto mitführen. Ob bei Nichtmitführung ein Bußgeld droht, bleibt noch offen.

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