Probefahrt vor dem Autokauf: Versicherung, Ablauf & Tipps
Daran vor Antritt einer Probefahrt denken
Der Kauf eines Autos ist eine wichtige und oft teure Investition und eine Probefahrt damit unerlässlich, um sicherzugehen, dass das Fahrzeug den Anforderungen gerecht wird. Die AUTO ZEITUNG erklärt, worauf es bei der Versicherung ankommt und wie lange eine Probefahrt dauern sollte. Und das ist bei einem Unfall zu tun!
Wer einen Gebraucht- oder Neuwagen kaufen will, sollte zuvor auf eine Probefahrt bestehen. Denn nur so können Interessierte wirklich einen umfassenden Eindruck von einem Auto gewinnen. Nicht nur private Verkäufer:innen sollten dabei einiges beachten – auch potenzielle Käufer:innen fahren besser damit, wenn beide Seiten vor Fahrtantritt eine schriftliche Vereinbarung unterschreiben. Darüber hinaus sollte geklärt sein, welche Versicherung für den Wagen abgeschlossen wurde und wie lange die Probefahrt dauern soll. Die AUTO ZEITUNG hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen und informiert darüber, was nach einem Unfall bei einer Probefahrt zu tun ist.
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So den Kilometerstand beim Gebrauchtwagen checken (Video):
Probefahrt nur mit Vertrag und entsprechender Versicherung antreten
Grundsätzlich gilt: Ohne Vertrag und Versicherung sollten potenzielle Autokäufer:innen vom Antritt einer Probefahrt absehen – sonst können vor allem bei Unfällen unangenehme und kostspielige Überraschungen drohen. In jedem Fall sollte das Auto zugelassen sein, damit im Rahmen der Kfz-Versicherung ein Haftpflichtschutz besteht. Zudem sollte nachgefragt werden, ob ein Kaskoschutz vorhanden ist (Teilkasko oder Vollkasko - welche Versicherung passt?).
Tipps für Käufer:innen
Eigentum überprüfen: Vor Antritt der Probefahrt sollten sich Käufer:innen die Fahrzeugpapiere sowie den Ausweis der Verkäufer:innen zeigen lassen, um sicherzugehen, dass diese tatsächlich Eigentümer:innen des Wagens sind.
Versicherungsschutz klären: Es sollte sichergestellt werden, dass das Fahrzeug zugelassen ist und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Zusätzlich sollte nach einem möglichen Kaskoschutz gefragt werden.
Dokumentation des Fahrzeugzustands: Vor der Probefahrt sollten etwaige Mängel schriftlich festgehalten werden, damit Probefahrer:innen im Nachhinein nicht für bereits bestehende Schäden verantwortlich gemacht werden. Nach der Probefahrt sollte die Mängelfreiheit des Autos erneut schriftlich bestätigt werden.
Tipps für Verkäufer:innen
Führerschein prüfen: Vor der Probefahrt sollten Verkäufer:innen sich den Führerschein der Probefahrer:innen zeigen lassen und sich den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zusätzlich in einer schriftlichen Vereinbarung bestätigen lassen.
Regelung für Bußgelder: Es sollte geklärt werden, wie mit eventuell anfallenden Bußgeldern während der Probefahrt verfahren wird.
Sicherheit durch Probefahrtvereinbarung: Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auf den Internetseiten verschiedener Versicherungen und Automobilclubs Probefahrtvereinbarungen downloaden, ausdrucken und ausfüllen.
Wie lange sollte eine Probefahrt dauern?
Die Frage danach, wie lange eine Probefahrt dauert, sollte unbedingt vor Fahrtantritt geklärt werden. Um sich ein umfassendes Bild vom Auto machen zu können, empfiehlt sich eine Fahrtdauer von mindestens 45 min. Nur so können interessierte Käufer:innen den Wagen in verschiedenen Verkehrssituationen kennenlernen und das Fahrverhalten im Idealfall in der Stadt, auf Landstraßen und Autobahnen genauer unter die Lupe nehmen. Manchmal wird auch eine bestimmte Kilometeranzahl vereinbart, die während der Probefahrt nicht überschritten werden darf. Auch die Betriebskosten werden von einigen Verkäufer:innen in Rechnung gestellt.
Unfall bei Probefahrt: Was ist zu tun?
Passiert ein Unfall bei einer Probefahrt, sollten zuerst natürlich die üblichen Schritte – Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei und Rettungsdienst verständigen – eingeleitet werden. Auch die wichtigsten Daten aller Beteiligten sollten sich Probefahrer:innen notieren und zudem die Schäden, Versicherungsnummern und Namen der zuständigen Versicherung aufschreiben. Beim Melden des Schadens bei der zuständigen Versicherung muss schließlich darauf hingewiesen werden, dass sich der Unfall bei einer Probefahrt ereignet hat. Darüber hinaus muss natürlich auch die Person, die das Auto besitzt, über den Unfall informiert werden. Im Hinblick auf die Kostenübernahme kommt es schließlich stark darauf an, ob es sich bei dem gefahrenen Auto um ein Händler- oder Privatfahrzeug handelt.
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Grundsätzlich gilt die sogenannte "stillschweigende Haftungsfreistellung" beim Händlerkauf. Bedeutet: Probefahrer:innen müssen auch im Falle eines Unfalls – sofern dieser nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde – bei der Probefahrt nicht haften. Allerdings kann diese Vereinbarung vorab auch außer Kraft gesetzt werden. Neu- oder Gebrauchtwagen, die vom Händler verkauft werden, haben in der Regel aber einen Kfz-Haftpflichtschutz und häufig sind Probefahrer:innen sogar vollkaskoversichert. Dabei ist allerdings zu klären, ob eine Selbstbeteiligung besteht, deren Höhe stark abhängig von Händler und Fahrzeug ist. Wichtig: Die Versicherung zahlt in der Regel nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Bei Privatkauf gilt die "stillschweigende Haftungsfreistellung" nicht, sodass Verkäufer:innen nicht zwangsläufig für bei Probefahrten entstandene Unfazu zahlen müssen. In der Regel übernimmt die Versicherung von Verkäufer:innen den Schaden aber auch bei einer privaten Fahrt – außer, eine Probefahrt wurde in der Police ausdrücklich ausgeschlossen.
Tipp: Soundsystem separat prüfen
Während der Probefahrt ist es ratsam, das Radio ausgeschaltet zu lassen, um sich voll auf mögliche Fahrgeräusche zu konzentrieren. So lassen sich ungewöhnliche Geräusche wie ein stotternder Motor oder quietschende Bremsen besser wahrnehmen. Das Soundsystem ist natürlich ebenfalls ein wichtiger Aspekt und sollte daher separat getestet werden.