Kfz-Versicherung zahlt nicht: Was ist zu tun?

Immer häufiger klagen Kunden:innen nach einem Unfall, dass ihre Kfz-Versicherungen nicht zahlt oder die Regulierung durch lange Wartezeiten verzögert wird. Was kann man in so einer Situation tun? Die AUTO ZEITUNG gibt Tipps!

Unfall mit zwei Fahrzeugen auf einer Straße. Ein Polizeifahrzeug steht im Hintergrund.
Kfz-Versicherung zahlt nicht Schwerer Schaden oder teure Fahrzeuge? Besonders bei hohen Summen prüft die Kfz-Versicherung die Faktenlage intensiv. Foto: Imago
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Ein Verkehrsunfall ist immer schlimm, doch wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt, kann das schnell zum finanziellen Fiasko werden. Die Regulierung von Haftpflichtschäden kann dabei zu einer richtigen Herausforderung werden. Oftmals werden die verlängerten Bearbeitungszeiten als Verzögerungstaktik wahrgenommen. Doch was kann man tun, wenn die eigene oder die gegnerische Versicherung nicht zahlt?
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Die Regionalklassen im Video erklärt:

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Kfz-Versicherung stellt sich quer: Tipps für Autofahrende

Autofahrende sollten sich vor Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrags gut über die einzelnen Leistungen verschiedener Anbieter informieren. Neben Preisen und Leistungen empfiehlt es sich auch, auf die Zahlungsmoral zu achten. Da können Kundenmeinungen weiterhelfen. So lässt sich herausfinden, ob das günstigste Angebot unter Umständen auch einen Haken hat. Außerdem sollten Versicherungsnehmende vor allem bei einem schwerwiegenden Schadenfall direkt den Rechtsbeistand konsultieren und die Regulierung in fachkundige Hände geben. Profis kennen das Vorgehen und die Abläufe mit den Versicherungen und können beratend zur Seite stehen. Rechtsschutzversicherte (Verkehrsrechtsschutz) brauchen auch keine Bedenken aufgrund hoher Kosten zu haben, denn die Anwaltsrechnung wird übernommen. Und: Als eindeutig geschädigte Seite muss die gegnerische Kfz-Versicherung für die Anwaltskosten aufkommen.

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Die Versicherung hat nicht immer recht

Wenn die Versicherung den Schaden mit dem Argument nicht übernehmen will, dass dieser nicht im Versicherungsumfang inkludiert und damit im Schadensfall nicht versichert sei, lohnt sich stets ein prüfender Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen. Denn mitunter kann sich der Leistungsumfang auch ändern.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Die Versicherung muss nicht für einen Schaden aufkommen, wenn sich Versicherte grob fahrlässig verhalten haben. In diesem Fall muss man mit einer Leistungsverweigerung der Versicherung rechnen. Ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss jedoch geprüft werden. Denn auch hier wird es kompliziert: Nicht jedes fahrlässige Verhalten ist auch grob fahrlässig und führt zum Leistungsausschluss.

Doch was ist unter einer groben Fahrlässigkeit zu verstehen? Wenn Versicherte die "Sorgfaltspflicht in außergewöhnlich hohem Maß verletzt haben", gilt dies grundsätzlich als grobe Fahrlässigkeit. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Fahrende unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen. Auch zahlen Versicherungen nicht, wenn es nicht ausreichend Beweise gibt und das gilt auch, wenn der Schaden vor Vertragsabschluss passiert ist.

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Sollte die gegnerische Versicherung nach einem Autounfall nicht zahlen wollen, mit der Begründung, dass unter anderem Geschädigte sich falsch verhalten haben, sollte man dies nicht ignorieren. Hier lohnt es sich mitunter, rechtliche Unterstützung einzuholen.

Schadenersatz nachträglich einklagen?

Für ein paar hundert Euro lohnt sich ein Gerichtsverfahren unter Umständen nicht. Der Streitwert sollte deutlich über den Gerichtskosten liegen. Riskiert die Versicherung dann doch eine Klage, sollte man aufpassen, nicht um den Schadenersatz betrogen zu werden. Die meisten Versicherungsnehmenden reagieren zurückhaltend, wenn es um ein Gerichtsverfahren geht. Hier lohnt es sich, die Abrechnung und Gutachten des Schadens zu prüfen. Wird eine starke Abweichung der Schadenssumme und des vermuteten Betrags erkannt, sollte man ein weiteres unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. In jedem Fall lohnt es sich, einen Rechtsbeistand einzuschalten. Beim Schadenersatz gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt ab dem ersten Januar des folgenden Kalenderjahres.