Parken im mobilen Halteverbot: Video Nach 48 Stunden wird abgeschleppt
Für das Parken im mobilen Halteverbot hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster ein neues Urteil gefällt. Die Frist für Dauerparker zwischen Aufstellen und Abschleppen beträgt hier lediglich zwei Tage. Was zu beachten ist, erfährt man im Video. Mehr zum Thema: Autobahn-Tempolimit
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