Autofahren mit Promille: So gefährlich ist Glühwein
Nach wie viel Glühwein darf man nicht mehr Auto fahren?
Der Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt birgt eine oft unterschätzte Gefahr: Schon eine einzige Tasse kann den Alkoholwert auf kritische 0,3 Promille steigen lassen und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot sowie hohe Strafen nach sich ziehen. Alle Infos zum Bußgeld!
Fahrverbot wegen Glühwein: So hoch ist die Strafe
Autofahren und Alkohol sind keine gute Kombination. Bereits eine Tasse Glühwein – ob weiß oder rot – kann riskant sein. Der TÜV Thüringen warnt, dass der Blutalkoholwert (abhängig von Faktoren wie Körpergewicht, Alter, Größe, Geschlecht und dem Alkoholgehalt des Getränks) schnell den kritischen Wert von 0,3 Promille überschreiten kann. In diesem Fall drohen Strafen, falls es zu einem Unfall oder auffälligem Verhalten im Straßenverkehr kommt. Ab einem Wert von 0,5 Promille müssen Ersttäter:innen mit einem einmonatigen Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen (Stand: Dezember 2024).
Als Straßenverkehrsgefährdung gilt gewöhnlich ein Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille, die sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit". In dem Fall spielt es keine Rolle, ob die Person am Steuer noch als fahrtüchtig eingeschätzt wird oder nicht. Wer mindestens 1,1 Promille bei einer Kontrolle aufweist, macht sich strafbar. Doch, Vorsicht! Auch weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut kann mit einem Führerscheinentzug bestraft werden (wer jetzt seinen Führerschein umtaushen muss, hier). Wenn die Polizei die Fahrweise als unsicher einschätzt, genügen schon 0,3 Promille für den vorübergehenden Einzug des Führerscheins, eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe. Fahranfänger:innen in der Probezeit dürfen die Null-Promillegrenze nicht überschreiten. Sie müssen auch bei weniger als 0,3 Promille mit 250 Euro Strafe und einem Punkt rechnen.
Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Alkohol am Steuer - Konsequenzen (Video):
Autofahren ist schon nach einer Tasse Glühwein gefährlich
Wer also mit dem Auto zum Weihnachtsmarkt fahren möchte, sollte den Glühwein-Genuss verschieben und lieber zum alkoholfreien Kinderpunsch greifen. Denn: Glühwein verliert erst bei 78 °C seine alkoholische Wirkung, so der TÜV. Eine Temperatur, die von den meisten Durchlauferhitzern aber nicht erreicht werde. Daher wirkt sich der Alkohol im Glühwein schon bei relativ kleinen Mengen deutlich auf die Fahrtüchtigkeit aus.
Und wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitteilt, werden warme Getränke besonders schnell vom Körper aufgenommen. So gelangt auch der Alkohol im Glühwein schneller ins Blut als bei kalten Getränken. Noch verstärkt wird dieser Effekt durch den hohen Zuckergehalt des heißen Weins, denn auch der Süßstoff trägt zum schnellen Übergang in die Blutbahn bei. Durchschnittlich hat Glühwein einen Alkoholgehalt zwischen neun und zehn Volumenprozent (Vol.-%). Gesetzlich vorgegeben ist in Deutschland, dass Glühwein mindestens sieben und maximal 14,5 Vol.-% Alkohol enthalten darf, ansonsten darf man diesen nicht Glühwein nennen.
Wie viel Promille hat man nach einem Glühwein?
Die Frage, wie viel Promille eine Person nach dem Genuss einer Tasse Glühwein hat, lässt sich nicht pauschal beantworten, da zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem:
Alter
Körpergewicht
Geschlecht
Gewicht
Nahrungsaufnahme während des Alkoholgenusses
Neben den Eigenschaften der trinkenden Person sind also die Zusammensetzung des Glühweins, insbesondere der Alkoholgehalt, sowie die Frage, ob und wie viel man zuvor gegessen hat, sind entscheidend. Darüber hinaus hängt die Verkehrstauglichkeit stark davon ab, wie schnell und in welchem Ausmaß der Alkohol im Körper wirkt. Jede Person reagiert individuell auf Alkohol, weshalb es ratsam ist, nach dem Konsum von Glühwein grundsätzlich nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen.
Kein Glühwein für Taxifahrer:innen
Auf Glühwein, Feuerzangenbowle oder Kakao mit Schuss komplett verzichten sollten Bus- oder Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer:innen. Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, bei Gefahrgut sogar bis zu 50.000 Euro. Und Vorsicht auch bei Motorrädern oder E-Scootern: Hier gilt in der Regel eine Promillegrenze von 0,5.