Sicherheitsabstand: So einhalten & Strafen
Unfälle durch Sicherheitsabstand vermeiden
Wird der Sicherheitsabstand zwischen zwei Autos nicht eingehalten, kann das schnell gefährlich werden. Außerdem drohen Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot. An diesen Regeln können sich Autofahrende orientieren, um den Mindestabstand im Blick zu behalten.
Wer den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto nicht einhält, erhöht die Gefahr für einen Unfall damit erheblich. Zu dichtes Auffahren auf das vorausfahrende Auto ist eine der Hauptursachen für schwere Auffahrunfälle auf Autobahnen. Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche Regeln beim Einhalten des Sicherheitsabstands gelten, wann Verstöße mit Punkten geahndet werden und wie die Abstandsmessung funktioniert. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
So entstehen Phantomstaus (Video):
Welcher Mindestabstand gilt beim Autofahren?
Hinsichtlich des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug verlangt der Gesetzgeber, dass Autofahrende in der Regel auch dann rechtzeitig zum Stehen kommen können müssen, wenn Vorausfahrende stark bremsen. Der Bußgeldkatalog orientiert sich dabei am halben Tachowert in Metern, den man außerhalb geschlossener Ortschaften nicht unterschreiten darf. Das bedeutet konkret: Bei gefahrenen 100 km/h muss der Sicherheitsabstand mindestens 50 m betragen, fährt man 60 km/h muss man 30 m Abstand halten. In geschlossenen Ortschaften gilt ebenfalls ein Mindestabstand. Hier sollte ein Abstand von zirka drei Autolängen eingehalten werden.
Wie den Sicherheitsabstand korrekt einhalten?
Zur Einhaltung des Mindestabstands können sich Autofahrende zum Beispiel an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, da diese in der Regel 50 m voneinander entfernt sind. Eine weitere Möglichkeit bietet die Zwei-Sekunden-Regel: Hierbei fassen Autofahrer:innen ein auffälliges Landschaftsmerkmal (z.B. einen Baum oder ein Gebäude am Fahrbahnrand) oder eine Fahrbahnmarkierung in den Blick und beginnen die Sekunden zu zählen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert. Nach frühestens zwei Sekunden sollten sie dann selbst an dieser Stelle vorbeifahren, um den Sicherheitsabstand einzuhalten. Innerorts sollte man die Stelle frühestens nach einer Sekunde erreichen. Durch solche Konzentrationsübungen beim Fahren jedoch keinesfalls ablenken lassen!
Welche Strafen drohen beim zu dicht Auffahren?
Welche Strafe Autofahrenden droht, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten, hängt nicht nur vom Ausmaß der Abstandsüberschreitung, sondern immer auch von der gefahrenen Geschwindigkeit während der Abstandsmessung ab.
Abstandsverstoß unter 80 km/h
Bei einem Abstandsverstoß mit unter 80 km/h fällt es bei der Strafe nicht ins Gewicht, wie dicht man aufgefahren ist. Das Bußgeld liegt bei 25 Euro. Mit Gefährdung steigt die Strafe auf 30 Euro und bei Sachbeschädigung auf 35 Euro (alle Strafen Stand: März 2024).
Abstandsverstoß mit 80 bis 100 km/h
Wer sich dem vorausfahrenden Auto bei einer Geschwindigkeit von über 80 bis 100 km/h auf einen Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowerts annähert, wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt bestraft. Das Bußgeld steigt mit geringer werdendem Abstand: Bei 4/10 sind es 100 Euro, bei 3/10 160 Euro und bei 2/10 250 Euro. Bei Annäherung auf ein Zehntel des halben Tachowertes (das entspricht in etwa einer Autolänge), muss man mit einer Strafe in Höhe von 320 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Verkehrsregister rechnen.
Abstandsverstoß mit 100 bis 130 km/h
Bei über 100 bis 130 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachowertes bleibt es zwar bei 160 Euro Strafe, jedoch kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Das Fahrverbot steigt bei 2/10 auf zwei Monate und bei 1/10 auf drei Monate an.
Abstandsverstoß mit über 130 km/h
Und wenn Autofahrer:innen bei über 130 km/h mit einem zu geringen Abstand erwischt werden, dann bleibt es bei zwar bei der Staffelung von ein bis zwei Punkten und ein bis drei Monaten Fahrverbo,t allerdings erhöht sich das Bußgeld auf 100 bis 400 Euro – je nach Auffahrdichte.
Abstandsverstoß und zu schnell gefahren
Da bei der Abstandmessung immer auch das Tempo gemessen wird, droht im Zweifelsfall ein zusätzlicher Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Allerdings wird nur ein gefährdender Abstand auch sanktioniert. "Das ist dann nicht gegeben, wenn der Abstand nur kurzfristig und vorübergehend unterschritten wird – wenn etwa Vorausfahrende abbremsen oder einscheren und Fahrer:innen nicht die Möglichkeit haben, den angemessenen Sicherheitsabstand wieder herzustellen, zum Beispiel durch Abbremsen", informiert der ADAC.
Wie kontrolliert die Polizei den Sicherheitsabstand?
Zur Überprüfung des Sicherheitsabstands gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abstandsmessung. Bei der wohl bekanntesten Methode handelt es sich um den sogenannten Abstandsblitzer. Das hierzu am häufigsten von der Polizei verwendete Verkehrskontrollsystem (VKS) muss mindestens drei Meter über der Fahrbahn angebracht sein und wird daher häufig auf Autobahnbrücken installiert. Es besteht aus zwei Kameras, wobei eine ein Video des Verkehrsgeschehens aufzeichnet und die andere Aufnahmen vom Gesicht der fahrenden Person macht. Anschließend ermittelt eine Software anhand von zuvor gesetzten Markierungen auf der Fahrbahn und vier fixen Messpunkten Geschwindigkeit sowie Abstand der vorbeifahrenden Autos.
Ähnlich funktioniert auch die Videoabstandsmessanlage (VAMA), die ebenfalls für die Abstandsmessung ebenfalls an Brücken angebracht wird und mindestens zwei Kameras sowie Markierungen auf der Fahrbahn nutzt. Im Gegensatz zur VKS sitzen hier jedoch zwei Personen der Polizei während der Messung in einem Fahrzeug, um die Videoaufnahmen zu verfolgen und bei einem Verstoß einen Blitzer zu betätigen.
Darüber hinaus kann die Abstandsmessung auch mithilfe der ProVida-Fahrzeuge der Polizei durchgeführt werden. Die Autos sind mit Sensoren zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, der Abstand wird später von der Polizei anhand der erstellten Videoaufnahme ermittelt. Außerdem dürfen Polizist:innen den Sicherheitsabstand von Fahrzeugen auch per Augenmaß oder Dashcam-Aufnahmen schätzen. Allerdings wird bei dieser ungenaueren Methode eine gewisse Toleranz eingeräumt. Bei solchen Schätzungen, aber auch bei den Messungen schleichen sich häufig inakzeptable Fehler ein. Deshalb sind Betroffene gut beraten, mit Unterstützung von Expert:innen für Verkehrsrecht rechtzeitig Einspruch einzulegen und dann die Richtigkeit der Anschuldigung zu prüfen.