Neue Lkw-Maut ab 3,5 t: Auch Wohnmobile betroffen?
Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 t
Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter über 3,5 t. Die Mehreinnahmen sollen künftig dann auch für den Schienenverkehr verwendet werden. Was bedeutet das für Wohnmobile und kleinere Transporter?
Lkw-Maut: Ab 1. Juli 2024 für Fahrzeuge über 3,5 t
Bislang waren auf Deutschlands Autobahnen und Bundesstraßen nur Lkw mit einem Gewicht von mehr als 7,5 t mautpflichtig. Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t. Die Mautpflicht gilt aber nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Ausgenommen davon bleiben weiterhin Fahrten von Handwerksbetrieben. Darunter fallen Fahrzeuge unter 7,5 t, die der Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen dienen. Allerdings müssen Handwerker:innen ihre Fahrzeuge bei Toll Collect vorab registrieren.
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Mit der Ausweitung der Maut sollen erhebliche Mehreinnahmen generiert werden, die nicht nur für die Instandhaltung und den Ausbau der Straßeninfrastruktur vorgesehen sind, sondern auch für den Schienenverkehr. Die Höhe der zusätzlichen Einnahmen ist allerdings widersprüchlich, sie bewegen sich im mehrstelligen Milliardenbereich.
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Maut-Regelung: Auch für Wohnmobile?
Wohnmobile bleiben weiterhin mautfrei, wenn diese eindeutig erkennbar sind als solche und nicht für den gewerblichen Gütertransport genutzt werden. Voraussetzung ist, dass diese mit einer dauerhaften Wohneinrichtung ausgestattet sind, worunter beispielsweise ein Bad, Betten, ein Kochbereich gehört. Tipp: Um bei Kontrollen keine Probleme zu haben, empfiehlt es sich besonders für Camper, die nach außen nicht als solche wirken oder umgebaut wurden, die Registrierung als "Sonstiges Kfz Wohnmobil" bei Toll Collect.
Höhere Lkw-Maut seit Januar 2024
Die Maut für Lkw wurde 2023 erhöht. Laut EU-Richtlinie dient die Lkw-Maut der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Die Mautsätze wurden angepasst, um "die sachgerechte Finanzierung der Bundesfernstraßen" weiterhin zu sichern, so heißt es im Änderungsentwurf. Grundlage für die Neuberechnung sei ein Wegekostengutachten für 2023 bis 2027. Die Lkw-Maut wurde jedoch nicht nur erhöht, auch die Berechnung hat sich geändert.
Sie berechnet sich aus drei Mautteilsätzen für Infrastrukturkosten, Luftverschmutzungskosten und Lärmbelastungskosten. An der Ermittlung der Infrastrukturkosten hat sich nichts geändert. Sie wird auch weiterhin nach zulässigem Gesamtgewicht und Achszahl ermittelt. Bei den Luftverschmutzungskosten wurde zur Differenzierung nach Schadstoffklassen auch eine Unterscheidung nach Gewicht und Achsen eingeführt. Die entsprechenden Maut-Gebühren sind zudem gestiegen. Der Satz für die Lärmbelastung wird nun ebenfalls nach Gewicht und Achszahl ermittelt. Die Kosten betragen zwischen 1,2 und 1,6 Cent. In Summe betragen die erwarteten durchschnittlichen Mauteinnahmen ab der Änderung pro Jahr 8,3 Mrd. Euro. Wie das Magazin für Güterverkehr transport-online.de berichtet, soll der Mehraufwand bei Toll Collect und den EEMD-Anbietern (European Electronic Toll Service) bei rund 10,1 Mio. Euro liegen.