Tempolimit beachtet: Trotzdem zu schnell
Tempoverstoß trotz Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung
Urteil: Auch wenn man sich ans Tempolimit hält, kann man zu schnell unterwegs sein. Doch wie ist das möglich? Die Hintergründe hier.
Urteil: Zu schnell, trotz Beachtung des Tempolimits
Beim Autofahren muss man sich selbstverständlich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Doch nicht nur das. Auch die gegebenen Verhältnisse wie Sicht und Fahrbahnbeschaffenheit muss man beim Autofahren mit einbeziehen, sonst kann es auch zu Geldbußen und Mitschuld bei einem Unfall kommen, auch wenn man das Tempolimit nicht überschritten hat, wie ein Urteil des Amtsgerichts Rinteln in Niedersachsen (Az.: 24 OWi 52/22) zeigt. Hier ist ein Autofahrer mit 40 km/h innerorts bei erlaubten 50 km/h gegen ein parkendes Auto gefahren. Der Grund: Die Sonne stand tief und blendete den Fahrer, sodass er das andere Fahrzeug zu spät erkannt hat und es zu dem Unfall kam. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Das kann die Sonnenblende im Auto (Video):
Das Gericht urteilte, dass trotz einer Geschwindigkeit unter dem Tempolimit ein Verkehrsverstoß vorliegt, da für die herrschenden Verhältnisse, also die tief stehenden Sonne, 40 km/h trotzdem zu schnell waren. Der Mann hätte erkennen müssen, dass er noch langsamer fahren muss, da die Sichtverhältnisse schlecht waren. Er muss für den Unfall haften und wurde mit einer Geldbuße von 145 Euro bestraft. Die DAV-Verkehrsrechtler:innen weisen in dem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die allgemeine Regel, das Tempo den Sicht-, Wetter- und Straßenverhältnissen anzupassen, auch bei Sonnenblendung gilt. Und eben nicht nur bei Nebel, Schneefall oder Regen.
mit dpa