Abschalteinrichtung (Diesel): EuGH-Urteil
EuGH erklärt Abgas-Software in Dieselautos für illegal
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil Abschalteinrichtungen in Dieselautos für illegal erklärt. Das sind die Hintergründe!
Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals bei VW hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2020 ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Die Richter erklärten eine umstrittene Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests, auch Abschalteinrichtung genannt, für illegal. Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen. Das Urteil des EuGH könnte nun die Rechte derjenigen deutlich stärken, die ein älteres Dieselfahrzeug besitzen. Und auch wenn es in dem Fall, der dem EuGH-Verfahren zugrunde liegt, um ein Auto des VW-Konzerns ging, betrifft das Urteil auch andere namhafte Hersteller: Auch Daimler, BMW, Volvo und Fiat haben Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen verbaut. Rechtsexperten wie der auf Klagen im Dieselskandal spezialisierte Potsdamer Anwalt Cluas Goldenstein halten Rückruf- und Klagewellen daher für wahrscheinlich. Die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen müssten von den verantwortlichen Herstellern zurückgerufen werden, damit ihre Abgasreinigung optimiert werde. Da Haltern durch den Wertverlust ein Schaden entstanden sei, könnten sie sich gegen Betrug wehren und Schadenersatz durchsetzen, meinte der Anwalt schon vor der Urteilsverkündung. Mehr zum Thema: Musterfeststellungsklage im Dieselskandal
Textilmatten gegen Diesel-Fahrverbote im Video:
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Abschalteinrichtungen bei Dieselautos illegal
Die Software der Abschalteinrichtungen von Dieselautos erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird. Während der Tests läuft mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So werden im Labor Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt ist mehr Motorleistung, aber eben auch mehr Stickoxide. Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die zweite Frage war folglich: Fällt diese Software unter die Ausnahme? Letzteres hatte die zuständige Generalanwältin Elanor Sharpston bereits im Frühjahr 2020 in ihrem Gutachten zum Fall eindeutig verneint. Der EuGH folgte dieser Einschätzung.