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VW-Diesel-Stilllegung: TDI in München betroffen Erster Diesel in München stillgelegt

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Stilllegung VW-Diesel: Erster TDI in München betroffen
  2. Diesel-Stillegung: DUH-Klage gescheitert
  3. Stilllegung betrifft VW Golf, VW Passat & Audi A4
  4. KBA legt VW-Diesel ab 28. August 2017 still
  5. Stilllegung: Wie können Kunden sich wehren?
  6. Verfällt der Anspruch auf Schadenersatz?

VW-Diesel-Stilllegung: In München wurde der erste TDI mit manipulierter Abgas-Software wegen fehlender Umrüstung stillgelegt. 40 weitere VW- und Audi-Fahrer sind betroffen. Und: Wie sich die Besitzer wehren können und was mit den Schadensersatzansprüchen passiert.

Die Polizei in München hat zum ersten Mal ein Dieselfahrzeug mit manipulierter Abgas-Software stillgelegt. Betroffen ist ein 1,2-Liter-TDI, an dem trotz mehrfacher Aufforderung zum Software-Update keine Umrüstung durchgeführt worden ist. Berichten zufolge hat die zuständige Zulassungsstelle der bayrischen Hauptstadt eine Diesel-Stilllegung bei insgesamt 41 VW- und Audi-Modellen angeordnet. Die Zwangs-Stilllegung treffe jene Fahrzeughalter, die 18 Monate nach Freigabe der Nachrüstung durch das KBA nicht an der Rückrufaktion der Hersteller teilgenommen haben – trotz mehrfacher Aufforderung. Bei den Stilllegungen geht es um TDI-Motoren der Reihe "EA 189" des Volkswagen-Konzerns mit 1,2 bis zwei Litern Hubraum der Baujahre 2009 bis 2014, die mit verbotener Manipulations-Software ausgestattet sind. Allerdings erhalten die Fahrzeughalter teilweise noch eine letzte Gnadenfrist, bevor ihnen eine finale Stilllegung droht. 

Debatte um blaue Plakette im Video:

 
 

Stilllegung VW-Diesel: Erster TDI in München betroffen

Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am Mittwoch, 24. Januar 2018, als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17). Das Klagerecht von Umweltverbänden betreffe nur ortsfeste Anlagen, keine bereits genehmigten Produkte, hatten die Anwälte des beigeladenen VW-Konzerns argumentiert. Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen. Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

 

Diesel-Stillegung: DUH-Klage gescheitert

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angekündigt hatte, den nicht umgerüsteten Skandal-Dieseln die Betriebserlaubnis zu entziehen, sind bis Ende 2017 bereits die ersten und vollumfassenden Stilllegungen erfolgt. Im besonderen Fokus der Behörden stehen der VW Amarok, der VW Golf, der Audi A4 und der VW Passat. Hier sollen zusammen gut 200.000 Fahrzeuge nicht wie gefordert durch ihre Besitzer zum Software-Update vorgeführt worden sein. Zuerst getroffen hatte es einen Amarok-Fahrer aus Bochum, der seinen 3,0-Liter-TDI mit 163 PS nicht umrüsten lassen wollte. Wie Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR am Freitag im Dezember 2017 berichteten, sind in zehn Fällen Stilllegungsverfügungen für manipulierte Dieselautos erlassen worden. Insgesamt seien rund 90 Autobesitzer aufgefordert worden, ihre Fahrzeuge binnen vier Wochen umrüsten zu lassen. Sonst drohe ihnen ebenfalls die Stilllegung. Dem Bericht zufolge verfahren die Behörden hier aber teilweise unterschiedlich. Einige zeigen sich demnach kulanter, andere würden deutlich schneller durchgreifen. Mitte Oktober 2017 hatte auch schon der Kreis Euskirchen einem Fahrer eines VW Amarok untersagt, das Fahrzeug ohne Software-Update weiter im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Der Fahrzeughalter schaltete jedoch eine Rechtsanwaltsgesellschaft ein, die kurz darauf mit Erfolg die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragte und obendrein Klage am Verwaltungsgericht Aachen einreichte. Der Grund: Der Halter befindet sich aktuell noch in einem Rechtsstreit mit VW, das Software-Update würde den Amarok als Beweismittel unbrauchbar machen.

 

Stilllegung betrifft VW Golf, VW Passat & Audi A4

Mitte August 2017 hatte das KBA gewarnt, dass bei einigen VW-Dieseln die Betriebserlaubnis ab dem 28. August 2017 erlöschen könnte. Ab diesem Tag, so kündigte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einem Schreiben an die Fahrzeugbesitzer an, werden alle Fahrzeugdaten der nicht nachgebesserten Skandal-Diesel der Marken VW, Audi, Skoda und Seat an die Zulassungsstellen übermittelt. Die Zulassungsbehörden werden dann das Fahrzeug gemäß § 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung stilllegen. VW-Kunden haben nach der Benachrichtigung über die Umrüstung 18 Monate Zeit, um ihren Pkw nachbessern zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist soll die Stilllegung erfolgen. Dabei droht den Besitzern nicht nur der Entzug der Zulassung, sondern auch noch weitere Kosten. Auf die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges werden Gebühren von etwa 50 Euro erhoben. Alle Besitzer eines Diesel-Pkws, die ihren Diesel bisher nicht umgerüstet haben, sollten sich daher sputen und an der Rückrufaktion ihres Herstellers teilnehmen. Für die Besitzer der nachbesserungsbedürftigen Autos bedeutet diese Maßnahme, dass sie auf jeden Fall gezwungen sind, ihr Fahrzeug nachzurüsten, sofern sie keine Stilllegung riskieren wollen. Gebrauchtwagenkäufer sollten ebenfalls sehr aufmerksam sein und sich absichern, dass die Nachrüstung bei ihrem Auto erfolgt ist. Laut Volkswagen wurden von rund 2,8 Millionen betroffenen Fahrzeugen in Deutschland bereits 1,82 Millionen mit dem Software-Update ausgestattet.

 

KBA legt VW-Diesel ab 28. August 2017 still

Möglicherweise ist die Maßnahme des KBA eine Reaktion auf eine Forderung der EU-Kommission: Denn die Stilllegung nicht umgerüsteter Skandal-Diesel brachte EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska bereits im Juli 2017 ins Gespräch: Sie wollte erwirken, dass alle vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuge noch bis 2018 stillgelegt werden. Europaweit wären Millionen von Autos von dieser Maßnahme betroffen. Der einzige Ausweg, um der Stillegung zu entgehen, sollte die Nachrüstung des Diesels noch vor Ablauf des Jahres sein. Bisher hatten sich auch Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe für eine Stillegung betroffener Diesel eingesetzt. Die Klagen kamen aber noch zu keinem Ergebnis. Ein Fahrverbot für Diesel-Pkw findet die EU-Kommissarin jedoch aufgrund der Gefahr eines "rasant kollabierenden Diesel-Markts" nicht zielführend.

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Stilllegung: Wie können Kunden sich wehren?

Viele vom Diesel-Skandal betroffene Kunden möchten ihr Auto nicht umrüsten lassen, da ihre Angst vor technischen Problemen oder erheblichem Mehrverbrauch zu groß ist. Daher fragen sich jetzt viele, wie sie sich gegen die drohende Stilllegung wehren können. Klar ist: Lässt ein Kunde sein Fahrzeug nicht in der angegebenen Frist umrüsten, droht die Stilllegung durch das KBA. "Sobald die Kunden die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anhören", erklärt Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC. Verweigert der Halter danach weiterhin die Umrüstung, wird durch das KBA die Stilllegung veranlasst. Die einzige Möglichkeit für die Verbraucher sich gegen die Stilllegung zu wehren ist, in dem sich mit einem Widerspruchsverfahren beziehungsweise einer Anfechtungsklage dagegen vorgehen. Das Verwaltungsgericht klärt dann, ob die Maßnahmen rechtmäßig sind. Wenn ein Kunde nach der Umrüstung Nachteile feststellt, sind diese mit der Vertragswerkstatt zu klären. VW habe laut Schäpe seine Händler verpflichtet, solchen Beschwerden nachzugehen und diese weiter zu melden.

 

Verfällt der Anspruch auf Schadenersatz?

Wie die Sorge um negative Folgen durch die Nachbesserung ist auch die Sorge verbreitet, dass der Anspruch auf Schadenersatz erlischt. "Unserer Auffassung nach ist dies nicht der Fall", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. Der Anspruch gegen den Hersteller richte sich vor allem nach dem Zeitpunkt des Neukaufs. Dies sei ausschlaggebend, wenn argumentiert werde, damals zu viel für ein manipuliertes Auto gezahlt zu haben. "Wenn auf Rückgabe des Kfz an den Hersteller geklagt wird, ist eine nun erfolgende Nachrüstung unbeachtlich", erklärt Schäpe.

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