Dashcam: Rechtslage/kaufen
Sind Dashcams im Auto erlaubt?
Dashcam-Videoaufnahmen sind unter besimmten Voraussetzungen legal, das entschied der BGH bereits 2018. Was genau in Deutschland erlaubt ist und was man beachten muss, wenn man eine Dashcam kaufen möchte, verrät die AUTO ZEITUNG hier.
Dashcams sind kleine Kameras, die in der Windschutzscheibe des Autos befestigt werden und das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Bei einem Unfall können die Aufnahmen von großer Bedeutung sein, wenn es zum Beispiel darum geht, die eigene Unschuld zu beweisen. Bereits im Mai 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verwendung von Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zuzulassen (VI ZR 233/17). Seitdem sind Dashcams im Auto in Deutschland prinzipiell erlaubt und werden immer beliebter. Mittlerweile gibt es auf dem Markt unzählige Modelle mit unterschiedlichen Funktionen zu kaufen. Dennoch gibt es ein paar Einschränkungen beim Filmen im Straßenverkehr mit einer Dashcam. Welche das sind, wie genau die aktuelle Rechtslage in Deutschland aussieht und worauf man beim Kauf einer Dashcam achten sollte, erklärt die AUTO ZEITUNG. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Aktuelle Richtlinien zur Kennzeichen-Befestigung (Video):
Rechtslage: Sind Dashcams im Auto erlaubt?
Die Antwort auf die Frage, ob das Filmen mit einer Dashcam im Auto erlaubt ist, kann nicht mit einem klaren "ja" beantwortet werden. Zwar entschied der BGH vor einigen Jahren, dass die Videoaufnahmen der Mini-Kameras im Auto bei Unfall-Prozessen genutzt werden dürfen, in der Realität gibt es aber Einschränkungen,
DSGVO: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beinhaltet das sogenannte informationelle Selbstbestimmungsrecht. Das heißt, jede Person darf selbst entscheiden, was mit ihren Daten – also auch mit Filmaufnahmen von ihnen – geschieht. Bei einem Dashcam-Video weiß die gefilmte Person in der Regel gar nicht darüber Bescheid, dass sie gerade gefilmt wird und kann dem somit auch nicht zustimmen oder widersprechen. Entsprechend ist ein Dashcam-Video im Sinne der DSGVO illegal.
Interesse der Beweissicherung: In bestimmten Fällen, so wie im Falle der Rechtssprechung des BGH, kann die DSGVO aufgeweicht werden, da das Interesse der Beweissicherung schwerer wiegt als der Datenschutz. Dies sei aber nur bei schweren Delikten und Prozessen der Fall, wenn es beispielsweise darum geht, einen Unfall aufzuklären. Wer mit seinen Dashcam-Videos hingegen als "Hilfs-Sheriff" fungiert und andere Verkehrsteilnehmenden wegen kleinerer Vergehen (z.B. Falschparken) anschwärzt, macht sich wiederum strafbar. Das zeigt ein vor dem Amtsgericht München verhandelter Fall (Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17): Eine 52-jährige Autofahrerin hatte zwei Dashcams in ihrem Auto installiert, die aufzeichneten, als ein fremdes Fahrzeug ihren geparkten Wagen beschädigte. Sie wollte die Dashcam-Videos als Beweismittel geltend machen, bekam im Gegenzug aber ein Bußgeld von 150 Euro auferlegt. Die Begründung: Die Nutzung der Dashcam als Überwachungskamera sei nicht zulässig. Das anlasslose und fortlaufende Filmen verstieße gegen das Bundesdatenschutzgesetz und verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Dritter.
Hintergrund zum BGH-Urteil
Das Urteil des BGH über die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel gilt als Grundsatzentscheidung, die für zukünftige Rechtsstreits maßgeblich sein könnte. In den Verhandlungen ging es um einen Unfall mit einer Schadenshöhe von knapp 1300 Euro in Magdeburg. Zwei Fahrzeuge hatten sich beim Abbiegen leicht gestreift, der eine hatte seine Dashcam an der Windschutzscheibe die Zeit über in Betrieb. Da aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen weder Amts- noch Landgericht Magdeburg die Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zuließen, zog der Anwalt des Klägers vor den BGH, wo der Fall seitdem verhandelt wird. Während Verkehrsrechtler gegen die Zulassung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel sind und dies mit dem personenbezogenen Datenschutz begründen, sehen Befürworter den Vorteil, Unfälle so besser aufklären zu können. Der Verkehrsgerichtshof hingegen stimme der Verwendung als Beweismittel vor Gericht nur bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall zu und auch nur in Ausnahmefällen.
Welche Bedingungen gelten für Dashcam-Videos?
Mit einer Dashcam im Auto bewegt man sich also in einer rechtlichen Grauzone. Um sich möglichst gut abzusichern, sollte die Dashcam einige Voraussetzungen erfüllen: Da der BGH klar definiert hat, dass das "permanente, anlasslose Filmen" verboten ist, sollte die Dashcam in möglichst einminütigen Schleifen (sog. Loops) filmen. Dabei werden die einzelnen Sequenzen immer wieder überschrieben und nicht permanent gespeichert. Dauerhaft gesichert werden die Aufnahmen nur, wenn man sie manuell speichert oder die Dashcam einen Unfall erkennt und die Aufnahme so vor dem Überschreiben schützt.
Darf man Dashcam-Videos im Internet hochladen?
Solange es sich lediglich um eine Landschaftsaufnahme und weder fremde Personen noch Fahrzeuge auf den Aufnahmen zu sehen sind, spricht nichts dagegen, das Dashcam-Video hochzuladen. Sind jedoch Personen, Kfz-Kennzeichen oder andere geschützte Daten im Sinne der DSGVO zu sehen, müssen diese unkenntlich gemacht werden. Andernfalls macht man sich strafbar.
Dashcam- kaufen: Worauf muss man achten?
Loop-Modus, Notfall-Aufnahme & Co.: Um in Deutschland rechtlich möglichst legal unterwegs zu sein, benötigt die Dashcam einen sogenannten Loop-Modus. Sie sollte nicht länger als in einminütigen Sequenzen filmen und ungesperrte Aufnahmen überschreiben. Um Aufnahmen im Notfall zu sichern, benötigt die Dashcam einen G-Sensor. Dieser erkennt Unfälle und löst automatisch eine Sicherung der aktuellen Aufnahme aus – diese wird dann nicht überschrieben. Außerdem sollte es die Möglichkeit geben, Aufnahmen per Knopfdruck zu sperren, falls der G-Sensor einmal nicht auslöst. Um das Video vor Gericht noch belastbarer zu machen, ist eine GPS-Antenne sinnvoll. So kann das Video mit einem Aufnahmestempel (Zeitpunkt, GPS-Daten) versehen werden.
Auflösung & Bildrate: Eine möglichst hohe Auflösung (mindestens Full-HD) und eine hohe Bildrate (mindestens 30, besser 60 Bilder/Sekunde) sorgen dafür, dass auch kleine Details auf den Aufnahmen gut zu erkennen sind. Im Ernstfall kann das bei der Aufklärung eines Unfalls entscheidend sein. Ebenfalls wichtig: der Aufnahmewinkel der Kamera. Je weiter der Winkel, desto mehr erfasst die Kamera auch am Fahrbahnrand. Bei Kameras mit einem sehr weiten Aufnahmewinkel sollte man jedoch genauer hinsehen: Eventuell werden die Aufnahmen an den Rändern verzerrt. Ideal sind Winkel zwischen 140 und 180 Grad.
Extras: Viele Dashcams bieten eine Überwachung auch bei stehendem Fahrzeug, einen sogenannten Parkmodus. Dabei wird die Kamera über den G-Sensor aktiviert (z.B. bei einem Parkrempler) und die Aufnahme automatisch gesperrt. Dabei ist es jedoch möglich, dass die Aufnahme vor Gericht als Beweismittel nicht zugelassen wird, da die Dashcam wie eine Überwachungskamera genutzt wird, auch wenn sie nur anlassbezogen filmt. Daher sollte man von so einer Funktion eher absehen. Ansonsten gibt es viele weitere Funktionen wie zum Beispiel Apps oder Sprachsteuerung. Manche Dashcams bieten darüber hinaus Assistenzfunktionen und warnen beispielsweise, wenn man die Fahrspur verlässt oder zu dicht auffährt. Dabei muss man natürlich selbst entscheiden, welche Zusatzfunktionen wirklich etwas bringen.
Dashcam kaufen: Preis-Leistungs-Sieger
Was kostet eine Dashcam?
Dashcams gibt es in allen Preisklassen, angefangen beim Billigheimer für 25 Euro bis hin zum Alleskönner für knapp 300 Euro. Bei den Billigheimern gilt die Devise: Finger weg. Häufig sind die Aufnahmen kaum zu gebrauchen. Wer eine solide Dashcam sucht, muss aber nicht in die obere Preisklasse schielen. Gute Modelle gibt es bereits im Rahmen um 70 bis 80 Euro. Dafür gibt es in der Regel eine gute Auflösung und alle benötigten Funktionen ohne weiteren Schnickschnack. Wer Wert auf besondere Extras oder ein besonderes Design legt, muss allerdings etwas mehr Geld einplanen.