close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

Führerscheinentzug statt Geldstrafe (Update!) Bis zu sechs Monate Fahrverbot für Straftäter

Lena Trautermann

Straftäter müssen in Zukunft damit rechnen, den Führerschein zu verlieren – auch abseits von Verkehrsdelikten. Das haben Bundestag und Bundesrat jetzt mit einer Gesetzesänderung beschlossen.

In Zukunft sollen Straftäter – auch abseits von Verkehrsdelikten – mit Führerscheinentzug bestraft werden. Der Bundestag hat dazu am 22. Juni 2017 eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet, die nun auch den Bundesrat passiert hat. Am 30. Juni gab das Gremium seine Zustimmung. Demnach kann künftig bei allen Straftaten ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Bisher war diese Form der Sanktion nur für Vergehen im Straßenverkehr vorgesehen. Der Führerscheinentzug kommt als Alternative zur Freiheitsstrafe vor allem bei Personen in Betracht, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt", so hatten es CDU/CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann erklärte dazu, Das Fahrverbot könne vor allem im Jugendstrafrecht herangezogen werden, wo der Erziehungsgedanke über allem stehe. Die Strafmaßnahme könnte aber auch autofahrende Väter und Mütter treffen, die mit Unterhaltszahlungen im Verzug sind oder überhaupt nicht zahlen. Schon im Juni 2016 hatte das Justizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, demnach als neue mögliche Sanktion Fahrverbote von bis zu sechs Monaten für alle Straftaten verhängt werden können. Bisher konnten Straftäter nur für Verkehrsdelikte zu Fahrverboten von bis zu drei Monaten verurteilt werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte als im Juni 2016 der Referentenentwurf vorgelegt wurde, die Öffnung für alle Taten erweitere die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen. "Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken."  Mehr zum Thema: Raser – Führerschein-Entzug auf Lebenszeit

Wird der Führerschein künftig überflüssig? (Video)

 
 

Führerscheinentzug statt Geldstrafe endgültig beschlossen

Automobil-Verbände und Polizeigewerkschafter lehnten das Vorhaben bisher ab, auch Anwälte äußerten Bedenken. "Ein Fahrverbot trifft den Betroffenen jeweils unterschiedlich", sagte Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Antwaltsvereins. "Ein Familienvater auf dem Land ist stärker auf ein Fahrzeug angewiesen als ein Single in einer Großstadt mit gut ausgebautem öffentlichem Nahverkehrsnetz." Die Bestrafung sei deshalb ungleich. Ein Fahrverbot könne auch umgangen werden. "Wer es sich leisten kann, engagiert einen persönlichen Fahrer oder greift auf Fahrdienste und Taxis zurück." Außerdem könne ein Fahrverbot nur jemanden treffen, der eine Fahrerlaubnis habe. Auch der ADAC hält nichts von einer solchen Regelung. Die Fahrerlaubnis zu verlieren würde als erzieherische Maßnahme nur im Straßenverkehr greifen, so ein ADAC-Sprecher.

Tags:
Copyright 2024 autozeitung.de. All rights reserved.