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Geht auch ganz einfach:

Unfall mit geliehenem Auto: Wer zahlt? (Rechtslage) Besser vorher informieren

von Anika Külahci
Inhalt
  1. Rechtslage bei einem Unfall mit geliehenem Auto?
  2. Was zahlt die Kaskoversicherung bei einem Unfall mit geliehenem Auto?
  3. Leihvertrag legt fest, wer zahlt
  4. Auto verleihen: Tipps für Fahrzeughalter

Schnell mal mit dem Auto vom Freund zum Einkaufen fahren – doch wer zahlt bei einem Unfall mit einem geliehenem Auto? Wir erklären, worauf man achten sollte, wenn man mit einem geliehenem Fahrzeug unterwegs ist.

Wer kennt das nicht: Das eigene Fahrzeug ist gerade in der Werkstatt, also leiht man sich ein Auto von einem guten Bekannten. Doch bei einem Unfall mit einem geliehenem Auto kommt schnell die Frage auf, wer zahlt den aufgekommenen Schaden? So ein Unfall mit geliehenem Auto kann eine Freundschaft schnell belasten, wenn nicht klar ist, wer für die Kosten aufkommt. Das Infocenter der R+V Versicherung verrät, wie man sich in so einem Fall verhalten sollte und was vor der Leihgabe unbedingt zu beachten ist. Die Informationen auf einen Blick!

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Rechtslage bei einem Unfall mit geliehenem Auto?

Bei einem entstandenen Unfall mit geliehenem Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrzeugschäden des Unfallgegners. Das gilt auch für den Fall, wenn der Fahrzeughalter selbst gar nicht gefahren ist. Allerdings kann es dann passieren, dass die Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt herunterstuft. Je nach Unfallhöhe können das einige hundert Euro pro Jahr sein, die der Versicherungsnehmer dann begleichen muss. In Abhängigkeit von der jeweiligen Rabattstufe und der entsprechenden Rückstufung nach dem Unfall mit geliehenem Auto legt sich die Höhe des zusätzlichen Versicherungsbeitrags fest. Damit kann sich der Unfall indirekt auch auf die darauffolgenden Jahre finanziell auswirken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. 

 

Was zahlt die Kaskoversicherung bei einem Unfall mit geliehenem Auto?

Die Kaskoversicherung übernimmt entstandene Kosten am eigenen Fahrzeug. Ob allerdings Kosten nach einem Unfall mit geliehenem Auto über die Versicherung gedeckt sind hängt von dem jeweiligen Umfang der Kaskoversicherung ab. Die Teilkasko deckt beispielsweise Glasbruch, Brand, Explosion und Diebstahl ab, während die Vollkaskoversicherung bei mutwilliger Beschädigung und selbst verschuldeten Unfällen gefragt ist. Sollte ein Fahrzeughalter keine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, kann es für den Leihgebenden kostspielig werden, denn dann muss er den entstandenen Schaden nach dem Unfall komplett selbst zahlen. 

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Leihvertrag legt fest, wer zahlt

Um im Vorfeld schon festzulegen, wer für den Schaden nach einem Unfall mit geliehenem Auto aufkommt, rät die R+V Versicherung, einen Leihvertrag zwischen Fahrzeughalter und vorübergehendem Nutzer abzuschließen. So ein Leihvertrag kann Unfallschäden, aber auch Strafzettel beinhalten. Nötige Vorlagen gibt es dazu in den Online-Portalen der großen Automobilclubs. Die R+V Versicherung empfiehlt darüber hinaus, vorhandene Schäden, wie besipielsweise Kratzer und Dellen einzutragen, damit es nach der Rückgabe des geliehenen Autos keine Unklarheiten gibt. 

 

Auto verleihen: Tipps für Fahrzeughalter

Um im Nachhinein nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn ein Unfall mit verliehenem Auto entstanden ist, sollten Fahrzeughalter einiges beachten. Vor allem sollte man sicher sein, dass die Person, die sich das Fahrzeug vorübergehend ausleiht, im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Sollte der Fahrer keine Fahrerlaubnis haben, zahlt die Kaskoversicherung nicht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar die regulären Schäden, allerdings könnte sie von Fahrer und Versicherungsnehmer einen Teil zurückfordern. Daneben könnte die entsprechende Versicherung auch eine Strafanzeige stellen, da die Person ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Außerdem sollten verleihende und leihende Person vorher informieren, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist, beziehungsweise eine gültige TÜV-Plakette vorweist. Sollte jemand als alleiniger Fahrer bei seiner Kfz-Versicherung eingetragen sein, sollte diese Person ihr Auto lieber nicht verleihen. Bei einem Unfall könnte die Versicherung die Police nachträglich umstellen, wodurch zusätzliche Beiträge nachgezahlt werden müssten. Je nach Versicherung sind auch Leistungskürzungen und Vertragsstrafen möglich. 

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