Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Firmenwagen? Und wie werden diese besteuert? Die AUTO ZEITUNG zeigt die wichtigsten Steuersparmodelle!
Plug-in-Hybrid-Kombis als Dienstwagen sind beliebt und für Arbeitnehmende, die ihre Autos auch privat nutzen, attraktiv. Denn: Liegt der Bruttopreis unter 70.000 Euro, wird der Firmenwagen mit nur 0,25 Prozent versteuert – also ein Prozent von einem Viertel des Preises (hier allgemeine Firmenwagen-Versteuerung nachlesen). Ursprünglich sollte diese Regelung Ende 2021 auslaufen, mittlerweile gilt sie bis zum Jahr 2030. Allerdings mit einer Einschränkung: seit 2022 nur noch für Plug-in-Hybride mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 60 km oder einem CO2-Ausstoß von maximal 50 g pro Kilometer. Ab 2025 steigt die Grenze auf 80 km Mindestreichweite. Übrigens: Während für konventionell angetriebene Autos unverändert die "1-%-Regelung" zur Anwendung kommt, werden teurere Plug-in-Hybride immerhin noch mit nur 0,5 statt 1,0 Prozent versteuert. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Leslie & Cars zeigt den Skoda Superb Combi (2023) im Video:
Dienstwagen mit Plug-in-Hybrid-Antrieb: Mit diesen Empfehlungen Steuern sparen
Wer nun eine Kaufempfehlung für den nächsten Firmenwagen mit einem Plug-in-Hybrid-Antrieb sucht, ist bei diesem Ratgeber der AUTO ZEITUNG genau richtig. Unsere Dienstwagen-Empfehlungen – vorrangig Kombis – sind langstreckentauglich, komfortabel und bieten zum Teil üppigen Stauraum – für Familien also bestens geeignet. In der Bildergalerie zeigen wir zehn wichtige Steuersparmodelle! Wer doch lieber ausschließlich rein elektrisch fahren möchte, findet hier empfehlenswerte Elektro-Dienstwagen.