Pendlerpauschale 2022: Erhöhung vorgezogen
Höhere Pendlerpauschale rückwirkend beschlossen
Die Ampelkoalition hat im Februar 2022 auf die anhaltend hohen Spritpreise reagiert und die Erhöhung der Pendlerpauschale vorgezogen. Gegenteiliges empfiehlt das Umweltbundesamt: Um die angepeilten Klimaziele zu erreichen, müsse die Pendlerpauschale ab 2027 abgeschafft werden. Dieser Artikel wurde am 24.02.2022 aktualisiert.
Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2022: Ab wie viel km?
Im Februar 2022 hat die Ampelkoalition die für 2024 geplante Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler:innen vorgezogen. Grund sind die anhaltend hohen Spritpreise. Rückwirkend gilt seit dem 1. Januar 2022 nun eine Pauschale von 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Geplant war eine Befristung der Erhöhung bis 2026. Die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer ist im Zuge des Klimapakets bereits Ende 2019 von 30 auf 35 Cent pro Kilometer erhöht worden. Die genannte Pauschale dürfen Fernpendler:innen pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, dabei zählt die einfache Entfernung. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann eine Mobilitätsprämie in Höhe von 154,35 Euro auf das Konto überwiesen bekommen. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon
Verkehrspsychologe befürwortet Tempolimit (Video):
Umweltbundesamt will Pendlerpauschale 2027 abschaffen
Um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen, hat das Umweltbundesamt im November 2021 vorgeschlagen, die Pendlerpauschale ab 2027 abzuschaffen. Als Begründung führt die Behörde an, dass der Verkehrssektor die selbst gesetzten Ziele aus dem Klimaschutzgesetz bis 2030 deutlich verfehlen wird, wenn keine einschneidenden Maßnahmen beschlossen würden. Neben der Abschaffung der Pendlerpauschale schlägt das Umweltbundesamt auch vor, das Dieselprivileg bis 2023 abzuschaffen. Dieselkraftstoff wird in Deutschland geringer besteuert als Benzin. Zudem soll die CO2-Besteuerung weiter angehoben werden, was die Kraftstoffpreise weiter erhöhen würde. Mit den bei Autofahrer:innen unpopulären Maßnahmen wolle man dem Trend zu langen Arbeitswegen gegensteuern, die häufig auch nur mit einer Person pro Auto bewältigt werden, so die Behörde. In Härtefällen sollen Wegekosten bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Inwieweit die Pläne des Umweltbundesamts zur Abschaffung der Pendlerpauschale umgesetzt werden, hängt auch von der neuen Bundesregierung ab. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat bereits einem vom Umweltbundesamt ebenfalls angeregten generellen Tempolimit eine Absage erteilt.
Statistik: Wer von der Erhöhung der Pendlerpauschale profitiert
Von der höheren Pendlerpauschale werden voraussichtlich mehrere Millionen Steuerzahler:innen profitieren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben im Jahr 2015 rund 6,7 Millionen Bürger:innen bei ihrer Steuererklärung Arbeitswege von mehr als 20 Kilometern angegeben. 86 Prozent legten demnach mindestens eine Teilstrecke mit dem Auto zurück. Da zusammen veranlagte Ehepaare und Lebenspartnerschaften nur als ein Steuerfall registriert werden, dürfte die tatsächliche Personenzahl aber nochmals höher liegen. Aktuellere Statistiken liegen nicht vor, da laut Bundesamt für verlässliche Ergebnisse zunächst die langen Fristen zur Steuerveranlagung abgewartet werden müssen. Zusammen meldeten die Steuerpflichtigen 2015 rund 26,8 Milliarden Kilometer oberhalb der 20-Kilometergrenze an, wie das Bundesamt weiter berichtete. Wenn hier im Zuge der Erhöhung der Pendlerpauschale jeweils fünf Cent mehr abgesetzt werden könnten, sänken die zu versteuernden Einkünfte um 1,34 Milliarden Euro. Mehr zum Thema: CO2-Grenzwerte für Autos & Lkw
Kritik an der erhöhten Pendlerpauschale
Die Erhöhung der Pendlerpauschale stößt auf teils harte Kritik. Die grüne Bundestagsfraktion etwa legte eine Beispielrechnung vor, die zeigt, dass vor allem Spitzenverdiener:innen von dieser Maßnahme profitieren würden. Sie geht dabei von durchschnittlich 220 Arbeitstagen, einer Pendlerstrecke von 60 Kilometern und einem Auto, das sieben Liter auf 100 Kilometern verbraucht, aus. Dann bekämen Geringverdiener:innen mit einem Steuersatz von 15 Prozent statt 444 zukünftig 510 Euro zurück – also 66 Euro mehr als bislang. Davon müssten aber aufgrund des Anstiegs der Spritpreise von rund drei Cent pro Liter noch gut 55 Euro abgezogen werden. Am Ende stünde also ein Plus von etwas über zehn Euro. Spitzenverdiener:innen mit einem Steuersatz von 47,47 Prozent hingegen würden nach der Erhöhung der Pendlerpauschale 1614,15 statt 1404,15 Euro erstattet. Zieht man auch hier die Mehrbelastung durch höhere Benzinkosten ab, bliebe ein Plus von 153,45 Euro. Demnach fiele die Erstattung der Pendlerpauschale in zahlreichen Fällen höher aus, als die Mehrkosten für Kraftstoffe. Ein Anreiz, auf große Autos mit hohem Verbrauch zu verzichten oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, gebe die erhöhte Pendlerpauschale demnach nicht.