Zweizeilige Kennzeichen: Gerichtsurteil
Ästhetische Gründe reichen nicht
Gerade in der US-Car-Szene ist die Nachfrage nach zweizeiligen Pkw-Kennzeichen groß. Doch ein Recht auf die kompakten Nummernschilder gibt es nicht, wie ein Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes untermauert.
Der Besitzer eines Dodge Magnum SRT8 – der hierzulande als Chrysler 300C Touring SRT-8 verkauft wurde – hatte bei der zuständigen Zulassungsstelle ein zweizeiliges Nummernschild beantragt. Dieses hätte in den bei US-Modellen oft kleineren Rahmen hineingepasst und zudem laut des Besitzers ästhetischer ausgesehen. Die Zulassungsstelle wies den Mann mit der Begründung ab, dass auch ein klassisches Kennzeichen problemlos am Fahrzeug zu montieren sei. Es kam zur Klage vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Richtlinien zur Kennzeichenbefestigung im Video:
Gerichtsurteil: Zweizeilige Kennzeichen bleiben Ausnahme
Dort gab man der Behörde recht: Solange die technischen Möglichkeiten die Montage eines vorschriftsmäßigen Nummernschildes erlauben, sei keine Ausnahmegenehmigung notwendig. Die genaue Einpassung in den dafür vorgesehenen Rahmen und die Ästhetik würden für die Genehmigung von zweizeiligen Kennzeichen keine Rolle spielen. Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass der betreffende Dodge kein Oldtimer sei. Im Sinne des fahrenden Kulturguts stünden die Chancen für zweizeilige Nummernschilder mit H besser.
Mit DPA
Ob man für seinen Pkw ein zweizeiliges Kennzeichen erhält oder nicht, hängt nicht nur von der Gesetzeslage ab. Oft existieren auch bei den Zulassungsstellen unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema. Aus persönlicher Erfahrung sollte man im Zweifel Geduld, Freundlichkeit und vor allem Kompromissbereitschaft mit aufs Amt nehmen.