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VW-Diesel: Urteile & Schadensersatz

Schadensersatz trotz Verjährung

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. VW-Diesel: Übersicht der BGH-Urteile bei Spezialfällen
  2. 2021: BGH-Urteil zur Auto-Abgabe
  3. 2020: BGH-Urteil zu Vielfahrer:innen
  4. BGH-Urteile zum VW-Schadensersatz für Diesel-Käufer:innen
  5. 2019: Vergleich bei Musterfeststellungsklage kommt doch noch zustande
  6. 2018: Musterfeststellungsklage in erstmaliger Anwendung im Abgasskandal
  7. Musterverfahren von VW-Investor:innen fortgesetzt
  8. Kritik am Sammelklage-Gesetz

Das Oberlandesgericht Dresden spricht Geschädigten des Dieselskandals auch nach der Verjährung einen Schadensersatz zu. Zudem kann auch der Händler wegen Sachmangel belangt werden. Außerdem hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Auch wer vor Gericht geht, kann sein Auto behalten. Dieser Artikel wurde am 22.02.2022 aktualisiert!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Kläger:innen im Dieselskandal Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen. Ist dieser nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach üblicherweise drei Jahren verjährt, so können Betroffene trotzdem Schadensersatz bekommen. Denn nach § 852 BGB besteht der Anspruch auf die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung trotz Verjährung noch zehn Jahre lang, wenn "der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt" hat. Das Oberlandesgericht Dresden hat das mit seinem Urteil vom 7. Januar 2022 (Az.: 9a U 2291/20) entschieden. Zudem kann nach dem Revisionsurteil des Oberlandesgericht Köln vom 18.08.2021 (Az.: 11 U 138/19 zu Landgericht Aachen, Az.: 12 O 344/18) auch der Händler belangt werden, denn die Manipulation am Fahrzeug stellt nach § 434 BGB einen Sachmangel am Fahrzeug dar. Doch es gibt viele Fragen zu Spezialfällen und individuellen Situationen der Auto-Käufer:innen. Einige Spezialfragen sind bereits geklärt. Die AUTO ZEITUNG gibt eine Übersicht. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon

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VW-Diesel: Übersicht der BGH-Urteile bei Spezialfällen

Bei Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals:

Wer enin Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft hat, geht leer aus. Eine Arglosigkeit, die VW hätte ausnutzen können, ist hier nicht mehr gegeben. Das gilt auch für Audi, Skoda und Seat.

Bei Ratenkauf:

Extrakosten für eine Ratenfinanzierung wie Darlehenszinsen gehören zum Schadensersatz dazu. Die Entschädigung von VW muss getäuschten Kund:innen grundsätzlich so stellen, als hätte kein Autokauf stattgefunden.

Bei Leasing:

Wer sein geleastes Auto uneingeschränkt nutzen konnte, bekommt nicht die geleisteten Raten zurück. Das gilt zumindest dann, wenn keine anschließende Übernahme des Autos vereinbart wurde.

Bei durchgeführtem Software-Update:

Es handelt sich beim verpflichtenden Software-Update, mit dem die Betrugssoftware deaktiviert wurde, nicht um eine neue, unzulässige Abschalteinrichtung. Deswegen steht hier kein Schadensersatz zu.

Bei Vielfahrer:innen:

Ist die geschätzte Laufleistung des Autos voll ausgeschöpft, ist der finanzielle Schaden der Betrugssoftware durch die Nutzung des Fahrzeugs vollständig ausgeglichen. Vom Schadensersatz bleibt also nichts übrig.

Bei Behalten des Autos:

Wollen Kläger:innen ihr Auto behalten, haben sie Anspruch auf einen Ausgleich des Minderwerts. Dieser berechnet sich daraus, welcher Betrag aus heutiger Sicht beim Autokauf zu viel bezahlt wurde. Die Vor- und Nachteile durch das Software-Update werden mit einberechnet. Dieser Art der Entschädigung heißt "Kleiner Schadensersatz".

Bei Weiterverkauf:

Ist das Auto bereits weiterverkauft, bleibt der Schadensersatz-Anspruch bestehen und der Erlös sowie gefahrene Kilometer werden vom Kaufpreis abgezogen. Eine sogenannte Wechselprämie vom Autohändler darf ohne Abzüge behalten werden.

Bei Zinsfragen:

VW muss keine Deliktzinsen zahlen, also den Kläger:innen den Kaufpreis nicht rückwirkend verzinsen. Die Kund:innen hätten für ihr Geld ein voll nutzbares Auto bekommen, so der BGH.

Bei Verjährung:

Nach drei Jahren sind die Ansprüche verjährt. Wer unzweifelhaft 2015 vom Dieselskandal wusste und erst 2019 oder später Klage eingereicht hat, geht leer aus. Die breite Medienberichterstattung reicht aber nicht aus, um Kläger:innen seitens des Gerichts zu unterstellen, vom Dieselskandal gewusst zu haben.

Bei Konzernmarken:

Klagen gegen den Mutterkonzern VW sind erfolgversprechender als Klagen gegen eine Tochtermarke wie Audi. Hier bräuchte es Anhaltspunkte für eine Beteiligung an dem Abgasbetrug.

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2021: BGH-Urteil zur Auto-Abgabe

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Juli 2021 (Az. VI ZR 40/20) entschieden, dass Autofahrer:innen, die vom Dieselskandal betroffen sind und Entschädigung verlangen, nicht auf das Angebot von VW eingehen müssen, um ihr Auto behalten zu dürfen. Wie im August 2021 bekannt wurde, können Kläger:innen auch einen sogenannten "kleinen Schadensersatz" einklagen. Hierbei darf der:die Geschädigte das Auto behalten und der Minderwert ist auszugleichen, so das Urteil aus Karlsruhe. Die Höhe des Schadensersatzes wird im Einzelfall bestimmt und ist abhängig davon, wieviel aus heutiger Sicht zu viel beim Kauf des manipulierten Wagens ausgegeben wurde. Auch die Vor- und Nachteile durch eine etwaige Entfernung der manipulierten Abgastechnik durch ein Software-Update ist dabei einzuberechnen. Mögliche andere Schäden, die durch die illegale Abgastechnik entstanden sein könnten, sind laut dem BGH in der Berechnung bereits "eingepreist" und werden nicht gesondert berücksichtigt.

 

2020: BGH-Urteil zu Vielfahrer:innen

Im VW-Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Urteile gefällt und damit umstrittene Fragen im Abgasskandal beantwortet. Zum einen steht seit dem 30. Juli 2020 fest: Der Volkswagen-Konzern muss getäuschten Diesel-Käufer:innen zwar Schadensersatz, aber keine sogenannten Deliktzinsen zahlen. Außerdem entschieden die Richter:innen, dass Vielfahrer:innen unter Umständen leer ausgehen: Es könne vorkommen, dass vom zu erstattenden Kaufpreis nach Anrechnung der zurückgelegten Kilometer nichts mehr übrig bleibt. Die wichtigste Entscheidung aber ist wohl die, dass Diesel-Kläger:innen, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, kein Schadensersatz von VW zusteht. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, urteilte der BGH. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufer:innen sei damit nicht mehr feststellbar. Vor Bekanntwerden des Skandals sieht die Sache anders aus. Für diese Zeit hat der BGH in seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai 2020 festgestellt, dass der Konzern seine Kund:innen bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Und Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt. Damit sind rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem:jeder Kläger:in eine individuelle Summe anbieten. Wer sich darauf einlässt, soll sein Auto behalten dürfen.

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BGH-Urteile zum VW-Schadensersatz für Diesel-Käufer:innen

Musterfeststellungsklage gegen VW: Nachdem Volkswagen die Gespräche über einen Vergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am 14. Februar 2020 noch für gescheitert erklärt hatte, gibt es zwei Wochen später doch eine Einigung. Beide Seiten einigten sich bei ihren Güteverhandlungen am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig auf eine "umfassende Vereinbarung", wie das Gericht am 28. Februar 2020 mitteilte. VW und vzbv hatten "auf Anraten des Gerichts" mehrere Tage lang unter der Vermittlung des Braunschweiger OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel nach einer Lösung gesucht, nachdem es zuvor Streit und harsche gegenseitige Vorwürfe gegeben hatte. Scheibel moderierte die Gespräche daraufhin als eine Art Schlichter. Mit Erfolg: Die VW-Dieselkund:innen aus der Musterfeststellungsklage sollen nun also doch ein Entschädigungspaket erhalten. Je nach Modell und Alter ihres Autos sind zwischen 1350 und 6257 Euro vorgesehen. Die Summen gelten nicht nur für die Kernmarke VW, sondern auch für Audi, Skoda, Seat und leichte VW-Nutzfahrzeuge mit dem fraglichen EA189-Motor. Durchschnittlich sollten rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden, teilte der Verbraucherschutz mit. Rund 260.000 Geschädigte sollen nun ein entsprechendes Angebot erhalten. Dann können sie selbst bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie dieses annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten. Für die Entschädigungen plant Volkswagen eigenen Angaben zufolge eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Millionen Euro ein. Außerdem trägt der Konzern vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die Rechtsberatung der Dieselfahrer:innen. Unabhängige Wirtschaftsprüfende sollen die Umsetzung stichprobenartig prüfen. Darüber hinaus soll eine Ombudsstelle für mögliche Streitfragen eingerichtet werden. VW-Dieselbesitzer:innen, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten, werden kein Vergleichsangebot erhalten.

 

2019: Vergleich bei Musterfeststellungsklage kommt doch noch zustande

Der Mammutprozess zwischen klagenden Kund:innen und dem Volkswagen-Konzern hat am 30. September 2019 – also gut vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals – vor dem Oberlandesgericht Braunschweig begonnen. Dabei wurde das neue Instrument der Musterfeststellungsklage angewandt: In diesem Fall ziehen Verbraucherschützende stellvertretend für einzelne betroffene Dieselfahrer:innen vor Gericht. Sie sind der Meinung, dass VW seine Kund:innen mit der Manipulation der Abgasreinigung vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Konkret tritt der Bundesverband der Verbraucherzentralen als Musterkläger auf und trägt auch das Prozesskosten-Risiko. Rund 440.000 Dieselkund:innen hatten sich der Musterklage angeschlossen. Die erste mündliche Verhandlung in dem Verfahren wurde von Richter:innen wegen des erwarteten großen Andrangs in die Braunschweiger Stadthalle verlegt. Zu Beginn betonte der Vorsitzende Richter Michael Neef, man werde frühere Entscheidungen anderer Gerichte "sorgfältig prüfen". Er nannte dabei zwei "zentrale Fragen", die die Kammer zu bewerten habe. Gegen mögliche Ansprüche von VW-Dieselkund:innen könnte etwa sprechen, dass ein Schaden durch manipulierte Abgaswerte nicht "zutreffend vermittelt" worden sei. Ob also die Abgas-Software oder erst die anschließenden Diesel-Fahrverbote einen Schaden hervorgerufen hätten, sei noch nicht geklärt. Außerdem müsse man erörtern, ob allein durch die drohende Stilllegung eines Dieselautos schon eine "Vermögensgefährdung" eingetreten sei. Klagende VW-Kund:innen müssten sich zudem darauf einstellen, im Erfolgsfall eine Entschädigung mit der bisherigen Nutzung des Autos verrechnen zu müssen. Die Anwält:innen wollen – wenn nötig – bis zum Bundesgerichtshof gehen. Das Verfahren dürfte nach Einschätzung von Volkswagen einschließlich einer möglichen Überweisung zum BGH nach Karlsruhe mindestens vier Jahre dauern. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geht es erst einmal darum, ob VW unrechtmäßig gehandelt hat. Individuelle Ansprüche müssten die Kund:innen dann mit dem Musterurteil in der Tasche in eigenen Verfahren durchsetzen. Mehr zum Thema: Klageregister des Bundesamts für Justiz (Homepage)

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2018: Musterfeststellungsklage in erstmaliger Anwendung im Abgasskandal

Nachdem der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage gegen VW durchgewinkt hat, informierte am 1. November 2018 die eigens hierfür gegründete Russ Ligitation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dass die entsprechende Klage gegen den Autobauer beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht worden sei. Am 26. November 2018 wurde hierzu das sogenannte Klageregister beim Bundesamt für Justiz (Bonn) eröffnet. Eintragen konnten sich alle Dieselfahrer:innen (übrigens kostenfrei), deren Fahrzeuge von dem VW-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht Einzelklage eingereicht haben. Die im Allgemeinen auch Sammelklage genannte Rechtsform findet zum ersten Mal im Abgasskandal Anwendung: Es geht um die Entschädigung der Besitzer:innen von VW-Diesel-Autos mit manipulierter Abgas-Steuerung. Mit der Sammelklage sollen Verbraucher:innen eine größere Chance bekommen, ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen große Unternehmen wie VW durchsetzen zu können. Als Gesellschafter treten die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer auf, die vom Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) aufgrund ihrer Erfahrung im Abgasskandal auserwählt wurden. Kläger sind der vzbv und der ADAC. Voraussetzung für die Musterfeststellungsklage gegen VW und alle andere Unternehmen ist, dass eine bestimmte Anzahl an Menschen betroffen ist. Damit die Ansprüche der betroffenen VW-Fahrer:innen nicht verjähren, mussten sich diese bis zum 31. Dezember 2018 in das Klageregister eintragen. Davon hatten bis zum Ende des Jahres 2018 über 300.000 VW-Diesel-Besitzer:innen Gebrauch gemacht.

 

Musterverfahren von VW-Investor:innen fortgesetzt

Nach einer zweimonatigen Unterbrechung ging am Montag, 26. November 2018, auch das Musterverfahren von VW-Investoren weiter. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Braunschweig, die aufgrund der vielen Teilnehmenden in der Stadthalle stattfindet, wird über die Berechnung möglicher Schadensersatzes für die Anleger:innen verhandelt. Hintergrund ist der Verlust der VW-Vorzugsaktie, die mit Bekanntwerden der Abgas-Affäre teilweise die Hälfte ihres Wertes einbüßen musste. Entscheidend bei der Verhandlung ist die Feststellung, ob Volkswagen die Märkte zeitig über die über Affäre der manipulierten Dieselmotoren informierte. Die Kläger:innen machen gegenüber VW Schadensersatz in Höhe von insgesamt neun Milliarden Euro geltend. Der Streitwert vor dem OLG Braunschweig beläuft sich auf 4,3 Milliarden Euro, da ein Teil der Musterfeststellungklage noch beim LG Braunschweig liegt.

 

Kritik am Sammelklage-Gesetz

Das Gesetz zur Sammelklage trat am 1. November 2018 in Kraft, doch hagelte es Kritik für die Musterfeststellungsklage. Medienberichten zufolge bezeichnen Anwält:innen und Expert:innen die Musterfeststellungsklage gegen VW als Täuschung des:der Verbraucher:in. Grund: Die Musterfeststellungsklage solle vor allem die Industrie vor dem:der Verbraucher:in schützen und nicht umgekehrt, heißt es. Der neue Gesetzesentwurf verkompliziere den Prozess zur Durchsetzung von Verbraucherrechten nur. Die Kritik bezieht sich dabei auf das Zwei-Stufen-System: In dem ersten Prozess werden nur bestimmte Vorfragen als Sammelklage geklärt. In einem zweiten Schritt wird aber eine Einzelklage notwendig, wenn Geschädigte einen individuellen Schadensersatzanspruch gegen VW geltend machen wollen. Die Musterfeststellungsklagen, die nun beispielsweise auch gegen VW möglich ist, verzögere lediglich das Verfahren.

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