Pendlerpauschale berechnen: Die wichtigsten Fakten
Für den Arbeitsweg kanen die Pendlerpauschale über die Steuererklärung im Rahmen der Werbungskosten angegeben werden. Wir klären auf, welche Regelungen dafür gelten und wie hoch diese Pauschale aktuell ist.

- Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
- Pläne der Großen Koalition: Um wie viel steigt die Entfernungspauschale?
- Pendlerpauschale: So lautet die Definition
- Gilt die Pendlerpauschale nur für das Auto?
- Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
- Wann haben Beschäftigte keinen Anspruch darauf?
- Ab wann bekommt man die Pendlerpauschale?
- Für wie viele Arbeitstage kann man die Pendlerpauschale nutzen?
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ist eine Möglichkeit, um Fahrtkosten für Berufspendler:innen zu reduzieren und die Kosten für ihren Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen.
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Verkehrspsychologe befürwortet Tempolimit (Video):
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Höhe der Pendlerpauschale setzt sich pro Arbeitstag für jeden vollen Kilometer folgendermaßen zusammen: Pro Kilometer zum Arbeitsort werden 0,30 Euro angerechnet. Ist der Arbeitsweg länger als 20 km, gilt ab dem 21. km eine Kilometerpauschale von 0,38 Euro. Diese Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel, sei es das Auto, Fahrrad oder auch öffentliche Verkehrsmittel. Allerdings gibt es für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine jährliche Obergrenze von 4500 Euro. Diese kann jedoch überschritten werden, wenn höhere tatsächliche Kosten nachgewiesen werden können. Die Pendlerpauschale gilt allerdings nur für die einfache Strecke, also entweder für den Hinweg oder Rückweg beziehungsweise jeweils die halbe Pauschale für beide Fahrten. Nicht inkludiert sind dabei Flüge.
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Pläne der Großen Koalition: Um wie viel steigt die Entfernungspauschale?
Union und SPD wollen Pendler:innen steuerlich entlasten. Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht und die dpa am 9. April 2025 berichtet, soll die Pendlerpauschale ab 2026 bereits vom ersten Kilometer an bei 38 Cent liegen.
Pendlerpauschale: So lautet die Definition
Die Pendlerpauschale, auch als Entfernungspauschale bekannt, ist eine Regelung des Einkommensteuerrechts, die es den Arbeitnehmern:innen ermöglicht, die Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte pauschal steuerlich geltend zu machen. Mit der ersten Tätigkeitsstätte ist der Ort gemeint, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird. Doch Vorsicht: Die Pendlerpauschale ist nicht die Kilometerpauschale, der Fahrtkostenzuschuss oder die Wegstreckenentschädigung. Während die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg gilt, bezieht sich die Kilometerpauschale auf Fahrtkosten, die im Rahmen von Dienstreisen entstehen.
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Gilt die Pendlerpauschale nur für das Auto?
Die Pendlerpauschale gilt nicht nur für das Auto. Sie gilt unter anderem auch für:
Motorradfahrten (auch Roller, Mofa & Co.)
Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrradfahrten
Fahrgemeinschaften
Fußwege
Wichtig: Wer mehrere Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nutzt, muss diese in der Steuererklärung einzeln ausweisen.
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Auf die Pendlerpauschale haben alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland Anspruch. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese in Teil- oder Vollzeit arbeiten. Fahrtkosten geltend machen können auch Selbstständige und Unternehmer:innen, dann jedoch als Betriebsausgaben.
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Wann haben Beschäftigte keinen Anspruch darauf?
Keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale haben Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernimmt, einen Dienstwagen stellt oder die Fahrt nicht beruflich veranlasst ist (Tipps zur Dienstwagennutzung, hier).
Ab wann bekommt man die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale bekommt man ab dem ersten Kilometer. Allerdings gilt bis zum 20. Kilometer eine Pauschale von 30 Cent je Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es hingegen 38 Cent.
Für wie viele Arbeitstage kann man die Pendlerpauschale nutzen?
Die Pendlerpauschale darf man nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage nutzen. Demnach gelten Wochenend- und Feiertage genauso wie Urlaubs- und Krankheitstage nicht. Auch Tage im Homeoffice dürfen nicht geltend gemacht werden.